Arbeitnehmendenüberlassung für das BAMF

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt

Rahmenvereinbarung Arbeitnehmendenüberlassung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Referenznummer: B 12.22 - 1116/23/VV : 1
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung Arbeitnehmendenüberlassung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: b12.22@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-1026 📞
Fax: +49 2289910610-1026 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538970 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 184-575196
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Die zu leistende Höchstmenge für dieses Los beläuft sich auf die Überlassung von 1.000 Bürosachbearbeiter/innen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 247 416 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Arbeitnehmendenüberlassung für das BAMFArbeitnehmendenüberlassung für das BAMF
Los 1 = Bürosachbearbeitende: maximaler Abruf von 1000 Personen
Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die zu leistende Höchstmenge für dieses Los beläuft sich auf die Überlassung von 1.000 Bürosachbearbeiter/innen
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Arbeitnehmendenüberlassung für das BAMF
Los 2 = Sachbearbeitende: maximaler Abruf von 500 Personen
Zusätzliche Informationen:
Die zu leistende Höchstmenge für dieses Los beläuft sich auf die Überlassung von 500 Sachbearbeiter/innen
Bezeichnung des Loses: Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Los 3 = Referent/innen: maximaler Abruf von 50 Personen
Zusätzliche Informationen:
Die zu leistende Höchstmenge für dieses Los beläuft sich auf die Überlassung von 50 Referenten/innen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Legen Sie Ihrem Angebot bitte eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 2 Absatz 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bei.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Umsatz:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten fünf Geschäftsjahre anzugeben. Bei den einzelnen Losen darf der Jahresumsatz die folgenden Beträge nicht unterschreiten:
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Los 1: 100.000 €
Los 2: 80.000 €
Los 3: 50.000 €
Im Falle. Dass zwei Lose angeboten werden, beträgt der geforderte Jahresumsatz die Summen aus beiden Losen; werden alle Lose angeboten, beträgt der geforderte Jahresumsatz die Summe aller Lose (= 230.000 €).
Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
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Betriebshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens betragen:
- für Personenschäden pro Einzelperson: 3.000.000 Euro
- für Sachschäden: 3.000.000 Euro
- für Vermögensschäden pro Einzelperson: 100.000 Euro
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3.4.2.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen pro Los in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
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Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Anzahl der überlassenen Leiharbeitnehmenden,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Überlassung von Arbeitnehmern im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes mit nationaler Abdeckung. In Summe muss die Anzahl der überlassenen Leiharbeitnehmenden mindestens
- Im Falle von Los 1: 500 Leiharbeitnehmenden (davon 50 an eine öffentlich-rechtliche Institution)
- Im Falle von Los 2: 250 Leiharbeitnehmenden (davon 25 an eine öffentlich-rechtliche Institution)
- Im Falle von Los 3: 25 Leiharbeitnehmenden (davon 5 an eine öffentlich-rechtliche Institution)
Es sind nur zwei Referenzen pro Los gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
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Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:31
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538970 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2023/S 184-575196 (2023-09-20)