Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising in drei (3) Losen
Objektplanung - Gebäude und Innenräume LPH 1 bis 5 - stufenweise - (Los 1);
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 2);
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 3).
Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Teilnahme an einer Vor-Ort Besichtigung der Wohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe ist möglich. Die Einzel-Besichtigungstermine finden voraussichtlich im Zeitraum zwischen Montag, 28. August 2023 und Freitag, 8. September 2023 statt. Nähere Informationen erhält der Bieter mit gesonderter Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising in drei (3) Losen; Referenznummer der Bekanntmachung: StwM_WAFIV_EU-029_23
Kurze Beschreibung:
“Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 2)”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 10898.31 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Kostengruppe 450:
Die Leitungen der Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnik befinden sich in gutem Zustand; ein Austausch ist nicht erforderlich.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Los 2 - Bäder und Küchen
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10898.31 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VE Plan GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 212829872
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ve-plan.de📧
Telefon: +49 8441 7878-0📞
Fax: +49 8441 7878-29 📠
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
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Änderungen Neuer Wert
Text:
“Ursprünglich sollten die Küchen erhalten bleiben. Da es nach Abschluss der Planerverträge jedoch häufiger zu Brandfällen in den Küchen gekommen ist, sollen...”
Text
Ursprünglich sollten die Küchen erhalten bleiben. Da es nach Abschluss der Planerverträge jedoch häufiger zu Brandfällen in den Küchen gekommen ist, sollen die Küchen aus Sicherheitsgründen, anders als im Bestand, nämlich ohne Backofen und mit integriertem Timer, ausgestattet werden. Die Küchen haben ihre Lebensdauer bereits erreicht und sind – entsprechend ihrem Alter – abgenutzt. Gleiches gilt für die Bäder. Aus diesen Gründen sollen die Bäder und Küchen erneuert. In diesem Zusammenhang ist eine Umplanung erforderlich, unter anderem sind die Kabel und Leitungen anzupassen sowie zusätzlich Steckdosen und Anschlüsse vorzusehen. Das ist ein technisch begründeter Sachverhalt, der eine Änderung der übergreifenden ELT-Planung verlangt. Kabel, Leitungen, Steckdosen und Anschlüsse sind planerisch gemeinsam zu betrachten. Eine Trennung der Planung würde zu einem unverhältnismäßigem Koordinierungsaufwand und zu kaum definierbaren Schnittstellen und somit erheblichen Haftungsrisiken führen.
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Quelle: OJS 2026/S 025-082990 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1588.18 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Die Kostengruppe 559 wurde versehentlich in die Ausschreibung aufgenommen. Zusätzliche Leistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB liegen daher insoweit nicht vor.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Kostengruppe 559 wurde versehentlich in die Ausschreibung aufgenommen. Zusätzliche Leistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB liegen daher...”
Text
Die Kostengruppe 559 wurde versehentlich in die Ausschreibung aufgenommen. Zusätzliche Leistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB liegen daher insoweit nicht vor.
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Quelle: OJS 2026/S 025-083012 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 4312.36 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Die bisherige Beleuchtung soll vollständig gegen LED-Technik ausgetauscht werden.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - LED-Technik
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4312.36 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die bisherige Beleuchtung soll vollständig gegen LED-Technik ausgetauscht werden. Das ist ein technisch begründeter Sachverhalt, der eine Berücksichtigung...”
Text
Die bisherige Beleuchtung soll vollständig gegen LED-Technik ausgetauscht werden. Das ist ein technisch begründeter Sachverhalt, der eine Berücksichtigung in der übergreifenden ELT-Planung verlangt. Die Beleuchtung ist planerisch gesamthaft zu betrachten. Eine Trennung der Planung würde zu unzumutbaren Erschwernissen für die einheitliche Gewährleistung führen. In der Planung des „alten“ Fachplaners ELT wäre eine Ertüchtigung der bisherigen Beleuchtung enthalten gewesen. Eine Differenzierung, bei welchen Leuchten noch eine Ertüchtigung möglich ist und welche gegen LED-Technik auszutauschen sind, wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand und Zusatzkosten verbunden, die außer Verhältnis zu dem zu planenden Gegenstand stehen. Zur Vermeidung des Aufwands und der Zusatzkosten müssten entweder dem „alten“ Fachplaners ELT die entsprechenden Planungsleistungen entzogen werden, was nur mit einer Teilkündigung und nach Lage der Dinge unverhältnismäßigen Mehrkosten möglich wäre.
