Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Teilnahmeanträge von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, welche die nachfolgend genannten Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Juristische Personen sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der nicht älter als 12 Monate sein darf.
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben. Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Unternehmensdarstellung als Eigenerklärung (Name, Anschrift, Rechtsform, Büroinhaber bzw. bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter, Gründungsdatum, Leistungsspektrum, Niederlassungen, Position, Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
2. Erklärung nach 44 VgV Absatz 1 über Eintragung in einem Berufs- und/oder Handelsregister.
3. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
- Über das beigestellte Formblatt: Zahlung von Mindestlohn
- Über das beigestellte Formblatt: Eigenerklärung Ausschlussgründe nach STGB (§§ 89c, 129, 261, 263, 264, 299, 108e, 333, 334, 335a, 232, 233)
4. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB gemäß beigefügtem Formblatt „Eigenerklärung fakultative Ausschlussgründe“.
Ein Bewerber kann sich der Fähigkeit von anderen Unternehmen (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter) bedienen, ungeachtet der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für den Fall der sog. Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist eine Verpflichtungserklärung gem. § 47 VgV Absatz 1 des anderen Unternehmens dem Teilnahmeantrag beizufügen.
- Hierzu ist das beigestellte Formblatt 236 zwingend für Nachunternehmer abzugeben.
Zudem hat das andere Unternehmen die vorgenannten Erklärungen abzugeben. Das gilt auch für Nachunternehmer, auf deren Fähigkeiten der Bewerber sich berufen will, und für Bewerbergemeinschaften. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen also alle vorgenannten Erklärungen abgeben.
- Bei einer Bietergemeinschaft ist zwingend das beigestellte Formblatt 234 auszufüllen.
Die Stadtwerke EVB Huntetal GmbH stellt für die Erklärungen Musterformulare zur Verfügung, insofern diese zuvor als „beigestellt“ aufgeführt wurden.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufgeführt sind, mit folgendem Inhalt vorzulegen: Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall wird erklärt. Der für die Durchführung des Vertrages und die rechtsverbindliche Vertretung aller Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter wird benannt. Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder wird bestätigt. Es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft unzulässig sind und in der Regel zur Nichtberücksichtigung aller betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.