Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising in drei (3) Losen Objektplanung - Gebäude und Innenräume LPH 1 bis 5 - stufenweise - (Los 1); Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 2); Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 3). Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Teilnahme an einer Vor-Ort Besichtigung der Wohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe ist möglich. Die Einzel-Besichtigungstermine finden voraussichtlich im Zeitraum zwischen Montag, 28. August 2023 und Freitag, 8. September 2023 statt. Nähere Informationen erhält der Bieter mit gesonderter Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: StwM_WAFIV_EU-029_23
Kurze Beschreibung:
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising in drei (3) Losen
Objektplanung - Gebäude und Innenräume LPH 1 bis 5 - stufenweise - (Los 1);
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 2);
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 3).
Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Teilnahme an einer Vor-Ort Besichtigung der Wohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe ist möglich. Die Einzel-Besichtigungstermine finden voraussichtlich im Zeitraum zwischen Montag, 28. August 2023 und Freitag, 8. September 2023 statt. Nähere Informationen erhält der Bieter mit gesonderter Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform.
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising in drei (3) Losen
Objektplanung - Gebäude und Innenräume LPH 1 bis 5 - stufenweise - (Los 1);
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 2);
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 3).
Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Teilnahme an einer Vor-Ort Besichtigung der Wohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe ist möglich. Die Einzel-Besichtigungstermine finden voraussichtlich im Zeitraum zwischen Montag, 28. August 2023 und Freitag, 8. September 2023 statt. Nähere Informationen erhält der Bieter mit gesonderter Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
3. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B
Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert.
Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden.
Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:
- Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen
- Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor.
Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein.
Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten/Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
3. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B
Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert.
Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden.
Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:
- Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen
- Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor.
Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein.
Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten/Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising in drei (3) Losen
Objektplanung - Gebäude und Innenräume LPH 1 bis 5 - stufenweise - (Los 1);
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 2);
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 3).
Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Teilnahme an einer Vor-Ort Besichtigung der Wohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe ist möglich. Die Einzel-Besichtigungstermine finden voraussichtlich im Zeitraum zwischen Montag, 28. August 2023 und Freitag, 8. September 2023 statt. Nähere Informationen erhält der Bieter mit gesonderter Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform.
Die Teilnahme an einer Vor-Ort Besichtigung der Wohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe ist möglich. Die Einzel-Besichtigungstermine finden voraussichtlich im Zeitraum zwischen Montag, 28. August 2023 und Freitag, 8. September 2023 statt. Nähere Informationen erhält der Bieter mit gesonderter Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform.
Geschätzter Gesamtwert: 987 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt, die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising durchführen zu lassen.
Der Gebäudekomplex Studierendenwohnanlage in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV, kurz WAF IV) wurde in den 90er Jahren für Studenten aus Hochschulen in München und Freising errichtet. Die Anlage besteht aus drei Häusern mit insgesamt 236 Wohnplätzen für Studierende zuzüglich Hausmeisterwohnung, umgerechnet bedeutet das 239 Wohnplätze. Die Anlage liegt in der Gemarkung Vötting, Flur-N. 728/2 + 728/5. Es ist beabsichtigt, zeitnah mit der Planung der Sanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV zu beginnen. Für diese Anlage wurde eine Baugenehmigung erteilt.
Der Gebäudekomplex Studierendenwohnanlage in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV, kurz WAF IV) wurde in den 90er Jahren für Studenten aus Hochschulen in München und Freising errichtet. Die Anlage besteht aus drei Häusern mit insgesamt 236 Wohnplätzen für Studierende zuzüglich Hausmeisterwohnung, umgerechnet bedeutet das 239 Wohnplätze. Die Anlage liegt in der Gemarkung Vötting, Flur-N. 728/2 + 728/5. Es ist beabsichtigt, zeitnah mit der Planung der Sanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV zu beginnen. Für diese Anlage wurde eine Baugenehmigung erteilt.
Die Anlage besteht aus drei freistehenden Gebäuden: Doppelhaus 1 (Nr. 31-33), Häuser 2 und 3 (Nr. 29 und 27); wobei die Häuser 2 und 3 (Grundrissabmessung ca. 37 x 15 m) baugleich sind und das Haus 1 (Grundrissabmessung ca. 51 x 15 m) sich von den beiden Häuser in der Länge unterscheidet. Diese Gebäude wurden in Massivbauweise, die innere Dachkonstruktion in Holzbauweise errichtet. Unter jedem Haus befindet sich ein Parkdeck auf der Straßenebene. Die Häuser 2 und 3 besitzen jeweils ein Treppenhaus, das Haus 1 besitzt zwei Treppenhäuser, die vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führen. Die Außenwände sind massive Stahlbetonwände mit Wärmedämmverbundsystem, das Steildach ist auch gedämmt.
Die Anlage besteht aus drei freistehenden Gebäuden: Doppelhaus 1 (Nr. 31-33), Häuser 2 und 3 (Nr. 29 und 27); wobei die Häuser 2 und 3 (Grundrissabmessung ca. 37 x 15 m) baugleich sind und das Haus 1 (Grundrissabmessung ca. 51 x 15 m) sich von den beiden Häuser in der Länge unterscheidet. Diese Gebäude wurden in Massivbauweise, die innere Dachkonstruktion in Holzbauweise errichtet. Unter jedem Haus befindet sich ein Parkdeck auf der Straßenebene. Die Häuser 2 und 3 besitzen jeweils ein Treppenhaus, das Haus 1 besitzt zwei Treppenhäuser, die vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führen. Die Außenwände sind massive Stahlbetonwände mit Wärmedämmverbundsystem, das Steildach ist auch gedämmt.
Nach Bayerischer Bauordnung (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 sind diese Gebäude nach Art. 2 (Abs. 3) die Gebäude der Gebäudeklasse 4, nach Art. 2 (Abs. 4) die Sonderbauten mit einem nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen (Abs. 11).
Nach Bayerischer Bauordnung (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 sind diese Gebäude nach Art. 2 (Abs. 3) die Gebäude der Gebäudeklasse 4, nach Art. 2 (Abs. 4) die Sonderbauten mit einem nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen (Abs. 11).
Die bestehenden Gebäude entsprechen hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen und der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weisen im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müssen diese Mängel behoben werden.
Die bestehenden Gebäude entsprechen hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen und der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weisen im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müssen diese Mängel behoben werden.
1. Los 1: Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 1 - Gebäude und Innenräume, § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 5. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 33 und § 34 der HOAI stufenweise.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 1 - Gebäude und Innenräume, § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 5. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 33 und § 34 der HOAI stufenweise.
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 370 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
1. Stufenweise Beauftragung
Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden je Los stufenweise beauftragt nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet.
Optional angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden.
2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen in einem Los anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz):
Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 82,- EUR (netto)
- Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 61,- EUR (netto)
Beschreibung der Optionen:
Die unter "Beschreibung der Verlängerungen" enthaltenen Angaben zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die hier abgefragte "Beschreibung der Optionen".