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Quelle: OJS 2026/S 025-083204 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -6529.11 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Erdreich in einem ziemlich guten Zustand befinden. Ein Austausch der Leitungen ist daher nicht notwendig.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Leitungen Erdreich
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -6529.11 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Erdreich...”
Text
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Erdreich in einem ziemlich guten Zustand befinden. Ein Austausch der Leitungen ist daher nicht notwendig. Diese Leitungen müssen nicht weiter planerisch betrachtet werden und stellen daher keine zusätzlichen Leistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB dar.
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Quelle: OJS 2026/S 025-083231 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 2976.3 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
In den Apartments werden gegenüber dem Bestand mehr Steckdosen vorgesehen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Neue Verkabelung Apartments
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2976.3 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Müchen
Änderungen Neuer Wert
Text:
“In den Apartments werden gegenüber dem Bestand mehr Steckdosen vorgesehen. Hierfür ist die entsprechende Verkabelung vorzusehen. Das ist ein nachträglich...”
Text
In den Apartments werden gegenüber dem Bestand mehr Steckdosen vorgesehen. Hierfür ist die entsprechende Verkabelung vorzusehen. Das ist ein nachträglich bekannt gewordener Sachverhalt, der in die Planung integriert werden muss. Die Schnittstelle für Haftungsfragen wäre bei Beauftragung eines weiteren Planers für diesen Teilaspekt unverhältnismäßig schwierig. Der Koordinationsaufwand und die Zusatzkosten stünden außer Verhältnis.
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Quelle: OJS 2026/S 025-083410 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 15207.94 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Im Zuge der Sanierung werden neue Trockenbauwände eingezogen sowie neue Anlagenteile installiert. Aus diesem Grunde muss die Verkabelung angepasst und neue Kabel verlegt werden, was zu einer Massenmehrung führt.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Massenmehrung Verkabelung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15207.94 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Im Zuge der Sanierung werden neue Trockenbauwände eingezogen sowie neue Anlagenteile installiert. Aus diesem Grunde muss die Verkabelung angepasst und neue...”
Text
Im Zuge der Sanierung werden neue Trockenbauwände eingezogen sowie neue Anlagenteile installiert. Aus diesem Grunde muss die Verkabelung angepasst und neue Kabel verlegt werden, was zu einer Massenmehrung führt. Das ist ein nachträglich bekannt gewordener Sachverhalt, der in die Planung integriert werden muss. Die Schnittstelle für Haftungsfragen wäre bei Beauftragung eines weiteren Planers für diesen Teilaspekt unverhältnismäßig schwierig. Der Koordinationsaufwand und die Zusatzkosten stünden außer Verhältnis.
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Quelle: OJS 2026/S 025-083596 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -5047.17 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich eine Förderanlage als nicht wirtschaftlich erwiesen. Daher wird eine solche nicht umgesetzt.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Förderanlagen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -5047.17 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich eine Förderanlage als nicht wirtschaftlich erwiesen. Daher wird eine solche nicht umgesetzt. Diese scheidet daher aus...”
Text
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich eine Förderanlage als nicht wirtschaftlich erwiesen. Daher wird eine solche nicht umgesetzt. Diese scheidet daher aus der Betrachtung als „zusätzliche Leistung“ aus.
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Quelle: OJS 2026/S 025-083889 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1992.31 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Die Gemeinschaftsräume haben keine Fenster, sondern eine Sichtkuppel. Im Rahmen der Nutzung hat sich gezeigt, dass sich die Gemeinschaftsräume bei Sonneneinstrahlung so stark aufwärmen, dass ein Aufenthalt kaum möglich ist. Aufgrund dessen wird nun ein innenliegender Sonnenschutz / Blendschutz vorgesehen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Sonnenschutz
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1992.31 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Gemeinschaftsräume haben keine Fenster, sondern eine Sichtkuppel. Im Rahmen der Nutzung hat sich gezeigt, dass sich die Gemeinschaftsräume bei...”
