Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Planung - Bauüberwachung Ingenieurbauwerke
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Objektplaners Ingenieurbau über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und in diesem Planungsbereich (Objektplanung Ingenieurbauwerke) eine mindestens 8-jährige, einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Neben der Person des Objektplaners muss der Bewerber über mindestens 1 Vertreter mit mind. gleicher beruflicher Qualifikation verfügen.
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und in diesem Arbeitsbereich (Bauüberwachung Ingenieurbauwerke) eine mindestens 8-jährige Berufserfahrung nachweisen. Neben der Person des Bauüberwachers muss der Bewerber über mindestens 1 Vertreter mit mindestens gleicher beruflicher Qualifikation verfügen. Für den Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in der Bauüberwachung nach Abschluss der Techniker-Ausbildung anerkannt.
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Der Bewerber muss eine Planvorlageberechtigung für Wasserwirtschaft nach § 103 Abs. 1 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz nachweisen.
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Planung - Bauüberwachung Technische Ausrüstung
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Fachplaners und des Bauüberwachers für die Technische Ausrüstung über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens (Planungsbereich Fachplanung Technische Ausrüstung) verfügen und in diesem Planungsbereich eine mindestens 8-jährige, einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Neben dieser Person muss der Bewerber über mindestens 1 Vertreter für die Planung und Bauüberwachung mit mindestens gleicher beruflicher Qualifikation verfügen. Für den Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung nach Abschluss der Techniker-Ausbildung in dem ausgeschriebenen Planungsbereich anerkannt.
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Die jeweils geforderte Qualifikation und Berufserfahrung muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen (Diplomurkunden, Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweise, persönliche Referenzen oder sonstigen vergleichbaren Belege).
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure/Techniker benennen.
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II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrungmit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung vergleichbarer Projekte durch geeignete Referenzen nachzuweisen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
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Es sind mindestens 3 Referenzen für den Neubau von vergleichbaren Bauwerken zu benennen:
- bei mind. 2 Referenzen muss es sich um Planungsleistungen (Ingenieurbau und Technische Ausrüstung) für in der Förderleistung und Förderhöhe vergleichbare Pumpwerke/Pumpstationen handeln ,
- bei mind. 2 Referenzen muss der Bau von vergleichbaren Druckleitungen beinhaltet sein, davon mindestens eine vergleichbare Abwasserdruckleitung,
- bei mind. 2 Referenzen muss die Vergabe der Bauleistungen nach den Regelungen der VOB/A ausgeschrieben worden sein,
- bei allen Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2-6 und 8 erbracht worden sein.
Dabei muss für alle Referenzen der Abschluss der Lph 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 1.1.2016 erfolgt sein, max. eine Referenz darf noch in der baulichen Umsetzung sein.
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Für alle Referenzen - soweit es sich um abgeschlossene Projekte handelt (bis Lph 8) - hat der Bieter Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Referenzbögen genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.