Ziel der Leistung ist die Umsetzung der im Monitoring-Konzept für die Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie beschriebenen Erfassungsarbeiten und folgend der Bewertung der Erhaltungszustände der Populationen dieser Arten, hier für den Heldbock (Cerambyx cerdo) und den Eremit (Osmoderma eremita) auf ausgewählten Monitoringflächen des Landes- und Bundesmonitorings im Land Sachsen-Anhalt. Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Berichtspflichten der FFH-Richtlinie an die Europäische Union gelegt. Im Rahmen des FFH-Monitorings sind insgesamt 21 Monitoringflächen (im Folgenden auch STPE = Stichprobeneinheiten) zu bearbeiten, welche sich wie folgt auf zwei Käferarten aufteilen. Die Gesamtleistung besteht somit aus zwei Losen. • Erfassung und Bewertung des Heldbocks (Cerambyx cerdo) auf 18 STPE (s. 2.1.1) • Erfassung und Bewertung des Eremits (Osmoderma eremita) auf 3 STPE (s. 2.1.2) Die Erfassung und Bewertung richtet sich nach den Bewertungsschemata des Bundesamtes für Naturschutz (BfN & BLAK 2017). Die konkreten Monitoringflächen/STPE sind der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Käfer (Coleoptera), Monitoring-Durchgang 2028-2029 (2 Lose)
Referenznummer: 43.11_05_2026_FFH_Käfer 2028-2029
Kurze Beschreibung:
Ziel der Leistung ist die Umsetzung der im Monitoring-Konzept für die Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie beschriebenen Erfassungsarbeiten und folgend der Bewertung der Erhaltungszustände der Populationen dieser Arten, hier für den Heldbock (Cerambyx cerdo) und den Eremit (Osmoderma eremita) auf ausgewählten Monitoringflächen des Landes- und Bundesmonitorings im Land Sachsen-Anhalt.
Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Berichtspflichten der FFH-Richtlinie an die Europäische Union gelegt.
Im Rahmen des FFH-Monitorings sind insgesamt 21 Monitoringflächen (im Folgenden auch STPE = Stichprobeneinheiten) zu bearbeiten, welche sich wie folgt auf zwei Käferarten aufteilen.
Die Gesamtleistung besteht somit aus zwei Losen.
• Erfassung und Bewertung des Heldbocks (Cerambyx cerdo) auf 18 STPE (s. 2.1.1)
• Erfassung und Bewertung des Eremits (Osmoderma eremita) auf 3 STPE (s. 2.1.2)
Die Erfassung und Bewertung richtet sich nach den Bewertungsschemata des Bundesamtes für Naturschutz (BfN & BLAK 2017). Die konkreten Monitoringflächen/STPE sind der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung
Ziel der Leistung ist die Umsetzung der im Monitoring-Konzept für die Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie beschriebenen Erfassungsarbeiten und folgend der Bewertung der Erhaltungszustände der Populationen dieser Arten, hier für den Heldbock (Cerambyx cerdo) und den Eremit (Osmoderma eremita) auf ausgewählten Monitoringflächen des Landes- und Bundesmonitorings im Land Sachsen-Anhalt.
Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Berichtspflichten der FFH-Richtlinie an die Europäische Union gelegt.
Im Rahmen des FFH-Monitorings sind insgesamt 21 Monitoringflächen (im Folgenden auch STPE = Stichprobeneinheiten) zu bearbeiten, welche sich wie folgt auf zwei Käferarten aufteilen.
Die Gesamtleistung besteht somit aus zwei Losen.
• Erfassung und Bewertung des Heldbocks (Cerambyx cerdo) auf 18 STPE (s. 2.1.1)
• Erfassung und Bewertung des Eremits (Osmoderma eremita) auf 3 STPE (s. 2.1.2)
Die Erfassung und Bewertung richtet sich nach den Bewertungsschemata des Bundesamtes für Naturschutz (BfN & BLAK 2017). Die konkreten Monitoringflächen/STPE sind der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 43.11_05_2026_FFH_Käfer 2028-2029, Los 1
Titel: Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Käfer (Coleoptera), Monitoring-Durchgang 2028-2029, Los 1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Leistung ist die Umsetzung der im Monitoring-Konzept für die Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie beschriebenen Erfassungsarbeiten und folgend der Bewertung der Erhaltungszustände der Populationen dieser Arten, hier für den Heldbock (Cerambyx cerdo) und den Eremit (Osmoderma eremita) auf ausgewählten Monitoringflächen des Landes- und Bundesmonitorings im Land Sachsen-Anhalt.
Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Berichtspflichten der FFH-Richtlinie an die Europäische Union gelegt.
Im Rahmen des FFH-Monitorings sind insgesamt 21 Monitoringflächen (im Folgenden auch STPE = Stichprobeneinheiten) zu bearbeiten, welche sich wie folgt auf zwei Käferarten aufteilen.
Die Gesamtleistung besteht somit aus zwei Losen.
• Erfassung und Bewertung des Heldbocks (Cerambyx cerdo) auf 18 STPE (s. 2.1.1)
• Erfassung und Bewertung des Eremits (Osmoderma eremita) auf 3 STPE (s. 2.1.2)
LOS 1: Heldbock (Cerambyx cerdo)
weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 03)
Die Erfassung und Bewertung richtet sich nach den Bewertungsschemata des Bundesamtes für Naturschutz (BfN & BLAK 2017). Die konkreten Monitoringflächen/STPE sind der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen.