Zusätzliche Informationen:
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
3. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B
Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert.
Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert.
Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden.
Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden.
Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:
- Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen
- Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor.
Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein.
Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten/Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten/Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
Bezeichnung des Loses: Technische Ausrüstung ELT
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Gebäudekomplex Studierendenwohnanlage in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV, kurz WAF IV) wurde in den 90er Jahren für Studenten aus Hochschulen in München und Freising errichtet. Die Anlage besteht aus drei Häusern mit insgesamt 236 Wohnplätzen für Studierende zuzüglich Haus-meisterwohnung, umgerechnet bedeutet das 239 Wohnplätze. Die Anlage liegt in der Gemarkung Vötting, Flur-N. 728/2 + 728/5. Es ist beabsichtigt, zeitnah mit der Planung der Sanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV zu beginnen. Für diese Anlage wurde eine Baugenehmigung erteilt.
Der Gebäudekomplex Studierendenwohnanlage in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV, kurz WAF IV) wurde in den 90er Jahren für Studenten aus Hochschulen in München und Freising errichtet. Die Anlage besteht aus drei Häusern mit insgesamt 236 Wohnplätzen für Studierende zuzüglich Haus-meisterwohnung, umgerechnet bedeutet das 239 Wohnplätze. Die Anlage liegt in der Gemarkung Vötting, Flur-N. 728/2 + 728/5. Es ist beabsichtigt, zeitnah mit der Planung der Sanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV zu beginnen. Für diese Anlage wurde eine Baugenehmigung erteilt.
Die Anlage besteht aus drei freistehenden Gebäuden: Doppelhaus 1 (Nr. 31-33), Häuser 2 und 3 (Nr. 29 und 27); wobei die Häuser 2 und 3 (Grundrissabmessung ca. 37 x 15 m) baugleich sind und das Haus 1 (Grundrissabmessung ca. 51 x 15 m) sich von den beiden Häuser in der Länge unterscheidet. Diese Gebäude wurden in Massivbauweise, die innere Dachkonstruktion in Holzbauweise errichtet. Unter jedem Haus befindet sich ein Parkdeck auf der Straßenebene. Die Häuser 2 und 3 besitzen jeweils ein Treppenhaus, das Haus 1 besitzt zwei Treppenhäuser, die vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führen. Die Außenwände sind massive Stahlbetonwände mit Wärmedämmverbundsystem, das Steildach ist auch gedämmt.
Die Anlage besteht aus drei freistehenden Gebäuden: Doppelhaus 1 (Nr. 31-33), Häuser 2 und 3 (Nr. 29 und 27); wobei die Häuser 2 und 3 (Grundrissabmessung ca. 37 x 15 m) baugleich sind und das Haus 1 (Grundrissabmessung ca. 51 x 15 m) sich von den beiden Häuser in der Länge unterscheidet. Diese Gebäude wurden in Massivbauweise, die innere Dachkonstruktion in Holzbauweise errichtet. Unter jedem Haus befindet sich ein Parkdeck auf der Straßenebene. Die Häuser 2 und 3 besitzen jeweils ein Treppenhaus, das Haus 1 besitzt zwei Treppenhäuser, die vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führen. Die Außenwände sind massive Stahlbetonwände mit Wärmedämmverbundsystem, das Steildach ist auch gedämmt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind ferner die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6:
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 54 und § 55 der HOAI stufenweise.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 117 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 82,- EUR (netto)
- Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 61,- EUR (netto)
Bezeichnung des Loses: Technische Ausrüstung HLS
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind darüber hinaus die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8:
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 1, 2 und 7 im Sinne § 54 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9:
- Abwasser-, Wasseranlagen (KG 551-552 nach DIN 276:2018-12),
- Wärmeversorgungsanlagen (KG 554 nach DIN 276:2018-12);
- Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlöschanlagen, KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts Giggenhauserstr. 27-33 85354 Freising
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
1. Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht…
… bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
… zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
… im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben,
… mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht
o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat jeweils eine entsprechende Eigenerklärung gemäß den vorstehenden Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 abzugeben und für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat jeweils eine entsprechende Eigenerklärung gemäß den vorstehenden Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 abzugeben und für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem interessierten Wirtschaftsteilnehmer wird es freigestellt, bereits bei Abgabe seines Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.
Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem interessierten Wirtschaftsteilnehmer wird es freigestellt, bereits bei Abgabe seines Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.
3. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister seines Niederlassungsmitgliedstaats durch Vorlage eines aktuellen (das heißt alle gültigen Eintragungen wiedergebenden) Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Der Nachweis darf am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate sein.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister seines Niederlassungsmitgliedstaats durch Vorlage eines aktuellen (das heißt alle gültigen Eintragungen wiedergebenden) Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Der Nachweis darf am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate sein.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt, § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt, § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis für jedes ihrer Mitglieder einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat den Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein des Versicherungsunternehmens) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von mindestens
- 3.000.000,- EUR für Personenschäden [Los 1; Los 2; Los 3];
und
- 3.000.000,- EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) [ Los 1; Los 2; Los 3];
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden Versicherungsschutzes [oder falls der interessierte Wirtschaftsteilnehmer nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden Versicherungsschutzes [oder falls der interessierte Wirtschaftsteilnehmer nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Die vorstehenden Anforderungen unter sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
2. Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Erklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist.
Für das Los 1 gilt:
Erklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens 500.000,- EUR in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens 500.000,- EUR in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5).
Für Los 2
Erklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT), LPH 1 bis 9), der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT), LPH 1 bis 9), der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens 100.000,- EUR in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT), LPH 1 bis 9).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens 100.000,- EUR in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT), LPH 1 bis 9).
Für Los 3:
Erklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS), LPH 1 bis 9) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS), LPH 1 bis 9) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens 500.000,- EUR in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS), LPH 1 bis 9).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens 500.000,- EUR in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS), LPH 1 bis 9).
Mindeststandards:
1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung jeweils die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung jeweils die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den Jahresumsatz (netto) in dem jeweiligen Tätigkeitsbereich des Auftrags je Los.
Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) der jeweilige Jahresumsatz (netto) der Mitglieder der Bietergemeinschafts zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) der jeweilige Jahresumsatz (netto) der Mitglieder der Bietergemeinschafts zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 208_01 " Jahresumsatz - Los 1";
und / oder
Anlage 208_02 "Jahresumsatz - Los 2";
Anlage 208_03 "Jahresumsatz - Los 3"
zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unternehmensbezogene Referenzprojekte
Mit dem Angebot des interessierten Wirtschaftsteilnehmers sind mindestens drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungen für:
Los 1 (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 2 bis 5) in Form einer Liste der in dem unten angegebenen bestimmten Zeitraum erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat);
- der Projektbezeichnung über früher ausgeführte Dienstleistungen (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 2 bis 5);
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer);
- des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar - EUR (netto) des Unternehmens in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 2 bis 5) mindestens 200.000,- EUR (netto);
- des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar - EUR (netto) des Unternehmens in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 2 bis 5) mindestens 200.000,- EUR (netto);
- des Erbringungszeitraums (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 01.01.2020; Abschluss der LPH 5 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Verfahren) jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ);
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggebers) sowie des Namen des Auftraggebers.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe mehr als 36 Monate beträgt.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe mehr als 36 Monate beträgt.
