Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität.
Kriterien für die Auswahl der geeignetsten Bewerber (§51 VgV):
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Architektenleistungen
Umsatz (netto):
Umsatz netto für die ausgeschriebenen Leistungen im Mittel:
Von dem angegebenen Umsatz der Jahre 2022, 2021 und 2020 wird für die Bewertung ein Mittelwert gebildet.
Bei Teambewerbungen wird die Summe der Netto-Umsätze aller Teammitglieder bewertet.
Folgende Punkte können erzielt werden (Angaben jeweils in EUR netto):
>= 500.000 EUR: 5 Punkte
350.000 EUR - 499.999 EUR: 3 Punkte
200.000 EUR - 349.999 EUR: 1 Punkt
bis 199.999 EUR: 0 Punkte
Wertungsfaktor 2, d.h. maximal erreichbar: 10 Punkte
- Landschaftsarchitektenleistungen
Umsatz (netto):
Umsatz netto für die ausgeschriebenen Leistungen im Mittel:
Von dem angegebenen Umsatz der Jahre 2022, 2021 und 2020 wird für die Bewertung ein Mittelwert gebildet.
Bei Teambewerbungen wird die Summe der Netto-Umsätze aller Teammitglieder bewertet.
Folgende Punkte können erzielt werden (Angaben jeweils in EUR netto):
>= 200.000 EUR: 5 Punkte
100.000 EUR - 199.999 EUR: 3 Punkte
50.000 EUR - 99.999 EUR: 1 Punkt
bis 49.999 EUR: 0 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
2. Technische Leistungsfähigkeit:
- Qualifiziertes Personal Architektenleistungen:
Anzahl der Mitarbeiter mit Qualifikation zum Bewerbungszeitpunkt.
Bei Teambewerbungen wird die Summe der Mitarbeiterqualifikationen aller Teammitglieder gewertet. Es wird davon ausgegangen, dass ein Büro mit mindestens 2 qualifizierten Mitarbeitern eine ausreichende Größe für die geforderte Leistung besitzt.
Die Bewertung der qualifizierten Mitarbeiter erfolgt nachfolgender Abstufung:
Mehr als 7 Pers. mit Qualifikation: 5 Punkte
5-7 Pers. mit Qualifikation: 3 Punkte
2-4 Pers. mit Qualifikation: 1 Punkt
weniger als 2 Pers. mit Qualifikation: Ausschluss
Wertungsfaktor 2, d.h. maximal erreichbar: 10 Punkte
- Qualifiziertes Personal Landschaftsarchitektenleistungen:
Anzahl der Mitarbeiter mit Qualifikation zum Bewerbungszeitpunkt.
Bei Teambewerbungen wird die Summe der Mitarbeiterqualifikationen aller Teammitglieder gewertet. Es wird davon ausgegangen, dass ein Büro mit mindestens 2 qualifizierten Mitarbeitern eine ausreichende Größe für die geforderte Leistung besitzt.
Die Bewertung der qualifizierten Mitarbeiter erfolgt nachfolgender Abstufung:
Mehr als 5 Pers. mit Qualifikation: 5 Punkte
4-5 Pers. mit Qualifikation: 3 Punkte
2-3 Pers. mit Qualifikation: 1 Punkt
weniger als 2 Pers. mit Qualifikation: Ausschluss
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
3. Referenzprojekte
Es werden nur solche Referenzen gewertet, die gemäß den nachfolgend aufgezählten Kriterien mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Mindestanforderung (Ausschlusskriterien):
- mindestens eine vergleichbare Referenz für Architektenleistung Geschosswohnungsbau (vgl. 3.1)
- mindestens eine vergleichbare Referenz für Landschaftsarchitektenleistungen (vgl. 3.2)
Es kann für jede der oben genannten Mindestanforderungen dieselbe Referenz eingereicht werden sofern die Referenzkriterien für die Vergleichbarkeit eingehalten sind. Dies ist deutlich zu kennzeichnen.
3.1 Referenzprojekt für einen Geschosswohnungsbau:
Kriterien für die Vergleichbarkeit der Referenzen:
- Geschosswohnungsbau mit dauerhafter Wohnnutzung (Wohnen, Wohnheim etc., Ausschluss von Hotels und Boarding Houses)
- Neubau (Aufstockung und Dachausbau ausgeschlossen)
- Erbrachte Leistung: mind. LPH 2-5
- mind. 50 Wohneinheiten je Referenz
- Datum Baugenehmigung: Juli 2018 - Juli 2023
Projektspezifika:
- Projektgröße:
Anzahl Wohneinheiten:
ab 100 WE 5 Punkte
75 WE -99 WE: 3 Punkte
50 WE - 74 WE: 1 Punkt
weniger als 50 WE: Referenz nicht vergleichbar und damit nicht wertbar
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
- Integrierte Tiefgarage vorhanden:
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Referenz wurde nach einer Wohnraumförderbestimmung gefördert (bspw. KommWFP, EOF)
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Referenz Öffentlicher Auftraggeber
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Integrierte Nicht-Wohnnutzung (? 150 m² NF):
als integrierte Nicht-Wohnnutzung gilt z.B. eine gewerbliche oder eine soziale Nutzung
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Referenz wurde vollständig barrierefrei nach DIN 18040 geplant
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Referenz wurde mindestens im Energiestandard EH 40 geplant
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
3.2 Referenzprojekte für Landschaftsarchitektenleistungen
Kriterien für die Vergleichbarkeit der Referenzen:
- Neubau
- Erbrachte Leistung: mind. LPH 2-5
- mind. 20 Wohneinheiten je Referenz
- Datum Baugenehmigung: Juli 2018 - Juli 2023
Projektspezifika:
- Projektgröße
Die Größe und Qualität der Freianlagen orientiert sich an der Gebäudegröße (Anzahl der Wohneinheiten), da diese sich in den Bereichen Freiflächennutzungen, Fahrrad- und Müllflächen etc. niederschlägt.
Anzahl Wohneinheiten:
ab 100 WE 3 Punkte
20 WE - 99 WE: 1 Punkt
weniger als 20 WE: Referenz nicht vergleichbar und damit nicht wertbar
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Referenz wurde barrierefrei nach DIN 18040 errichtet:
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Referenz hat eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte
- Integrierte Nicht-Wohnnutzung mit dazugehörigen Freibereichen:
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 3 Punkte