Ziel der Leistung ist die Umsetzung der im Monitoring-Konzept für die Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie beschriebenen Erfassungsarbeiten und folgend der Bewertung der Erhaltungszustände der Populationen dieser Arten, hier für den Heldbock (Cerambyx cerdo) und den Eremit (Osmoderma eremita) auf ausgewählten Monitoringflächen des Landes- und Bundesmonitorings im Land Sachsen-Anhalt.
Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Berichtspflichten der FFH-Richtlinie an die Europäische Union gelegt.
Im Rahmen des FFH-Monitorings sind insgesamt 21 Monitoringflächen (im Folgenden auch STPE = Stichprobeneinheiten) zu bearbeiten, welche sich wie folgt auf zwei Käferarten aufteilen.
Die Gesamtleistung besteht somit aus zwei Losen.
• Erfassung und Bewertung des Heldbocks (Cerambyx cerdo) auf 18 STPE (s. 2.1.1)
• Erfassung und Bewertung des Eremits (Osmoderma eremita) auf 3 STPE (s. 2.1.2)
LOS 1: Heldbock (Cerambyx cerdo)
weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 03)
Die Erfassung und Bewertung richtet sich nach den Bewertungsschemata des Bundesamtes für Naturschutz (BfN & BLAK 2017). Die konkreten Monitoringflächen/STPE sind der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-11-30 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 60%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 43.11_05_2026_FFH_Käfer 2028-2029, Los 2
Titel: Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Käfer (Coleoptera), Monitoring-Durchgang 2028-2029, Los 2
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Leistung ist die Umsetzung der im Monitoring-Konzept für die Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie beschriebenen Erfassungsarbeiten und folgend der Bewertung der Erhaltungszustände der Populationen dieser Arten, hier für den Heldbock (Cerambyx cerdo) und den Eremit (Osmoderma eremita) auf ausgewählten Monitoringflächen des Landes- und Bundesmonitorings im Land Sachsen-Anhalt.
Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Berichtspflichten der FFH-Richtlinie an die Europäische Union gelegt.
Im Rahmen des FFH-Monitorings sind insgesamt 21 Monitoringflächen (im Folgenden auch STPE = Stichprobeneinheiten) zu bearbeiten, welche sich wie folgt auf zwei Käferarten aufteilen.
Die Gesamtleistung besteht somit aus zwei Losen.
• Erfassung und Bewertung des Heldbocks (Cerambyx cerdo) auf 18 STPE (s. 2.1.1)
• Erfassung und Bewertung des Eremits (Osmoderma eremita) auf 3 STPE (s. 2.1.2)
LOS 2: Eremit (Osmoderma eremita)
weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 03)
Die Erfassung und Bewertung richtet sich nach den Bewertungsschemata des Bundesamtes für Naturschutz (BfN & BLAK 2017). Die konkreten Monitoringflächen/STPE sind der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen.
Ziel der Leistung ist die Umsetzung der im Monitoring-Konzept für die Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie beschriebenen Erfassungsarbeiten und folgend der Bewertung der Erhaltungszustände der Populationen dieser Arten, hier für den Heldbock (Cerambyx cerdo) und den Eremit (Osmoderma eremita) auf ausgewählten Monitoringflächen des Landes- und Bundesmonitorings im Land Sachsen-Anhalt.
Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Berichtspflichten der FFH-Richtlinie an die Europäische Union gelegt.
Im Rahmen des FFH-Monitorings sind insgesamt 21 Monitoringflächen (im Folgenden auch STPE = Stichprobeneinheiten) zu bearbeiten, welche sich wie folgt auf zwei Käferarten aufteilen.
Die Gesamtleistung besteht somit aus zwei Losen.
• Erfassung und Bewertung des Heldbocks (Cerambyx cerdo) auf 18 STPE (s. 2.1.1)
• Erfassung und Bewertung des Eremits (Osmoderma eremita) auf 3 STPE (s. 2.1.2)
LOS 2: Eremit (Osmoderma eremita)
weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 03)
Die Erfassung und Bewertung richtet sich nach den Bewertungsschemata des Bundesamtes für Naturschutz (BfN & BLAK 2017). Die konkreten Monitoringflächen/STPE sind der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-26 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 95 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-27 10:00:00 📅
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung auf Grundlage von § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
personenbezogene Referenzen, Organisatorisches Konzept
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die
aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzu-reichen
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind alle Bearbeiter mit
einschlägiger coleopterologischer Erfahrung verbindlich zu benennen
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen
personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung von Käfern sowie
die Bewertung von Erhaltungszuständen entsprechend BFN & BLAK
(2017) vor.
o Die Referenzen sind in eine Excel-Tabelle fortlaufend für alle
vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln.
• Organisatorisches Konzept
o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem
verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit
(Projektlei-tung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die
Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort
aufge-führten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot
einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als
Excel-Datei) beizufügen, welche eine verbindliche Zuordnung der
vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen Arbeitsschritten enthält.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
personenbezogene Referenzen, Organisatorisches Konzept
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die
aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzu-reichen
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind alle Bearbeiter mit
einschlägiger coleopterologischer Erfahrung verbindlich zu benennen
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen
personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung von Käfern sowie
die Bewertung von Erhaltungszuständen entsprechend BFN & BLAK
(2017) vor.
o Die Referenzen sind in eine Excel-Tabelle fortlaufend für alle
vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln.
• Organisatorisches Konzept
o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem
verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit
(Projektlei-tung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die
Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort
aufge-führten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot
einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als
Excel-Datei) beizufügen, welche eine verbindliche Zuordnung der
vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen Arbeitsschritten enthält.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 184-655349 (2026-09-21)