Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EE/NA Erlaubnis gemäß § 1 AÜG
Unser Unternehmen besitzt eine gültige Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitskräften gem. § 1 AÜG.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Genehmigung nach § 1 AÜG jeweils in der aktuellen Fassung nach entsprechender Gültigkeit.
Sofern bereits vorhanden, reichen Sie den Nachweis mit Angebotsabgabe ein.
EE/NA Berufs- /Betriebshaftpflicht
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen Sachschäden 1 Millionen Euro und für Personenschäden 1,5 Millionen Euro je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a. bereits abgeschlossen haben. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, spätestens zum Leistungsbeginn eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen.
Für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichte(n) ich/wir mich/uns, spätestens zum Leistungsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungssummen abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Die Haftpflichtversicherung muss über den gesamten Leistungszeitraum gültig bleiben.
Bitte Eigenerklärung mit Angebotsabgabe einreichen bzw. wenn bereits vorhanden, Nachweis über die gültige Bescheinigung mit den zuvor genannten Mindestdeckungssummen.
EE/NA Genehmigung nach § 25 StrlSchG
Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.
Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor Zuschlagserteilung übergeben werden.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bestätigt der Bieter:
- dass er für alle Firmen (Bieter und/oder gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, spätestens 1 Woche nach Zuschlagserteilung die Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit allen notwendigen/vollständigen Unterlagen und Voraussetzungen beantragen und die Nachweise über die erfolgten Beantragungen dem AG übergeben wird und
- dass parallel zu den Antragsverfahren bzw. den dazu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für die EWN keine Verzögerungen entstehen.
Bitte Eigenerklärung, bzw. wenn bereits vorhanden, den Nachweis mit Angebotsabgabe einreichen.
EE Zuverlässigkeit Personal nach §12b AtG
Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein muss.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal bestätigt der Bieter:
-dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und
-dass spätestens 1 Woche nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird und
-dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen.
Bitte Eigenerklärung mit Angebotsabgabe einreichen.
EE/NA Beruflich exponierte Personen Kategorie B
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl an „beruflich exponierte Personen Kategorie B“ verfügen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das strahlenexponierte, zur Leistungserbringung vorgesehene Personal der Kategorie B vor Leistungsbeginn benennen.
Bitte Eigenerklärung bzw. wenn bereits vorhanden, den Nachweis mit Angebotsabgabe einreichen.
Für die Angebotsphase ist der Nachweis des/der Mitarbeiter(in) noch nicht abschließend zu erbringen, jedoch muss der entsprechende Nachweis des/der angebotenen Arbeitskraft vor Leistungsbeginn am 01.11.2023 bei der Vergabestelle vorliegen.
EE/NA Abgrenzungsvertrag
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Abgrenzungsvertrag (Vereinbarung über organisatorische und administrative Maßnahmen zur Gewährleistung des Strahlenschutzes sowie über die Abgrenzung der Aufgaben von Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen der genehmigungsbedürftigen Beschäftigung nach § 25 StrlSchG) mit dem Kernkraftwerk Lubmin/Rubenow vorliegt.
Für den Fall, dass ein Abgrenzungsvertrag nicht vorliegt, verpflichte(n) ich/wir mich/uns, unverzüglich nach Zuschlagsentscheidung einen Abgrenzungsvertrag mit dem Kernkraftwerk Lubmin/Rubenow abzuschließen und beim Entleiher vorzulegen. Der Nachweis der Beantragung beim Kernkraftwerk Lubmin/Rubenow ist spätestens 1 Woche nach Zuschlagserteilung beim Entleiher vorzulegen.
Bitte Eigenerklärung bzw. wenn bereits vorhanden, den Nachweis mit Angebotsabgabe einreichen.
EE Unterlagensprache Deutsch
Der Bieter bestätigt, dass alle eingereichten Unterlagen beispielsweise Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise zur Prüfung der Eignung in deutscher Sprache sind. Unterlagen, Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise in anderen Sprachen können nicht bewertet werden.
EE Angabe zur Eigenerklärung
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.