Die Referenzprojekte sind - was die Prüfung des Erbringungszeitraums anbelangt - ferner nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase LPH 2 der Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) nicht vor dem 01.01.2020 begonnen worden ist und die Leistungsphase 5 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist mit einem vereinnahmten Honorar in Höhe von mindestens 200.000 ,- EUR (netto) [Mindestanforderungen].
Die Referenzprojekte sind - was die Prüfung des Erbringungszeitraums anbelangt - ferner nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase LPH 2 der Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) nicht vor dem 01.01.2020 begonnen worden ist und die Leistungsphase 5 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist mit einem vereinnahmten Honorar in Höhe von mindestens 200.000 ,- EUR (netto) [Mindestanforderungen].
- Los 2 (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT) LPH 2 bis 8) in Form einer Liste der in dem unten angegebenen bestimmten Zeitraum erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
- der Projektbezeichnung über früher ausgeführte Dienstleistungen (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT), LPH 2 bis 8);
- des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar - EUR (netto) des Unternehmens in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT), LPH 2 bis 8), mindestens 70.000 ,- EUR (netto);
- des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar - EUR (netto) des Unternehmens in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT), LPH 2 bis 8), mindestens 70.000 ,- EUR (netto);
- des Erbringungszeitraums (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 01.01.2018; Abschluss der LPH 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Verfahren) jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ);
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe mehr als 36 Monate beträgt.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe mehr als 36 Monate beträgt.
Die Referenzprojekte sind - was die Prüfung des Erbringungszeitraums anbelangt - ferner nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase LPH 2 der Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT), LPH 2 bis 8 nicht vor dem 01.01.2018 begonnen worden ist und die Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist mit einem vereinnahmten Honorar in Höhe von mindestens 70.000 ,- EUR (netto) [Mindestanforderungen].
Die Referenzprojekte sind - was die Prüfung des Erbringungszeitraums anbelangt - ferner nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase LPH 2 der Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT), LPH 2 bis 8 nicht vor dem 01.01.2018 begonnen worden ist und die Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist mit einem vereinnahmten Honorar in Höhe von mindestens 70.000 ,- EUR (netto) [Mindestanforderungen].
- Los 3 (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS), LPH 2 bis 8) in Form einer Liste der in dem unten angegebenen bestimmten Zeitraum erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
- der Projektbezeichnung über früher ausgeführte Dienstleistungen (Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS), LPH 2 bis 8);
- des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar - EUR (netto) des Unternehmens in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS), LPH 2 bis 8), mindestens 350.000,- EUR (netto);
- des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar - EUR (netto) des Unternehmens in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS), LPH 2 bis 8), mindestens 350.000,- EUR (netto);
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe mehr als 36 Monate beträgt.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe mehr als 36 Monate beträgt.
Die Referenzprojekte sind - was die Prüfung des Erbringungszeitraums anbelangt - ferner nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase LPH 2 der Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS), LPH 2 bis 8, nicht vor dem 01.01.2018 begonnen worden ist und die Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist mit einem vereinnahmten Honorar in Höhe von mindestens 350.000,- EUR (netto) [Mindestanforderungen].
Die Referenzprojekte sind - was die Prüfung des Erbringungszeitraums anbelangt - ferner nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase LPH 2 der Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS), LPH 2 bis 8, nicht vor dem 01.01.2018 begonnen worden ist und die Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist mit einem vereinnahmten Honorar in Höhe von mindestens 350.000,- EUR (netto) [Mindestanforderungen].
Kann ein Bieter je Los nicht mindestens drei (3) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die Mindestanforderungen jeweils erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los.
Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens drei (3) unternehmensbezogene Referenzprojekte je Los anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaften zugerechnet.
Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens drei (3) unternehmensbezogene Referenzprojekte je Los anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaften zugerechnet.
Für den Fall, dass ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot für mehr als ein Los zusammen einreicht, darf er für beide / alle Lose ein und dasselbe unternehmensbezogene Referenzprojekt verwenden, sofern dieses die oben aufgeführten Anforderungen in dem jeweiligen Los erfüllt.
Für den Fall, dass ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot für mehr als ein Los zusammen einreicht, darf er für beide / alle Lose ein und dasselbe unternehmensbezogene Referenzprojekt verwenden, sofern dieses die oben aufgeführten Anforderungen in dem jeweiligen Los erfüllt.
2. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines interessierten Wirtschaftsteilnehmers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines interessierten Wirtschaftsteilnehmers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Mindeststandards:
Unternehmensbezogene Referenzprojekte
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206_01 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Los 1", die Anlage 206_02 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Los 2" und die Anlage 206_03 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Los 3" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206_01 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Los 1", die Anlage 206_02 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Los 2" und die Anlage 206_03 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Los 3" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los ein Vertrag [Anlage 906_01; Anlage 906_02; Anlage 906_03] geschlossen.
2. Datenschutz
2.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
2.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an
- das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
- beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.)
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
- die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
4. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Auf der Vergabeplattform (DTVP)
Zusätzliche Informationen:
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
1. Stufenweise Beauftragung
Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden je Los stufenweise beauftragt nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet.
Optional angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden.
2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen in einem Los anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz):
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising in drei (3) Losen
Objektplanung - Gebäude und Innenräume LPH 1 bis 5 - stufenweise - (Los 1); Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 2); Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 3).
Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Objektplanung - Gebäude und Innenräume LPH 1 bis 5 - stufenweise - (Los 1); Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 2); Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 3).
Bezeichnung des Loses: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation (ELT))
Kurze Beschreibung:
Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt, die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising durchführen zu lassen. Der Gebäudekomplex Studierendenwohnanlage in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV, kurz WAF IV) wurde in den 90er Jahren für Studenten aus Hochschulen in München und Freising errichtet. Die Anlage besteht aus drei Häusern mit insgesamt 236 Wohnplätzen für Studierende zuzüglich Hausmeisterwohnung, umgerechnet bedeutet das 239 Wohnplätze. Die Anlage liegt in der Gemarkung Vötting, Flur-N. 728/2 + 728/5. Es ist beabsichtigt, zeitnah mit der Planung der Sanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV zu beginnen. Für diese Anlage wurde eine Baugenehmigung erteilt.
Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt, die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising durchführen zu lassen. Der Gebäudekomplex Studierendenwohnanlage in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV, kurz WAF IV) wurde in den 90er Jahren für Studenten aus Hochschulen in München und Freising errichtet. Die Anlage besteht aus drei Häusern mit insgesamt 236 Wohnplätzen für Studierende zuzüglich Hausmeisterwohnung, umgerechnet bedeutet das 239 Wohnplätze. Die Anlage liegt in der Gemarkung Vötting, Flur-N. 728/2 + 728/5. Es ist beabsichtigt, zeitnah mit der Planung der Sanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV zu beginnen. Für diese Anlage wurde eine Baugenehmigung erteilt.
Die Anlage besteht aus drei freistehenden Gebäuden: Doppelhaus 1 (Nr. 31-33), Häuser 2 und 3 (Nr. 29 und 27); wobei die Häuser 2 und 3 (Grundrissabmessung ca. 37 x 15 m) baugleich sind und das Haus 1 (Grundrissabmessung ca. 51 x 15 m) sich von den beiden Häuser in der Länge unterscheidet. Diese Gebäude wurden in Massivbauweise, die innere Dachkonstruktion in Holzbauweise errichtet. Unter jedem Haus befindet sich ein Parkdeck auf der Straßenebene. Die Häuser 2 und 3 besitzen jeweils ein Treppenhaus, das Haus 1 besitzt zwei Treppenhäuser, die vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führen. Die Außenwände sind massive Stahlbetonwände mit Wärmedämmverbundsystem, das Steildach ist auch gedämmt. Nach Bayerischer Bauordnung (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 sind diese Gebäude nach Art. 2 (Abs. 3) die Gebäude der Gebäudeklasse 4, nach Art. 2 (Abs. 4) die Sonderbauten mit einem nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen (Abs. 11). Die bestehenden Gebäude entsprechen hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen und der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weisen im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müssen diese Mängel behoben werden.
Die Anlage besteht aus drei freistehenden Gebäuden: Doppelhaus 1 (Nr. 31-33), Häuser 2 und 3 (Nr. 29 und 27); wobei die Häuser 2 und 3 (Grundrissabmessung ca. 37 x 15 m) baugleich sind und das Haus 1 (Grundrissabmessung ca. 51 x 15 m) sich von den beiden Häuser in der Länge unterscheidet. Diese Gebäude wurden in Massivbauweise, die innere Dachkonstruktion in Holzbauweise errichtet. Unter jedem Haus befindet sich ein Parkdeck auf der Straßenebene. Die Häuser 2 und 3 besitzen jeweils ein Treppenhaus, das Haus 1 besitzt zwei Treppenhäuser, die vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führen. Die Außenwände sind massive Stahlbetonwände mit Wärmedämmverbundsystem, das Steildach ist auch gedämmt. Nach Bayerischer Bauordnung (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 sind diese Gebäude nach Art. 2 (Abs. 3) die Gebäude der Gebäudeklasse 4, nach Art. 2 (Abs. 4) die Sonderbauten mit einem nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen (Abs. 11). Die bestehenden Gebäude entsprechen hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen und der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weisen im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müssen diese Mängel behoben werden.
Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 82,- EUR (netto)
- Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 61,- EUR (netto)
Beschreibung der Optionen:
Bezeichnung des Loses: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-24 📅
Name: VE Plan GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 212829872
Postanschrift: An der Rennbahn 9
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 844178780📞
E-Mail: info@ve-plan.de📧
Land: Pfaffenhofen a. d. Ilm
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 120978.94 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE129524106
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Eine Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt, existiert in Deutschland nicht.
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postort: München
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89381961738📞
Fax: +49 89381961714 📠
Quelle: OJS 2023/S 213-672430 (2023-11-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising in drei (3) Losen; Referenznummer der Bekanntmachung: StwM_WAFIV_EU-029_23
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 2)
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 10898.31 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Auftrag, Ausschreibung – Kennung
Titel: Los 2: ELT
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Kostengruppe 450:
Die Leitungen der Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnik befinden sich in gutem Zustand; ein Austausch ist nicht erforderlich.
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Kostengruppe 450:
Die Leitungen der Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnik befinden sich in gutem Zustand; ein Austausch ist nicht erforderlich.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Los 2 - Bäder und Küchen
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10898.31 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Los 2 - ELT - WAF IV - Bäder und Küchen
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VE Plan GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 212829872
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ve-plan.de📧
Telefon: +49 8441 7878-0📞
Fax: +49 8441 7878-29 📠
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Küchen und Bäder müssen erneuert werden. Dies war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Ursprünglich sollten die Küchen erhalten bleiben. Da es nach Abschluss der Planerverträge jedoch häufiger zu Brandfällen in den Küchen gekommen ist, sollen die Küchen aus Sicherheitsgründen, anders als im Bestand, nämlich ohne Backofen und mit integriertem Timer, ausgestattet werden. Die Küchen haben ihre Lebensdauer bereits erreicht und sind – entsprechend ihrem Alter – abgenutzt. Gleiches gilt für die Bäder. Aus diesen Gründen sollen die Bäder und Küchen erneuert. In diesem Zusammenhang ist eine Umplanung erforderlich, unter anderem sind die Kabel und Leitungen anzupassen sowie zusätzlich Steckdosen und Anschlüsse vorzusehen. Das ist ein technisch begründeter Sachverhalt, der eine Änderung der übergreifenden ELT-Planung verlangt. Kabel, Leitungen, Steckdosen und Anschlüsse sind planerisch gemeinsam zu betrachten. Eine Trennung der Planung würde zu einem unverhältnismäßigem Koordinierungsaufwand und zu kaum definierbaren Schnittstellen und somit erheblichen Haftungsrisiken führen.
Ursprünglich sollten die Küchen erhalten bleiben. Da es nach Abschluss der Planerverträge jedoch häufiger zu Brandfällen in den Küchen gekommen ist, sollen die Küchen aus Sicherheitsgründen, anders als im Bestand, nämlich ohne Backofen und mit integriertem Timer, ausgestattet werden. Die Küchen haben ihre Lebensdauer bereits erreicht und sind – entsprechend ihrem Alter – abgenutzt. Gleiches gilt für die Bäder. Aus diesen Gründen sollen die Bäder und Küchen erneuert. In diesem Zusammenhang ist eine Umplanung erforderlich, unter anderem sind die Kabel und Leitungen anzupassen sowie zusätzlich Steckdosen und Anschlüsse vorzusehen. Das ist ein technisch begründeter Sachverhalt, der eine Änderung der übergreifenden ELT-Planung verlangt. Kabel, Leitungen, Steckdosen und Anschlüsse sind planerisch gemeinsam zu betrachten. Eine Trennung der Planung würde zu einem unverhältnismäßigem Koordinierungsaufwand und zu kaum definierbaren Schnittstellen und somit erheblichen Haftungsrisiken führen.