Text
Die Gemeinschaftsräume haben keine Fenster, sondern eine Sichtkuppel. Im Rahmen der Nutzung hat sich gezeigt, dass sich die Gemeinschaftsräume bei Sonneneinstrahlung so stark aufwärmen, dass ein Aufenthalt kaum möglich ist. Aufgrund dessen wird nun ein innenliegender Sonnenschutz / Blendschutz vorgesehen. Hierfür ist eine Anpassung der Schwachstromtechnik, insbesondere der Verkabelung, erforderlich. Das ist ein nachträglich bekannt gewordener Sachverhalt, der in die Planung integriert werden muss. Die Schnittstelle für Haftungsfragen wäre bei Beauftragung eines weiteren Planers für diesen Teilaspekt unverhältnismäßig schwierig. Der Koordinationsaufwand und die Zusatzkosten stünden außer Verhältnis.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 025-084153 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 2927.41 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Nach Abschluss des Planervertrages kam es nach Einbruch der Dunkelheit im Umgriff des gegenständlichen Bauvorhabens zu einem Übergriff auf eine Studentin. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der Weg zur Wohnanlage nicht ausreichend beleuchtet ist. Zur Verbesserung der Sicherheit wird daher die Außenbeleuchtung ausgebaut.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Außenbeleuchtung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2927.41 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Nach Abschluss des Planervertrages kam es nach Einbruch der Dunkelheit im Umgriff des gegenständlichen Bauvorhabens zu einem Übergriff auf eine Studentin....”
Text
Nach Abschluss des Planervertrages kam es nach Einbruch der Dunkelheit im Umgriff des gegenständlichen Bauvorhabens zu einem Übergriff auf eine Studentin. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der Weg zur Wohnanlage nicht ausreichend beleuchtet ist. Zur Verbesserung der Sicherheit wird daher die Außenbeleuchtung ausgebaut. Das ist ein nachträglich bekannt gewordener Sachverhalt, der in die Planung integriert werden muss. Die Schnittstelle für Haftungsfragen wäre bei Beauftragung eines weiteren Planers für diesen Teilaspekt unverhältnismäßig schwierig. Der Koordinationsaufwand und die Zusatzkosten stünden außer Verhältnis.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 025-084190 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3230.87 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Aus brandschutztechnischen Gründen sind Sanierungsarbeiten an den Pfetten erforderlich.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Pfetten
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3230.87 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Aus brandschutztechnischen Gründen sind Sanierungsarbeiten an den Pfetten erforderlich. Im Zuge der brandschutztechnischen Sanierung müssen unter anderem...”
Text
Aus brandschutztechnischen Gründen sind Sanierungsarbeiten an den Pfetten erforderlich. Im Zuge der brandschutztechnischen Sanierung müssen unter anderem die Trassen im Dachgeschoss umgebaut werden. Das ist ein nachträglich aufgetretener technischer Sachverhalt. Eine Trennung der Planung würde zu einem unverhältnismäßigen Koordinierungsaufwand führen. Denn der „alte“ Fachplaner ELT würde weiterhin die Leitungen, welche in den Trassen verlaufen planen, während ein „neuer“ Fachplaner ELT lediglich den Umbau der Trassen plant. Durch die Einbindung eines „neuen“ Fachplaners ELT in die Planung dieser Maßnahmen wird das Risiko von Kollisionen bzw. einer Fehleranfälligkeit der Planung erhöht, da dem „neuen“ Fachplaners ELT der Gesamtüberblick fehlt.
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Quelle: OJS 2026/S 025-084283 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 34031.55 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Kostengruppe 440:
- Auf den Dächern werden Photovoltaik-Anlagen installiert.
- Die Bäder und Küchen werden erneuert.
- Die bisherige Beleuchtung (E27) wird vollständig gegen LED-Technik ausgetauscht.
- Es wird ein innenliegender Sonnenschutz / Blendschutz vorgesehen. Hierfür ist eine Anpassung der Schwachstromtechnik, insbesondere der Verkabelung, erforderlich.
- Es sind Sanierungsarbeiten an den Pfetten erforderlich.
- Die Apartments benötigen eine erweiterte Verkabelung.
- Neue Trockenbauwände und Anlagenteile erfordern eine Anpassung und Erweiterung der Verkabelung (Massenmehrung).
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Photovoltaik-Anlage
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 34031.55 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Auf den Dächern soll nunmehr eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Für die Photovoltaik-Anlagen sind Umplanungen erforderlich, unter anderem bei den...”
