Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arista Netzwerkkomponenten
030-2023-009
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerke📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Arista Netzwerkkomponenten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Hagen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: FernUniversität in Hagen Universitätsstraße 47 58097 Hagen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die FernUniversität setzt in der gesamte Netzwerkinfrastruktur Komponenten des Herstellers Arista ein. Die neuen Systeme werden in der einheitlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die FernUniversität setzt in der gesamte Netzwerkinfrastruktur Komponenten des Herstellers Arista ein. Die neuen Systeme werden in der einheitlichen Automatisierungslösung administriert und von der vorhandene Monitoring Lösung überwacht. Die nun zu beschaffenden Systeme sollen hautsächlich im Datacenter in Hagen verwendet werden.
Weitere Details entnehmen Sie der Anlage Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-13 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung Sanktionen
Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat mit seinem Angebot die ausgefüllte Anlage "Referenzen" vorzulegen. Hierin sind mindestens zwei Referenzaufträge nachzuweisen.” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Auftragsgegenstand des einzelnen Referenzauftrags muss die Lieferung von Arista Netzwerkkomponenten sein und der Leistungsausführungsbeginn darf zum...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Auftragsgegenstand des einzelnen Referenzauftrags muss die Lieferung von Arista Netzwerkkomponenten sein und der Leistungsausführungsbeginn darf zum Zeitpunkt des Ablaufs des Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Inhalt der Referenzaufträge:
- Auftraggeber
- Adresse des Auftraggebers
- Ansprechpartner beim Auftraggeber
- Telefonnummer des Auftraggebers
- Leistungszeitraum von/bis (Monat/Jahr)
- Auftragsgegenstand
- Gesamtauftragswert
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-07
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-07
11:15 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTDJLN
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 195-610666 (2023-10-05)