Quelle: OJS 2026/S 025-082990 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1588.18 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Die Kostengruppe 559 wurde versehentlich in die Ausschreibung aufgenommen. Zusätzliche Leistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB liegen daher insoweit nicht vor.
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Die Kostengruppe 559 wurde versehentlich in die Ausschreibung aufgenommen. Zusätzliche Leistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB liegen daher insoweit nicht vor.
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Kostengruppe 559 wurde versehentlich in die Ausschreibung aufgenommen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Die Kostengruppe 559 wurde versehentlich in die Ausschreibung aufgenommen. Zusätzliche Leistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB liegen daher insoweit nicht vor.
Quelle: OJS 2026/S 025-083012 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 4312.36 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Die bisherige Beleuchtung soll vollständig gegen LED-Technik ausgetauscht werden.
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Die bisherige Beleuchtung soll vollständig gegen LED-Technik ausgetauscht werden.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - LED-Technik Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4312.36 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 2 - ELT - WAF IV - LED-Technik
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die bisherige Beleuchtung soll vollständig gegen LED-Technik ausgetauscht werden. Dies war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Die bisherige Beleuchtung soll vollständig gegen LED-Technik ausgetauscht werden. Das ist ein technisch begründeter Sachverhalt, der eine Berücksichtigung in der übergreifenden ELT-Planung verlangt. Die Beleuchtung ist planerisch gesamthaft zu betrachten. Eine Trennung der Planung würde zu unzumutbaren Erschwernissen für die einheitliche Gewährleistung führen. In der Planung des „alten“ Fachplaners ELT wäre eine Ertüchtigung der bisherigen Beleuchtung enthalten gewesen. Eine Differenzierung, bei welchen Leuchten noch eine Ertüchtigung möglich ist und welche gegen LED-Technik auszutauschen sind, wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand und Zusatzkosten verbunden, die außer Verhältnis zu dem zu planenden Gegenstand stehen. Zur Vermeidung des Aufwands und der Zusatzkosten müssten entweder dem „alten“ Fachplaners ELT die entsprechenden Planungsleistungen entzogen werden, was nur mit einer Teilkündigung und nach Lage der Dinge unverhältnismäßigen Mehrkosten möglich wäre.
Die bisherige Beleuchtung soll vollständig gegen LED-Technik ausgetauscht werden. Das ist ein technisch begründeter Sachverhalt, der eine Berücksichtigung in der übergreifenden ELT-Planung verlangt. Die Beleuchtung ist planerisch gesamthaft zu betrachten. Eine Trennung der Planung würde zu unzumutbaren Erschwernissen für die einheitliche Gewährleistung führen. In der Planung des „alten“ Fachplaners ELT wäre eine Ertüchtigung der bisherigen Beleuchtung enthalten gewesen. Eine Differenzierung, bei welchen Leuchten noch eine Ertüchtigung möglich ist und welche gegen LED-Technik auszutauschen sind, wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand und Zusatzkosten verbunden, die außer Verhältnis zu dem zu planenden Gegenstand stehen. Zur Vermeidung des Aufwands und der Zusatzkosten müssten entweder dem „alten“ Fachplaners ELT die entsprechenden Planungsleistungen entzogen werden, was nur mit einer Teilkündigung und nach Lage der Dinge unverhältnismäßigen Mehrkosten möglich wäre.
Quelle: OJS 2026/S 025-083204 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -6529.11 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Erdreich in einem ziemlich guten Zustand befinden. Ein Austausch der Leitungen ist daher nicht notwendig.
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Erdreich in einem ziemlich guten Zustand befinden. Ein Austausch der Leitungen ist daher nicht notwendig.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Leitungen Erdreich Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -6529.11 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 2 - ELT - WAF IV - Leitungen Erdreich
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Ein Austausch der Leitungen ist nicht notwendig. Dies war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Erdreich in einem ziemlich guten Zustand befinden. Ein Austausch der Leitungen ist daher nicht notwendig. Diese Leitungen müssen nicht weiter planerisch betrachtet werden und stellen daher keine zusätzlichen Leistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB dar.
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Erdreich in einem ziemlich guten Zustand befinden. Ein Austausch der Leitungen ist daher nicht notwendig. Diese Leitungen müssen nicht weiter planerisch betrachtet werden und stellen daher keine zusätzlichen Leistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB dar.
Quelle: OJS 2026/S 025-083231 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 2976.3 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
In den Apartments werden gegenüber dem Bestand mehr Steckdosen vorgesehen.
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
In den Apartments werden gegenüber dem Bestand mehr Steckdosen vorgesehen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Neue Verkabelung Apartments Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2976.3 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 2 - ELT - WAF IV - Neue Verkabelung Apartments
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Müchen
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
In den Apartments werden gegenüber dem Bestand mehr Steckdosen vorgesehen. Hierfür ist die entsprechende Verkabelung vorzusehen. Dies war bei der ursprünglichen Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
In den Apartments werden gegenüber dem Bestand mehr Steckdosen vorgesehen. Hierfür ist die entsprechende Verkabelung vorzusehen. Das ist ein nachträglich bekannt gewordener Sachverhalt, der in die Planung integriert werden muss. Die Schnittstelle für Haftungsfragen wäre bei Beauftragung eines weiteren Planers für diesen Teilaspekt unverhältnismäßig schwierig. Der Koordinationsaufwand und die Zusatzkosten stünden außer Verhältnis.
In den Apartments werden gegenüber dem Bestand mehr Steckdosen vorgesehen. Hierfür ist die entsprechende Verkabelung vorzusehen. Das ist ein nachträglich bekannt gewordener Sachverhalt, der in die Planung integriert werden muss. Die Schnittstelle für Haftungsfragen wäre bei Beauftragung eines weiteren Planers für diesen Teilaspekt unverhältnismäßig schwierig. Der Koordinationsaufwand und die Zusatzkosten stünden außer Verhältnis.
Quelle: OJS 2026/S 025-083410 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 15207.94 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Im Zuge der Sanierung werden neue Trockenbauwände eingezogen sowie neue Anlagenteile installiert. Aus diesem Grunde muss die Verkabelung angepasst und neue Kabel verlegt werden, was zu einer Massenmehrung führt.
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Im Zuge der Sanierung werden neue Trockenbauwände eingezogen sowie neue Anlagenteile installiert. Aus diesem Grunde muss die Verkabelung angepasst und neue Kabel verlegt werden, was zu einer Massenmehrung führt.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Massenmehrung Verkabelung Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15207.94 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 2 - ELT - WAF IV - Massenmehrung Verkabelung
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Sanierung werden neue Trockenbauwände eingezogen sowie neue Anlagenteile installiert. Aus diesem Grunde muss die Verkabelung angepasst und neue Kabel verlegt werden, was zu einer Massenmehrung führt. Dies war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Im Zuge der Sanierung werden neue Trockenbauwände eingezogen sowie neue Anlagenteile installiert. Aus diesem Grunde muss die Verkabelung angepasst und neue Kabel verlegt werden, was zu einer Massenmehrung führt. Dies war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Zuge der Sanierung werden neue Trockenbauwände eingezogen sowie neue Anlagenteile installiert. Aus diesem Grunde muss die Verkabelung angepasst und neue Kabel verlegt werden, was zu einer Massenmehrung führt. Das ist ein nachträglich bekannt gewordener Sachverhalt, der in die Planung integriert werden muss. Die Schnittstelle für Haftungsfragen wäre bei Beauftragung eines weiteren Planers für diesen Teilaspekt unverhältnismäßig schwierig. Der Koordinationsaufwand und die Zusatzkosten stünden außer Verhältnis.
Im Zuge der Sanierung werden neue Trockenbauwände eingezogen sowie neue Anlagenteile installiert. Aus diesem Grunde muss die Verkabelung angepasst und neue Kabel verlegt werden, was zu einer Massenmehrung führt. Das ist ein nachträglich bekannt gewordener Sachverhalt, der in die Planung integriert werden muss. Die Schnittstelle für Haftungsfragen wäre bei Beauftragung eines weiteren Planers für diesen Teilaspekt unverhältnismäßig schwierig. Der Koordinationsaufwand und die Zusatzkosten stünden außer Verhältnis.
Quelle: OJS 2026/S 025-083596 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -5047.17 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich eine Förderanlage als nicht wirtschaftlich erwiesen. Daher wird eine solche nicht umgesetzt.
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich eine Förderanlage als nicht wirtschaftlich erwiesen. Daher wird eine solche nicht umgesetzt.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Förderanlagen Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -5047.17 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 2 - ELT - WAF IV - Förderanlagen
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich eine Förderanlage als nicht wirtschaftlich erwiesen. Dies war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich eine Förderanlage als nicht wirtschaftlich erwiesen. Daher wird eine solche nicht umgesetzt. Diese scheidet daher aus der Betrachtung als „zusätzliche Leistung“ aus.
Quelle: OJS 2026/S 025-083889 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1992.31 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Die Gemeinschaftsräume haben keine Fenster, sondern eine Sichtkuppel. Im Rahmen der Nutzung hat sich gezeigt, dass sich die Gemeinschaftsräume bei Sonneneinstrahlung so stark aufwärmen, dass ein Aufenthalt kaum möglich ist. Aufgrund dessen wird nun ein innenliegender Sonnenschutz / Blendschutz vorgesehen.
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Die Gemeinschaftsräume haben keine Fenster, sondern eine Sichtkuppel. Im Rahmen der Nutzung hat sich gezeigt, dass sich die Gemeinschaftsräume bei Sonneneinstrahlung so stark aufwärmen, dass ein Aufenthalt kaum möglich ist. Aufgrund dessen wird nun ein innenliegender Sonnenschutz / Blendschutz vorgesehen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Sonnenschutz Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1992.31 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 2 - ELT - WAF IV - Sonnenschutz
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Gemeinschaftsräume haben keine Fenster, sondern eine Sichtkuppel. Im Rahmen der Nutzung hat sich gezeigt, dass sich die Gemeinschaftsräume bei Sonneneinstrahlung so stark aufwärmen, dass ein Aufenthalt kaum möglich ist. Aufgrund dessen wird nun ein innenliegender Sonnenschutz / Blendschutz vorgesehen. Dies war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Die Gemeinschaftsräume haben keine Fenster, sondern eine Sichtkuppel. Im Rahmen der Nutzung hat sich gezeigt, dass sich die Gemeinschaftsräume bei Sonneneinstrahlung so stark aufwärmen, dass ein Aufenthalt kaum möglich ist. Aufgrund dessen wird nun ein innenliegender Sonnenschutz / Blendschutz vorgesehen. Dies war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Die Gemeinschaftsräume haben keine Fenster, sondern eine Sichtkuppel. Im Rahmen der Nutzung hat sich gezeigt, dass sich die Gemeinschaftsräume bei Sonneneinstrahlung so stark aufwärmen, dass ein Aufenthalt kaum möglich ist. Aufgrund dessen wird nun ein innenliegender Sonnenschutz / Blendschutz vorgesehen. Hierfür ist eine Anpassung der Schwachstromtechnik, insbesondere der Verkabelung, erforderlich. Das ist ein nachträglich bekannt gewordener Sachverhalt, der in die Planung integriert werden muss. Die Schnittstelle für Haftungsfragen wäre bei Beauftragung eines weiteren Planers für diesen Teilaspekt unverhältnismäßig schwierig. Der Koordinationsaufwand und die Zusatzkosten stünden außer Verhältnis.
Die Gemeinschaftsräume haben keine Fenster, sondern eine Sichtkuppel. Im Rahmen der Nutzung hat sich gezeigt, dass sich die Gemeinschaftsräume bei Sonneneinstrahlung so stark aufwärmen, dass ein Aufenthalt kaum möglich ist. Aufgrund dessen wird nun ein innenliegender Sonnenschutz / Blendschutz vorgesehen. Hierfür ist eine Anpassung der Schwachstromtechnik, insbesondere der Verkabelung, erforderlich. Das ist ein nachträglich bekannt gewordener Sachverhalt, der in die Planung integriert werden muss. Die Schnittstelle für Haftungsfragen wäre bei Beauftragung eines weiteren Planers für diesen Teilaspekt unverhältnismäßig schwierig. Der Koordinationsaufwand und die Zusatzkosten stünden außer Verhältnis.
Quelle: OJS 2026/S 025-084153 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 2927.41 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Nach Abschluss des Planervertrages kam es nach Einbruch der Dunkelheit im Umgriff des gegenständlichen Bauvorhabens zu einem Übergriff auf eine Studentin. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der Weg zur Wohnanlage nicht ausreichend beleuchtet ist. Zur Verbesserung der Sicherheit wird daher die Außenbeleuchtung ausgebaut.
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Nach Abschluss des Planervertrages kam es nach Einbruch der Dunkelheit im Umgriff des gegenständlichen Bauvorhabens zu einem Übergriff auf eine Studentin. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der Weg zur Wohnanlage nicht ausreichend beleuchtet ist. Zur Verbesserung der Sicherheit wird daher die Außenbeleuchtung ausgebaut.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Außenbeleuchtung Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2927.41 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 2 - ELT - WAF IV - Außenbeleuchtung
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Zur Verbesserung der Sicherheit wird die Außenbeleuchtung ausgebaut. Dies war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorhergesehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Nach Abschluss des Planervertrages kam es nach Einbruch der Dunkelheit im Umgriff des gegenständlichen Bauvorhabens zu einem Übergriff auf eine Studentin. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der Weg zur Wohnanlage nicht ausreichend beleuchtet ist. Zur Verbesserung der Sicherheit wird daher die Außenbeleuchtung ausgebaut. Das ist ein nachträglich bekannt gewordener Sachverhalt, der in die Planung integriert werden muss. Die Schnittstelle für Haftungsfragen wäre bei Beauftragung eines weiteren Planers für diesen Teilaspekt unverhältnismäßig schwierig. Der Koordinationsaufwand und die Zusatzkosten stünden außer Verhältnis.
