Die Stadt Erkrath schreibt in diesem Vergabeverfahren Architektenleistungen der Objektplanung für die energetische Sanierung sowie optional die Fenstersanierung des Schulzentrums Rankestraße 4-6 in Erkrath aus. Das Schulgebäude stammt aus den 1970er Jahren. Das Schulzentrum an der Rankestraße muss im Hinblick auf den baulichen Brandschutz saniert werden. Neben den Sanierungsmaßnahmen, die den Brandschutz betreffen, weist das Gebäude eine Reihe anderer, durch das Gebäudealter bzw. durch gestiegene Anforderungen entstandene Defizite auf. Insbesondere befinden sich die Fassaden mit Ausnahme der Fenster- und Türanlagen, die 2012 vollständig erneuert wurden, noch immer weitgehend im Originalzustand der Planungs- und Erbauungszeit 1974-1976.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2023-07-06#127
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Erkrath schreibt in diesem Vergabeverfahren Architektenleistungen der Objektplanung für die energetische Sanierung sowie optional die Fenstersanierung des Schulzentrums Rankestraße 4-6 in Erkrath aus. Das Schulgebäude stammt aus den 1970er Jahren. Das Schulzentrum an der Rankestraße muss im Hinblick auf den baulichen Brandschutz saniert werden. Neben den Sanierungsmaßnahmen, die den Brandschutz betreffen, weist das Gebäude eine Reihe anderer, durch das Gebäudealter bzw. durch gestiegene Anforderungen entstandene Defizite auf. Insbesondere befinden sich die Fassaden mit Ausnahme der Fenster- und Türanlagen, die 2012 vollständig erneuert wurden, noch immer weitgehend im Originalzustand der Planungs- und Erbauungszeit 1974-1976.
Die Stadt Erkrath schreibt in diesem Vergabeverfahren Architektenleistungen der Objektplanung für die energetische Sanierung sowie optional die Fenstersanierung des Schulzentrums Rankestraße 4-6 in Erkrath aus. Das Schulgebäude stammt aus den 1970er Jahren. Das Schulzentrum an der Rankestraße muss im Hinblick auf den baulichen Brandschutz saniert werden. Neben den Sanierungsmaßnahmen, die den Brandschutz betreffen, weist das Gebäude eine Reihe anderer, durch das Gebäudealter bzw. durch gestiegene Anforderungen entstandene Defizite auf. Insbesondere befinden sich die Fassaden mit Ausnahme der Fenster- und Türanlagen, die 2012 vollständig erneuert wurden, noch immer weitgehend im Originalzustand der Planungs- und Erbauungszeit 1974-1976.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-19 📅
Datum des Beginns: 2023-09-11 📅
Datum des Endes: 2024-10-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 137-437463
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neben der aktuell, im laufenden Schulbetrieb erfolgenden Brandschutzsanierung am Schulzentrum Hochdahl beabsichtigt die Stadt Erkrath, auch eine energetische Sanierung der Fassadenflächen planen und ausführen zu lassen. Laut der vorliegenden Machbarkeitsstudie ist eine Teilsynchronisierung der Baumaßnahmen unter Einhaltung des Terminplanes ab 2024 möglich. Die Planungsleistungen (LPH 1-8) für die Fassadensanierung werden stufenweise beauftragt (Stufe 1: LPH 1-3; Stufe 2: LPH 4; Stufe 3: LPH 5-7 und Stufe 4: LPH 8). Im Umfang der ersten Auftragsstufe muss im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden, ob die Fassadensanierung um weitere mögliche und sinnvolle energetische Maßnahmen, wie z.B. Fenstersanierung, Dachdämmung, etc. erweitert werden kann. Wird anhand der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie beschlossen, auch die Fensteranlagen zu erneuern, gelten die vom Bieter in seinem Angebot angegebenen Pauschalhonorare für seine entsprechenden, optional abrufbaren Planungsleistungen. Die Kosten der KG 300 belaufen sich laut Machbarkeitsstudie für die energetische Fassadensanierung auf ca. 6.503.000,00 EUR netto. Die Erneuerung der Fensteranlagen wird auf ca. 900.000 EUR netto zusätzlich geschätzt. Die Stadt Erkrath setzt folgende wesentliche Fristen voraus: LPH 1-3: 11.09.2023-21.03.2024; LPH 4-7: 22.03.2024-04.10.2024. Die Ausführung in 4 Bauabschnitten: 28.10.2024-31.07.2028. Detailliertere verbindliche Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Eine Einzelmaßnahmenförderung ist vorgesehen. Im Rahmen der Planung wird geprüft, ob eine alternative, höhere Förderung möglich ist, welche dann angestrebt wird.
