Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität.
Folgende Punkte können erzielt werden:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto):
Umsatz netto für die ausgeschriebenen Leistungen im Mittel:
Von dem angegebenen Umsatz der Jahre 2022, 2021 und 2020 wird für die Bewertung ein Mittelwert gebildet.
Bei Teambewerbungen wird die Summe der Mittelwert- Netto-Umsätze aller Teammitglieder bewertet.
Folgende Punkte können erzielt werden (Angaben jeweils in EUR netto):
>= 500.000 EUR: 5 Punkte
350.000 EUR - 499.999 EUR: 3 Punkte
200.000 EUR - 349.999 EUR: 1 Punkt
bis 199.999 EUR: 0 Punkte
Wertungsfaktor 2, d.h. maximal erreichbar: 10 Punkte
2. Technische Leistungsfähigkeit:
Qualifiziertes Personal:
Anzahl der Mitarbeiter mit unter Punkt A.1. genannter Qualifikation zum Bewerbungszeitpunkt.
Bei Teambewerbungen wird die Summe der Mitarbeiterqualifikationen aller Teammitglieder gewertet. Es wird davon ausgegangen, dass ein Büro mit mindestens 3 qualifizierten Mitarbeitern eine ausreichende Größe für die geforderte Leistung besitzt.
Die Bewertung der qualifizierten Mitarbeiter erfolgt nach folgender Abstufung:
6 und mehr Pers. mit Qualifikation: 5 Punkte
4-5 Pers. mit Qualifikation: 3 Punkte
2-3 Pers. mit Qualifikation: 1 Punkt
weniger als 2 Pers. mit Qualifikation: Ausschluss
Wertungsfaktor 3, d.h. maximal erreichbar: 15 Punkte
Zusatzqualifikation Holztechnik Personal:
Zusatzqualifikation eines aktuellen Mitarbeiters im Bereich Holztechnik/Holzmodulbau oder staatlich geprüfte/-r Holztechniker/-in.
Ein Nachweis der Teilnahme an externen Fortbildungen oder Seminaren ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie Teilnahmebestätigung, Zertifikat oder Zeugnis).
Zusatzqualifikation glaubhaft nachgewiesen: 5 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
Zusatzqualifikation Brandschutz Personal:
Zusatzqualifikation eines aktuellen Mitarbeiters im Bereich brandschutztechnische Anforderungen in Holzbauweise.
Ein Nachweis der Teilnahme an externen Fortbildungen oder Seminaren ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie Teilnahmebestätigung, Zertifikat oder Zeugnis).
Zusatzqualifikation glaubhaft nachgewiesen: 5 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
3. Referenzprojekte
Es werden nur solche Referenzen gewertet, die gemäß den nachfolgend aufgezählten Kriterien mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Kriterien für die Vergleichbarkeit der Referenzen:
- Geschosswohnungsbau mit dauerhafter Wohnnutzung (Wohnen, Wohnheim etc., Ausschluss von Hotels und Boarding Houses)
- Neubau (Aufstockung und Dachausbau ausgeschlossen)
- Erbrachte Leistung: mind. LPH 2-4
- mind. 15 Wohneinheiten je Referenz
- Datum Baugenehmigung: Januar 2017 - Juni 2023
Mindestanforderung (Ausschlusskriterien):
- Mindestens eine vergleichbare Referenz für ein Wohngebäude als mehrgeschossiger Holzbau/Holzmodulbau, mind. 2 oberirdische Geschosse
- Mindestens eine vergleichbare Referenz für einen Geschosswohnungsbau, der in der Bauleistung durch einen GU erbracht wurde und mit Nachweis der Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung
Die Mindestanforderung kann auch nur in einer Referenz nachgewiesen werden.
Projektspezifika:
Für die oben gewerteten Referenzen bis einschließlich zur zweiten Referenz werden folgende Zusatzpunkte vergeben. Die Bepunktung erfolgt pro Referenz!
Sollte eine Referenz beide Mindestanforderungen erfüllen, dann ist diese unter R1 und R2 anzugeben und wird entsprechend doppelt bewertet.
- Projektgröße:
Anzahl der Wohneinheiten:
ab 31: 5 Punkte
21 - 30: 3 Punkte
15 - 20: 1 Punkt
weniger als 15 Wohneinheiten: Referenz nicht vergleichbar und damit nicht wertbar
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar bei 2 und mehr Referenzen: 10 Punkte
- Integrierte Tiefgarage vorhanden:
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar bei 2 und mehr Referenzen: 6 Punkte
- Referenz wurde vollständig barrierefrei nach DIN 18040 errichtet
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar bei 2 und mehr Referenzen: 6 Punkte
- Referenz wurde nach einer Wohnraumförderbestimmung (Bsp. KommWFP) gefördert
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar bei 2 und mehr Referenzen: 6 Punkte
- Referenz wurde im Mindest-Energiestandard EH 40 geplant bzw. erstellt:
wird bestätigt: 3 Punkte
Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar bei 2 und mehr Referenzen: 6 Punkte