Nach Abschluss des Planervertrages kam es nach Einbruch der Dunkelheit im Umgriff des gegenständlichen Bauvorhabens zu einem Übergriff auf eine Studentin. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der Weg zur Wohnanlage nicht ausreichend beleuchtet ist. Zur Verbesserung der Sicherheit wird daher die Außenbeleuchtung ausgebaut. Das ist ein nachträglich bekannt gewordener Sachverhalt, der in die Planung integriert werden muss. Die Schnittstelle für Haftungsfragen wäre bei Beauftragung eines weiteren Planers für diesen Teilaspekt unverhältnismäßig schwierig. Der Koordinationsaufwand und die Zusatzkosten stünden außer Verhältnis.
Quelle: OJS 2026/S 025-084190 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3230.87 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Aus brandschutztechnischen Gründen sind Sanierungsarbeiten an den Pfetten erforderlich.
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Aus brandschutztechnischen Gründen sind Sanierungsarbeiten an den Pfetten erforderlich.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Pfetten Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3230.87 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 2 - ELT - WAF IV - Pfetten
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Aus brandschutztechnischen Gründen sind Sanierungsarbeiten an den Pfetten erforderlich. Dies war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Aus brandschutztechnischen Gründen sind Sanierungsarbeiten an den Pfetten erforderlich. Im Zuge der brandschutztechnischen Sanierung müssen unter anderem die Trassen im Dachgeschoss umgebaut werden. Das ist ein nachträglich aufgetretener technischer Sachverhalt. Eine Trennung der Planung würde zu einem unverhältnismäßigen Koordinierungsaufwand führen. Denn der „alte“ Fachplaner ELT würde weiterhin die Leitungen, welche in den Trassen verlaufen planen, während ein „neuer“ Fachplaner ELT lediglich den Umbau der Trassen plant. Durch die Einbindung eines „neuen“ Fachplaners ELT in die Planung dieser Maßnahmen wird das Risiko von Kollisionen bzw. einer Fehleranfälligkeit der Planung erhöht, da dem „neuen“ Fachplaners ELT der Gesamtüberblick fehlt.
Aus brandschutztechnischen Gründen sind Sanierungsarbeiten an den Pfetten erforderlich. Im Zuge der brandschutztechnischen Sanierung müssen unter anderem die Trassen im Dachgeschoss umgebaut werden. Das ist ein nachträglich aufgetretener technischer Sachverhalt. Eine Trennung der Planung würde zu einem unverhältnismäßigen Koordinierungsaufwand führen. Denn der „alte“ Fachplaner ELT würde weiterhin die Leitungen, welche in den Trassen verlaufen planen, während ein „neuer“ Fachplaner ELT lediglich den Umbau der Trassen plant. Durch die Einbindung eines „neuen“ Fachplaners ELT in die Planung dieser Maßnahmen wird das Risiko von Kollisionen bzw. einer Fehleranfälligkeit der Planung erhöht, da dem „neuen“ Fachplaners ELT der Gesamtüberblick fehlt.
Quelle: OJS 2026/S 025-084283 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 34031.55 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Kostengruppe 440:
- Auf den Dächern werden Photovoltaik-Anlagen installiert.
- Die Bäder und Küchen werden erneuert.
- Die bisherige Beleuchtung (E27) wird vollständig gegen LED-Technik ausgetauscht.
- Es wird ein innenliegender Sonnenschutz / Blendschutz vorgesehen. Hierfür ist eine Anpassung der Schwachstromtechnik, insbesondere der Verkabelung, erforderlich.
- Es sind Sanierungsarbeiten an den Pfetten erforderlich.
- Die Apartments benötigen eine erweiterte Verkabelung.
- Neue Trockenbauwände und Anlagenteile erfordern eine Anpassung und Erweiterung der Verkabelung (Massenmehrung).
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Kostengruppe 440:
- Auf den Dächern werden Photovoltaik-Anlagen installiert.
- Die Bäder und Küchen werden erneuert.
- Die bisherige Beleuchtung (E27) wird vollständig gegen LED-Technik ausgetauscht.
- Es wird ein innenliegender Sonnenschutz / Blendschutz vorgesehen. Hierfür ist eine Anpassung der Schwachstromtechnik, insbesondere der Verkabelung, erforderlich.
- Es sind Sanierungsarbeiten an den Pfetten erforderlich.
- Die Apartments benötigen eine erweiterte Verkabelung.
- Neue Trockenbauwände und Anlagenteile erfordern eine Anpassung und Erweiterung der Verkabelung (Massenmehrung).
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Photovoltaik-Anlage Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 34031.55 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 2 - ELT - WAF IV - Photovoltaik-Anlage
Auf den Dächern soll eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Eine solche war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Auf den Dächern soll nunmehr eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Für die Photovoltaik-Anlagen sind Umplanungen erforderlich, unter anderem bei den Haupt- und Steuerleitungen aufgrund neuer Zuleitungen, bei der äußeren Blitzschutzanlage, bei welcher infolge der Photovoltaik-Anlagen Anpassungsarbeiten vorzunehmen sind, sowie der äußeren Anbindung aufgrund der Verrohrung (Erdreich, Fassade und Dach). Das ist ein nachträglich aufgetretener technischer Sachverhalt, der in die übergreifende ELT-Planung integriert werden muss, da er die Auslegung des Leitungssystems und der Blitzschutzanlage betrifft. Diese technischen Einheiten müssen gesamthaft betrachtet werden. Eine Trennung der Planung würde zu einem erheblichen Koordinierungsaufwand und zu unzumutbaren Erschwernissen für die einheitliche Gewährleistung führen.
Auf den Dächern soll nunmehr eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Für die Photovoltaik-Anlagen sind Umplanungen erforderlich, unter anderem bei den Haupt- und Steuerleitungen aufgrund neuer Zuleitungen, bei der äußeren Blitzschutzanlage, bei welcher infolge der Photovoltaik-Anlagen Anpassungsarbeiten vorzunehmen sind, sowie der äußeren Anbindung aufgrund der Verrohrung (Erdreich, Fassade und Dach). Das ist ein nachträglich aufgetretener technischer Sachverhalt, der in die übergreifende ELT-Planung integriert werden muss, da er die Auslegung des Leitungssystems und der Blitzschutzanlage betrifft. Diese technischen Einheiten müssen gesamthaft betrachtet werden. Eine Trennung der Planung würde zu einem erheblichen Koordinierungsaufwand und zu unzumutbaren Erschwernissen für die einheitliche Gewährleistung führen.
