Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
NA/EE Erlaubnis gemäß § 1 AÜG
Mein/Unser Unternehmen besitzt eine gültige Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitskräften gem. § 1 AÜG.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Genehmigung nach § 1 AÜG jeweils in der aktuellen Fassung nach entsprechender Gültigkeit.
Sofern bereits vorhanden, fügen Sie den Nachweis mit Angebotsabgabe bei.
NA/EE Berufs-/Betriebshaftpflicht
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen Sachschäden 1 Millionen Euro und für Personenschäden 1,5 Millionen Euro je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a. bereits abgeschlossen haben. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, spätestens zum Leistungsbeginn eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen.
Bitte Nachweis mit Angebotsabgabe einreichen.
Für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichte(n) ich/wir mich/uns, spätestens zum Leistungsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungssummen abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Die Haftpflichtversicherung muss über den gesamten Leistungszeitraum gültig bleiben.
Bitte Eigenerklärung mit Angebotsabgabe einreichen.
NA/EE Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG bzw. § 15 StrlSchV
Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen die v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit entsprechender Gültigkeit bereits vorliegt.
Bitte Nachweis mit Angebotsabgabe einreichen.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bestätigt der Bieter:
- dass er ,unverzüglich nach Zuschlagserteilung die Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit allen notwendigen/vollständigen Unterlagen und Voraussetzungen beantragt und den Nachweis über die erfolgte Beantragung dem AG spätestens 1 Woche nach Zuschlagserteilung übergeben wird und
- dass parallel zu dem Antragsverfahren bzw. den dazu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für die EWN keine Verzögerungen entstehen.
Bitte Eigenerklärung mit Angebotsabgabe einreichen.
NA/EE Abgrenzungsvertrag
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Abgrenzungsvertrag (Vereinbarung über organisatorische und administrative Maßnahmen zur Gewährleistung des Strahlenschutzes sowie über die Abgrenzung der Aufgaben von Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen der genehmigungsbedürftigen Beschäftigung nach § 25 StrlSchG) mit dem Kernkraftwerk Lubmin/Rubenow vorliegt.
Bitte Nachweis mit Angebotsabgabe einreichen.
Für den Fall, dass ein Abgrenzungsvertrag nicht vorliegt, verpflichte(n) ich/wir mich/uns, unverzüglich nach Zuschlagsentscheidung einen Abgrenzungsvertrag mit dem Kernkraftwerk Lubmin/Rubenow abzuschließen und beim Entleiher vorzulegen. Der Nachweis der Beantragung beim Kernkraftwerk Lubmin/Rubenow ist spätestens 1 Woche nach Zuschlagserteilung beim Entleiher vorzulegen.
Bitte Eigenerklärung mit Angebotsabgabe einreichen.
EE Unterlagensprache Deutsch
Der Bieter bestätigt, dass alle eingereichten Unterlagen beispielsweise Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise zur Prüfung der Eignung in deutscher Sprache sind. Unterlagen, Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise in anderen Sprachen können nicht bewertet werden.
EE Angabe zur Eigenerklärung
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.