Text
Auf den Dächern soll nunmehr eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Für die Photovoltaik-Anlagen sind Umplanungen erforderlich, unter anderem bei den Haupt- und Steuerleitungen aufgrund neuer Zuleitungen, bei der äußeren Blitzschutzanlage, bei welcher infolge der Photovoltaik-Anlagen Anpassungsarbeiten vorzunehmen sind, sowie der äußeren Anbindung aufgrund der Verrohrung (Erdreich, Fassade und Dach). Das ist ein nachträglich aufgetretener technischer Sachverhalt, der in die übergreifende ELT-Planung integriert werden muss, da er die Auslegung des Leitungssystems und der Blitzschutzanlage betrifft. Diese technischen Einheiten müssen gesamthaft betrachtet werden. Eine Trennung der Planung würde zu einem erheblichen Koordinierungsaufwand und zu unzumutbaren Erschwernissen für die einheitliche Gewährleistung führen.
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Quelle: OJS 2026/S 025-084783 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 2714.52 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Durch einen technisch begründeten Sachverhalt enstehen zusätzliche Planungsaufgaben, die in der übergreifenden ELT-Planung zu berücksichtigen sind.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Info - Monitore
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2714.52 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Aus Modernisierungsgründen sollen im Waschraum Info-Monitore eingebaut werden. Diese Maßnahme ist auf eine Studierendenwerk interne Vorgabe zur Ausstattung...”
Text
Aus Modernisierungsgründen sollen im Waschraum Info-Monitore eingebaut werden. Diese Maßnahme ist auf eine Studierendenwerk interne Vorgabe zur Ausstattung der Wohnanlagen mit Info-Monitoren zurückzuführen, welche erst in Kraft trat, nachdem der Vertrag für die ELT-Planungsleistungen abgeschlossen war. Durch einen technisch begründeten Sachverhalt entstehen deshalb zusätzliche Planungsaufgaben, die in der übergreifenden ELT-Planung zu berücksichtigen sind. Eine isolierte Planung würde zu einem unverhältnismäßig hohen Koordinierungsaufwand führen, da allein die Planung der Info-Monitore nicht genügt, vielmehr müssen auch die Zuleitungen entsprechend geplant werden.
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Quelle: OJS 2026/S 025-085575 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 33411.76 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Nachdem die Sanierungsmaßnahmen umfangreicher ausfallen, als ursprünglich gedacht, hat das Studierendenwerk beschlossen, dass die Sanierung der Gebäude nacheinander in drei Bauabschnitten erfolgen soll.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Bauablauf
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 33411.76 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Nachdem die Sanierungsmaßnahmen umfangreicher ausfallen, als ursprünglich gedacht, hat das Studierendenwerk beschlossen, dass die Sanierung der Gebäude...”
Text
Nachdem die Sanierungsmaßnahmen umfangreicher ausfallen, als ursprünglich gedacht, hat das Studierendenwerk beschlossen, dass die Sanierung der Gebäude nacheinander in drei Bauabschnitten erfolgen soll. Das ist ein nachträglich bekannt gewordener Sachverhalt, der in die Planung integriert werden muss. Würde lediglich die Leistung der Anpassung des Bauablaufs an einen anderen Planer beauftragt werden, so wäre dies mit einem erheblichen Mehraufwand und Zusatzkosten verbunden. Beispielsweise würde der „alte“ Planer die Ausführungsplanung erstellen und der „neue“ Planer müsste dieses mit Blick auf den geänderten Bauablauf anpassen. Die Schnittstelle für Haftungsfragen wäre bei Beauftragung eines weiteren Planers unverhältnismäßig schwierig. Der Koordinationsaufwand und die Zusatzkosten stünden außer Verhältnis.
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Quelle: OJS 2026/S 025-085587 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -7060.8 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Gebäude in einem ziemlich guten Zustand befinden. Ein Austausch der Leitungen ist daher nicht notwendig.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Leitungen Gebäude
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -7060.8 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Gebäude...”
Text
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Gebäude in einem ziemlich guten Zustand befinden. Ein Austausch der Leitungen ist daher nicht notwendig. Diese Leitungen müssen nicht weiter planerisch betrachtet werden und stellen daher keine zusätzlichen Leistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB dar.
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Quelle: OJS 2026/S 025-086061 (2026-02-04)