Gegenstand der Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung) für die energetische Sanierung und Modernisierung der Valentin-Ostertag-Schule der Stadt Bad Dürkheim. Die Ausführung erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Das Vorhaben umfasst geförderte energetische Maßnahmen an Gebäudehülle und TGA (Dach- und Fassadendämmung, Austausch von Fenstern, Pfosten-Riegel-Fassaden und Außentüren, Jalousien/Sonnenschutzverglasung, Umstellung der Heizung von Gas auf Luft-Wasser-Wärmepumpe, Einbau dezentraler Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und CO2-Steuerung). Ergänzend gehören separat abzurechnende, nicht geförderte Maßnahmen zum Auftrag (Sanierung der Sanitäranlagen im EG, Treppeneinhausung als Brandschutzmaßnahme, Vergrößerung der UG-Fenster mit Schulausgängen sowie die planerische Berücksichtigung einer Photovoltaikanlage der Stadtwerke Bad Dürkheim
Auftragsbekanntmachung (2026-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Architekten-/ Objektplanungsleistungen zur energetischen Sanierung der Valentin-Ostertag-Schule Bad Dürkheim
Referenznummer: 2026 - 021
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung) für die energetische Sanierung und Modernisierung der Valentin-Ostertag-Schule der Stadt Bad Dürkheim. Die Ausführung erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Das Vorhaben umfasst geförderte energetische Maßnahmen an Gebäudehülle und TGA (Dach- und Fassadendämmung, Austausch von Fenstern, Pfosten-Riegel-Fassaden und Außentüren, Jalousien/Sonnenschutzverglasung, Umstellung der Heizung von Gas auf Luft-Wasser-Wärmepumpe, Einbau dezentraler Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und CO2-Steuerung).
Ergänzend gehören separat abzurechnende, nicht geförderte Maßnahmen zum Auftrag (Sanierung der Sanitäranlagen im EG, Treppeneinhausung als Brandschutzmaßnahme, Vergrößerung der UG-Fenster mit Schulausgängen sowie die planerische Berücksichtigung einer Photovoltaikanlage der Stadtwerke Bad Dürkheim
Gegenstand der Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung) für die energetische Sanierung und Modernisierung der Valentin-Ostertag-Schule der Stadt Bad Dürkheim. Die Ausführung erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Das Vorhaben umfasst geförderte energetische Maßnahmen an Gebäudehülle und TGA (Dach- und Fassadendämmung, Austausch von Fenstern, Pfosten-Riegel-Fassaden und Außentüren, Jalousien/Sonnenschutzverglasung, Umstellung der Heizung von Gas auf Luft-Wasser-Wärmepumpe, Einbau dezentraler Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und CO2-Steuerung).
Ergänzend gehören separat abzurechnende, nicht geförderte Maßnahmen zum Auftrag (Sanierung der Sanitäranlagen im EG, Treppeneinhausung als Brandschutzmaßnahme, Vergrößerung der UG-Fenster mit Schulausgängen sowie die planerische Berücksichtigung einer Photovoltaikanlage der Stadtwerke Bad Dürkheim
Die Stadt Bad Dürkheim beabsichtigt die energetische Sanierung der Gebäudehülle und der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sowie punktuelle Zusatzmaßnahmen an der Valentin-Ostertag-Schule.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, stufenweise Beauftragung) inkl. Grund- und Besonderen Leistungen sowie die Beratungs- und Planungsleistungen der Bauphysik (Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI).
Umfang der Baumaßnahmen:
Geförderte energetische Sanierung:
Erneuerung und Dämmung der Dach- und Fassadenaufbauten, Austausch aller Fenster, Pfosten-Riegel-Fassaden und Außentüren sowie Rückbau der Brüstungselemente. Installation von sommerlichem Wärmeschutz (Südseite: Jalousien; Nordseite: Sonnenschutzverglasung). Ersetzung der Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. digitaler Thermostatventile. Einbau dezentraler Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und CO2-Steuerung in Klassensälen/Lehrerzimmer sowie Einzelraumlüftern in den Büros.
Nicht geförderte / separat abzurechnende Maßnahmen: Sanierung der EG-Sanitäranlagen (zeitlich entkoppelbar), Treppeneinhausung (Brandschutz), Vergrößerung der UG-Fenster mit direkten Ausgängen zum Schulhof sowie Schnittstellenkoordination für eine PV-Anlage der Stadtwerke Bad Dürkheim.
Anforderungen und Randbedingungen:
Laufender Betrieb & Terminvorgabe:
Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Ganztags-Schulbetrieb, um die im EFRE-Zuwendungsbescheid festgelegte Fertigstellungsfrist zum 15.09.2028 verbindlich einzuhalten.
Ausweichflächen:
Auf den Einsatz von Interimscontainern soll verzichtet werden. Bei Bedarf stehen die Hausmeisterwohnung, der Hort sowie Fachräume im Untergeschoss als Ausweichflächen zur Verfügung.