Quelle: OJS 2026/S 025-084783 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 2714.52 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Durch einen technisch begründeten Sachverhalt enstehen zusätzliche Planungsaufgaben, die in der übergreifenden ELT-Planung zu berücksichtigen sind.
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Durch einen technisch begründeten Sachverhalt enstehen zusätzliche Planungsaufgaben, die in der übergreifenden ELT-Planung zu berücksichtigen sind.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Info - Monitore Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2714.52 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 2 - ELT - WAF IV - Info-Monitore
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Waschraum müssen Info-Monitore eingebaut werden. Dies war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Aus Modernisierungsgründen sollen im Waschraum Info-Monitore eingebaut werden. Diese Maßnahme ist auf eine Studierendenwerk interne Vorgabe zur Ausstattung der Wohnanlagen mit Info-Monitoren zurückzuführen, welche erst in Kraft trat, nachdem der Vertrag für die ELT-Planungsleistungen abgeschlossen war. Durch einen technisch begründeten Sachverhalt entstehen deshalb zusätzliche Planungsaufgaben, die in der übergreifenden ELT-Planung zu berücksichtigen sind. Eine isolierte Planung würde zu einem unverhältnismäßig hohen Koordinierungsaufwand führen, da allein die Planung der Info-Monitore nicht genügt, vielmehr müssen auch die Zuleitungen entsprechend geplant werden.
Aus Modernisierungsgründen sollen im Waschraum Info-Monitore eingebaut werden. Diese Maßnahme ist auf eine Studierendenwerk interne Vorgabe zur Ausstattung der Wohnanlagen mit Info-Monitoren zurückzuführen, welche erst in Kraft trat, nachdem der Vertrag für die ELT-Planungsleistungen abgeschlossen war. Durch einen technisch begründeten Sachverhalt entstehen deshalb zusätzliche Planungsaufgaben, die in der übergreifenden ELT-Planung zu berücksichtigen sind. Eine isolierte Planung würde zu einem unverhältnismäßig hohen Koordinierungsaufwand führen, da allein die Planung der Info-Monitore nicht genügt, vielmehr müssen auch die Zuleitungen entsprechend geplant werden.
Quelle: OJS 2026/S 025-085575 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 33411.76 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Nachdem die Sanierungsmaßnahmen umfangreicher ausfallen, als ursprünglich gedacht, hat das Studierendenwerk beschlossen, dass die Sanierung der Gebäude nacheinander in drei Bauabschnitten erfolgen soll.
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Nachdem die Sanierungsmaßnahmen umfangreicher ausfallen, als ursprünglich gedacht, hat das Studierendenwerk beschlossen, dass die Sanierung der Gebäude nacheinander in drei Bauabschnitten erfolgen soll.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Bauablauf Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 33411.76 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 2 - ELT - WAF IV - Bauablauf
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Nachdem die Sanierungsmaßnahmen umfangreicher ausfallen, als ursprünglich gedacht, hat das Studierendenwerk beschlossen, dass die Sanierung der Gebäude nacheinander in drei Bauabschnitten erfolgen soll. Dies war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Nachdem die Sanierungsmaßnahmen umfangreicher ausfallen, als ursprünglich gedacht, hat das Studierendenwerk beschlossen, dass die Sanierung der Gebäude nacheinander in drei Bauabschnitten erfolgen soll. Dies war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Nachdem die Sanierungsmaßnahmen umfangreicher ausfallen, als ursprünglich gedacht, hat das Studierendenwerk beschlossen, dass die Sanierung der Gebäude nacheinander in drei Bauabschnitten erfolgen soll. Das ist ein nachträglich bekannt gewordener Sachverhalt, der in die Planung integriert werden muss. Würde lediglich die Leistung der Anpassung des Bauablaufs an einen anderen Planer beauftragt werden, so wäre dies mit einem erheblichen Mehraufwand und Zusatzkosten verbunden. Beispielsweise würde der „alte“ Planer die Ausführungsplanung erstellen und der „neue“ Planer müsste dieses mit Blick auf den geänderten Bauablauf anpassen. Die Schnittstelle für Haftungsfragen wäre bei Beauftragung eines weiteren Planers unverhältnismäßig schwierig. Der Koordinationsaufwand und die Zusatzkosten stünden außer Verhältnis.
Nachdem die Sanierungsmaßnahmen umfangreicher ausfallen, als ursprünglich gedacht, hat das Studierendenwerk beschlossen, dass die Sanierung der Gebäude nacheinander in drei Bauabschnitten erfolgen soll. Das ist ein nachträglich bekannt gewordener Sachverhalt, der in die Planung integriert werden muss. Würde lediglich die Leistung der Anpassung des Bauablaufs an einen anderen Planer beauftragt werden, so wäre dies mit einem erheblichen Mehraufwand und Zusatzkosten verbunden. Beispielsweise würde der „alte“ Planer die Ausführungsplanung erstellen und der „neue“ Planer müsste dieses mit Blick auf den geänderten Bauablauf anpassen. Die Schnittstelle für Haftungsfragen wäre bei Beauftragung eines weiteren Planers unverhältnismäßig schwierig. Der Koordinationsaufwand und die Zusatzkosten stünden außer Verhältnis.
Quelle: OJS 2026/S 025-085587 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -7060.8 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Gebäude in einem ziemlich guten Zustand befinden. Ein Austausch der Leitungen ist daher nicht notwendig.
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising :
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert:
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Gebäude in einem ziemlich guten Zustand befinden. Ein Austausch der Leitungen ist daher nicht notwendig.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Los 2 - Leitungen Gebäude Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -7060.8 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 2 - ELT - WAF IV - Leitungen Gebäude
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Gebäude in einem ziemlich guten Zustand befinden. Ein Austausch der Leitungen ist daher nicht notwendig. Dies war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Gebäude in einem ziemlich guten Zustand befinden. Ein Austausch der Leitungen ist daher nicht notwendig. Dies war bei ursprünglicher Auftragsvergabe nicht vorgesehen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Gebäude in einem ziemlich guten Zustand befinden. Ein Austausch der Leitungen ist daher nicht notwendig. Diese Leitungen müssen nicht weiter planerisch betrachtet werden und stellen daher keine zusätzlichen Leistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB dar.
Im Zuge der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass sich die Leitungen für die kommunikations-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen im Gebäude in einem ziemlich guten Zustand befinden. Ein Austausch der Leitungen ist daher nicht notwendig. Diese Leitungen müssen nicht weiter planerisch betrachtet werden und stellen daher keine zusätzlichen Leistungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB dar.