Neben der aktuell, im laufenden Schulbetrieb erfolgenden Brandschutzsanierung am Schulzentrum Hochdahl beabsichtigt die Stadt Erkrath, auch eine energetische Sanierung der Fassadenflächen planen und ausführen zu lassen. Laut der vorliegenden Machbarkeitsstudie ist eine Teilsynchronisierung der Baumaßnahmen unter Einhaltung des Terminplanes ab 2024 möglich. Die Planungsleistungen (LPH 1-8) für die Fassadensanierung werden stufenweise beauftragt (Stufe 1: LPH 1-3; Stufe 2: LPH 4; Stufe 3: LPH 5-7 und Stufe 4: LPH 8). Im Umfang der ersten Auftragsstufe muss im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden, ob die Fassadensanierung um weitere mögliche und sinnvolle energetische Maßnahmen, wie z.B. Fenstersanierung, Dachdämmung, etc. erweitert werden kann. Wird anhand der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie beschlossen, auch die Fensteranlagen zu erneuern, gelten die vom Bieter in seinem Angebot angegebenen Pauschalhonorare für seine entsprechenden, optional abrufbaren Planungsleistungen. Die Kosten der KG 300 belaufen sich laut Machbarkeitsstudie für die energetische Fassadensanierung auf ca. 6.503.000,00 EUR netto. Die Erneuerung der Fensteranlagen wird auf ca. 900.000 EUR netto zusätzlich geschätzt. Die Stadt Erkrath setzt folgende wesentliche Fristen voraus: LPH 1-3: 11.09.2023-21.03.2024; LPH 4-7: 22.03.2024-04.10.2024. Die Ausführung in 4 Bauabschnitten: 28.10.2024-31.07.2028. Detailliertere verbindliche Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Eine Einzelmaßnahmenförderung ist vorgesehen. Im Rahmen der Planung wird geprüft, ob eine alternative, höhere Förderung möglich ist, welche dann angestrebt wird.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zudem darf die Stadt Erkrath weitere Planungsleistungen zur energetischen Sanierung, insbesondere die optional abgefragte Fenstersanierung, beauftragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 40699 Erkrath
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Anlage 3, Ziffer 5.A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bescheinigung, dass keine Rückstände an öffentlichen Abgaben (Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts), Krankenkassenbeiträgen u. Berufsgenossenschaftsbeiträgen bestehen (jeweils nicht älter als 6 Monate) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Bescheinigung, dass keine Rückstände an öffentlichen Abgaben (Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts), Krankenkassenbeiträgen u. Berufsgenossenschaftsbeiträgen bestehen (jeweils nicht älter als 6 Monate) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Nachweis über die Eintragung in das Handels-/Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (nicht älter als 6 Monate) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3, Ziffer 5.B) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 2,5 Mio. EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3, Ziffer 5.B) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 2,5 Mio. EUR.
alternativ:
Bieter wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken.
- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 3, Ziffer 5.B) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bruttogesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019 - 2021 oder 2020 - 2022).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 3, Ziffer 5.B) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bruttogesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019 - 2021 oder 2020 - 2022).
Nur informativ (kein Ausschlusskriterium).
Newcomer sind zugelassen, insoweit ist eine dreijährige Geschäftstätigkeit keine Mindestanforderung.