Bauablauf & Vorfertigung:
Zur Einhaltung des Zeitplans ist eine Maximierung des Vorfertigungsgrades (z. B. Sandwichpaneele für Dächer, Holzrahmen-Bauteile für Brüstungen/Fenster) zwingend vorgesehen.
Immissions- & Terminmanagement:
Erstellung eines abgestimmten Termin- und Ablaufplans. Emissionsintensive Arbeiten (Lärm, Staub, Erschütterungen) sind zwingend in die Ferienzeiten zu legen.
Genehmigungspflicht:
Das Projekt ist aufgrund der Fassadenänderungen (insb. im Untergeschoss) und des Lüftungseinbaus genehmigungspflichtig; dies ist in der Ablaufplanung einzukalkulieren.
Schadstoffmanagement:
Vorhandene Gebäudeschadstoffe (asbesthaltige Faserbeton-Dacheindeckungen, KMF-/asbesthaltige Heizleitungsisolierungen) erfordern ein striktes Schadstoffmanagement mit räumlich und zeitlich vom Schulbetrieb getrennten Rückbauphasen.
Die Maßnahme wird mit Fördermitteln (u. a. EFRE) umgesetzt. Die Vorgaben der Zuwendungsgeber sowie der Schulbaurichtlinie Rheinland-Pfalz sind zu beachten. Parallel werden Ingenieurleistungen für TGA und Tragwerksplanung ausgeschrieben.
Die Stadt Bad Dürkheim beabsichtigt die energetische Sanierung der Gebäudehülle und der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sowie punktuelle Zusatzmaßnahmen an der Valentin-Ostertag-Schule.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, stufenweise Beauftragung) inkl. Grund- und Besonderen Leistungen sowie die Beratungs- und Planungsleistungen der Bauphysik (Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI).
Umfang der Baumaßnahmen:
Geförderte energetische Sanierung:
Erneuerung und Dämmung der Dach- und Fassadenaufbauten, Austausch aller Fenster, Pfosten-Riegel-Fassaden und Außentüren sowie Rückbau der Brüstungselemente. Installation von sommerlichem Wärmeschutz (Südseite: Jalousien; Nordseite: Sonnenschutzverglasung). Ersetzung der Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. digitaler Thermostatventile. Einbau dezentraler Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und CO2-Steuerung in Klassensälen/Lehrerzimmer sowie Einzelraumlüftern in den Büros.
Nicht geförderte / separat abzurechnende Maßnahmen: Sanierung der EG-Sanitäranlagen (zeitlich entkoppelbar), Treppeneinhausung (Brandschutz), Vergrößerung der UG-Fenster mit direkten Ausgängen zum Schulhof sowie Schnittstellenkoordination für eine PV-Anlage der Stadtwerke Bad Dürkheim.
Anforderungen und Randbedingungen:
Laufender Betrieb & Terminvorgabe:
Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Ganztags-Schulbetrieb, um die im EFRE-Zuwendungsbescheid festgelegte Fertigstellungsfrist zum 15.09.2028 verbindlich einzuhalten.
Ausweichflächen:
Auf den Einsatz von Interimscontainern soll verzichtet werden. Bei Bedarf stehen die Hausmeisterwohnung, der Hort sowie Fachräume im Untergeschoss als Ausweichflächen zur Verfügung.
Bauablauf & Vorfertigung:
Zur Einhaltung des Zeitplans ist eine Maximierung des Vorfertigungsgrades (z. B. Sandwichpaneele für Dächer, Holzrahmen-Bauteile für Brüstungen/Fenster) zwingend vorgesehen.
Immissions- & Terminmanagement:
Erstellung eines abgestimmten Termin- und Ablaufplans. Emissionsintensive Arbeiten (Lärm, Staub, Erschütterungen) sind zwingend in die Ferienzeiten zu legen.
Genehmigungspflicht:
Das Projekt ist aufgrund der Fassadenänderungen (insb. im Untergeschoss) und des Lüftungseinbaus genehmigungspflichtig; dies ist in der Ablaufplanung einzukalkulieren.
Schadstoffmanagement:
Vorhandene Gebäudeschadstoffe (asbesthaltige Faserbeton-Dacheindeckungen, KMF-/asbesthaltige Heizleitungsisolierungen) erfordern ein striktes Schadstoffmanagement mit räumlich und zeitlich vom Schulbetrieb getrennten Rückbauphasen.
Die Maßnahme wird mit Fördermitteln (u. a. EFRE) umgesetzt. Die Vorgaben der Zuwendungsgeber sowie der Schulbaurichtlinie Rheinland-Pfalz sind zu beachten. Parallel werden Ingenieurleistungen für TGA und Tragwerksplanung ausgeschrieben.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postanschrift: Eduard-Jost-Straße 24
Postleitzahl: 67098
Stadt: Bad Dürkheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bad Dürkheim
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-09 📅
Datum des Endes: 2028-09-15 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-10-13 10:00:00 📅
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-01 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Angebote, bei denen eine Darstellung/Konzept zu den Zuschlagskriterien komplett fehlt, sind gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung auszuschließen.
Fehlen einzelne Angaben innerhalb einer vorgelegten Darstellung/Konzept, führt dies zwar nicht zum Angebotsausschluss, kann sich aber negativ auf die Bewertung auswirken.
Ein Nachfordern einer komplett fehlenden Darstellung/Konzept ist ebenso wenig möglich und zulässig wie das Nachfordern einzelner Angaben innerhalb der Darstellung/Konzept (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Angebote, bei denen eine Darstellung/Konzept zu den Zuschlagskriterien komplett fehlt, sind gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung auszuschließen.
Fehlen einzelne Angaben innerhalb einer vorgelegten Darstellung/Konzept, führt dies zwar nicht zum Angebotsausschluss, kann sich aber negativ auf die Bewertung auswirken.
Ein Nachfordern einer komplett fehlenden Darstellung/Konzept ist ebenso wenig möglich und zulässig wie das Nachfordern einzelner Angaben innerhalb der Darstellung/Konzept (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Qualifikation Architekt (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Architekt" berechtigt ist, durch
Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden
Bescheinigung der Architektenkammer.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die
Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Architekt"
benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des
Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der
Architektenkammer nachweist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Qualifikation Architekt (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Architekt" berechtigt ist, durch
Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden
Bescheinigung der Architektenkammer.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die
Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Architekt"
benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des
Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der
Architektenkammer nachweist.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Jahresgesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Jahresumsätze" - des
Jahresgesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre; mindestens Jahresgesamtumsatz von netto 400 000 EUR als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Bei Bietergemeinschaften genügt zum Nachweis des Mindest-Jahresumsatzes, wenn die Addition der nachgewiesenen Umsätze der Mitglieder der
Bietergemeinschaft die geforderte Mindest-Summe erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Jahresgesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Jahresumsätze" - des
Jahresgesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre; mindestens Jahresgesamtumsatz von netto 400 000 EUR als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Bei Bietergemeinschaften genügt zum Nachweis des Mindest-Jahresumsatzes, wenn die Addition der nachgewiesenen Umsätze der Mitglieder der
Bietergemeinschaft die geforderte Mindest-Summe erreicht.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Jahresumsätze Planung Gebäude und Innenräume (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung - des Jahresumsatzes im Leistungsbereich Planung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1 bis 7 HOAI einschließlich Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 HOAI;
mindestens Jahresumsatz Planung Gebäude und Innenräume von netto 264 000
EUR als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Bei Bietergemeinschaften genügt zum Nachweis des Mindest-Jahresumsatzes, wenn die Addition der nachgewiesenen Umsätze der Mitglieder der
Bietergemeinschaft die geforderte Mindest-Summe erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Jahresumsätze Planung Gebäude und Innenräume (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung - des Jahresumsatzes im Leistungsbereich Planung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1 bis 7 HOAI einschließlich Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 HOAI;
mindestens Jahresumsatz Planung Gebäude und Innenräume von netto 264 000
EUR als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Bei Bietergemeinschaften genügt zum Nachweis des Mindest-Jahresumsatzes, wenn die Addition der nachgewiesenen Umsätze der Mitglieder der
Bietergemeinschaft die geforderte Mindest-Summe erreicht.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung; zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehende Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden
von jeweils 3 000 000 EUR. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5
Jahren vorzusehen.
Alternativ genügt eine schriftliche Bestätigung der Versicherung, die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Summen erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung; zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehende Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden
von jeweils 3 000 000 EUR. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5
Jahren vorzusehen.
Alternativ genügt eine schriftliche Bestätigung der Versicherung, die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Summen erreicht.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzleistungen des Bieters aus den letzten 5 Geschäftsjahren mit vergleichbaren Projekten. Als vergleichbar werden Planungsleistungen im Bereich Gebäude und Innenräume definiert.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Projektleiter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters
Bauleiter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters
Referenzen
Eignung Projektleiter
Eignung Bauleiter
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Architekt" berechtigt ist, durch
Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden
Bescheinigung der Architektenkammer.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die
Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Architekt"
benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des
Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der
Architektenkammer nachweist.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass
dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Architekt" berechtigt ist, durch
Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden
Bescheinigung der Architektenkammer.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die
Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Architekt"
benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des
Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der
Architektenkammer nachweist.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass
dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYRBDYDXV8E4N#
1. Unter der angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Angebotsabgabe und Ablauf der Angebotsabgabefrist prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Angebotsabgabe zu beachten sind.
2. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe in Textform (§126b BGB) über die genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Angebotsabgaben oder andere Übermittlungsarten der Angebote, wie etwa per Post, per Telefax oder per E-Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste das Angebot schon mangels Formwahrung zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
1. Unter der angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Angebotsabgabe und Ablauf der Angebotsabgabefrist prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Angebotsabgabe zu beachten sind.
2. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe in Textform (§126b BGB) über die genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Angebotsabgaben oder andere Übermittlungsarten der Angebote, wie etwa per Post, per Telefax oder per E-Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste das Angebot schon mangels Formwahrung zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB
Verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB
Verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 177-631832 (2026-09-10)