Mindeststandards:
- Hinsichtlich der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gelten folgende Mindestanforderungen:
Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 2,5 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Referenzen für Architektenleistungen der Objektplanung (Anlage 3, Ziffer 5.C.) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Qualifikation der Projektleitung/Stellvertretenden Projektleitung (Anlage 3, Ziffer 5.C.) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Mindeststandards:
- Hinsichtlich der Referenzen für Architektenleistungen der Objektplanung gelten folgende Mindestanforderungen:
Mindestens 2 Referenzen für jeweils die energetische Sanierung eines Schulgebäudes (oder vergleichbares Gebäude für Kinder/Jugendliche) mit Bruttogrundfläche > 2.500 m2 im Bestand bei laufendem Betrieb aus den letzten 10 Jahren (gerechnet vom Abschluss der Leistungsphase 8, ab 05/2013) mit Projektkosten (KG 300 nach DIN 276) über mindestens 2 Mio. EUR (netto) mit den Leistungsphasen 1 bis 8 (Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein), mindestens Honorarzone II
Mindestens 2 Referenzen für jeweils die energetische Sanierung eines Schulgebäudes (oder vergleichbares Gebäude für Kinder/Jugendliche) mit Bruttogrundfläche > 2.500 m2 im Bestand bei laufendem Betrieb aus den letzten 10 Jahren (gerechnet vom Abschluss der Leistungsphase 8, ab 05/2013) mit Projektkosten (KG 300 nach DIN 276) über mindestens 2 Mio. EUR (netto) mit den Leistungsphasen 1 bis 8 (Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein), mindestens Honorarzone II
- Hinsichtlich der Qualifikation der Projektleitung/Stellvertretenden Projektleitung gelten folgende Mindestanforderungen:
Da die Maßnahmen zur energetischen Fassadensanierung mit der Brandschutzsanierung synchronisiert und verknüpft werden, muss mindestens die Projektleiterin / der Projektleiter oder alternativ deren / dessen Stellvertretung Sachverständige/r für Brandschutz sein. Dies ist zwingend erforderlich, da für die Fassadensanierung das Brandschutzkonzept beachtet und eingearbeitet werden muss und viele Überschneidungen und zu berücksichtigende brandschutztechnische Punkte bestehen (z.B. Fluchtwegsituation im Bauzustand, Bewertung entsprechender Ersatzmaßnahmen etc.).
Da die Maßnahmen zur energetischen Fassadensanierung mit der Brandschutzsanierung synchronisiert und verknüpft werden, muss mindestens die Projektleiterin / der Projektleiter oder alternativ deren / dessen Stellvertretung Sachverständige/r für Brandschutz sein. Dies ist zwingend erforderlich, da für die Fassadensanierung das Brandschutzkonzept beachtet und eingearbeitet werden muss und viele Überschneidungen und zu berücksichtigende brandschutztechnische Punkte bestehen (z.B. Fluchtwegsituation im Bauzustand, Bewertung entsprechender Ersatzmaßnahmen etc.).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
1) Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "ArchitektIn"/"IngenieurIn" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als IngenieurIn/ArchitektIn verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
1) Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "ArchitektIn"/"IngenieurIn" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als IngenieurIn/ArchitektIn verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter/bevollmächtigte VertreterIn der juristischen Person und die verantwortliche Projektleiterin/der verantwortliche Projektleiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
2) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter/bevollmächtigte VertreterIn der juristischen Person und die verantwortliche Projektleiterin/der verantwortliche Projektleiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3) Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
3) Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: 40699 Erkrath, Bahnstraße 16, Fachbereich 30
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Sämtliche hier online eingestellten Unterlagen sind bei Bedarf vom Bieter auf eigene Kosten auszudrucken.
Eine Einreichung der Angebote ist ausschließlich elektronisch möglich. Bitte achten Sie hierbei auf die Vollständigkeit und die Einhaltung der Textform.
Bei etwaigen Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie gebeten, sich umgehend elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes an die Vergabestelle der Stadt Erkrath zu wenden.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 137-437463 (2023-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 964497.85 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge