Beschreibung der Beschaffung
1. Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen
Die Verbreitung des Feldhamsters ist in Form der Belegung von 10 x 10 km-Rasterfeldern (RF) der Europäischen Umweltagentur (EEA-Grid) innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt zu erfassen (siehe Anlage 1e, Abb. 3). Hierfür sind repräsentative Erfassungen in besonders geeigneten Habitaten der betreffenden Rasterfelder durchzuführen.
Die Geländeuntersuchungen erfolgen in RF, in denen eine Feldhamsterbesiedlung nicht hinreichend sicher durch Nachweise jüngeren Datums (zurückliegende und laufende FFH-Berichtsperiode, Daten ab 2018) belegt ist.
Folgende RF sind auf ihrem Anteil an der Landesfläche Sachsen-Anhalts zu bearbeiten (siehe Anlage 1f, Abb. 4):
10 RF:
10kmE447N311, 10kmE446N312, 10kmE447N312, 10kmE445N313, 10kmE446N313, 10kmE447N313, 10kmE446N314, 10kmE447N314, 10kmE446N315, 10kmE447N316
Die oben benannte Anzahl der RF ist als Kalkulationsgrundlage für die Angebotserstellung heranzuziehen. Für die Kalkulation ist ein durchschnittlicher zu erwartender Kartieraufwand (Arbeitsstunden) für ein vollständiges RF (10x10 km) zugrunde zu legen. Es ist zu berücksichtigen, dass an der Landesgrenze angeschnittene RF und großflächig nicht ackerbaulich genutzte RF (z.B. Städte, Tagebaue, Wälder) nur anteilig mit reduzierter Kartierfläche untersucht werden sollen.
Die im Rahmen der Auftragserfüllung tatsächlich bearbeitete Anzahl der RF kann die o.g. Zahlen sowohl unter- als auch überschreiten. Sie ist u.a. davon abhängig, ob bzw. wie schnell die Geländeerfassungen zu Nachweisen und damit zu einer Rasterfeldbelegung führen; ggf. ist die kostenneutrale Bearbeitung zusätzlicher RF mit dem AG abzustimmen, falls die vorgegebenen RF frühzeitig vollständig bearbeitet sind.
Sollten während der Vertragsbearbeitung neue Nachweise (ab 2018) aus anderen Quellen bekannt werden, die eine Präsenz des Feldhamsters hinreichend belegen, sind die betreffenden RF nicht im Gelände zu bearbeiten und sind kostenneutral in Abstimmung mit dem AG zu wechseln. Es ist zu berücksichtigen, dass naturgemäß insbesondere mit fortschreitender Vertragsbearbeitung mit Wechsel einzelner zu bearbeitender RF zu rechnen ist.
Die Kartierung der vorgegebenen RF im Gelände ist in den Untersuchungsjahren 2024 und 2025 durchzuführen. Dabei ist für die Jahre folgender Umfang der auszuführenden Arbeiten anzustreben:
2024: ca. 35 % der Erfassungsarbeiten
2025: ca. 65 % der Erfassungsarbeiten
Abweichungen im Hinblick auf die Jahresscheiben sind im Umfang von bis zu 10 % möglich.
2. Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten
2.1 Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen und Festlegung konkreter Kartierzeiten
Die Geländeerfassungen erfolgen auf für eine Hamsterbesiedlung besonders geeigneten Ackerflächen (günstige Bodenverhältnisse, Anbaukultur: überwiegend Winterweizen).
Die konkret zu bearbeitenden Schläge sind durch den AN auszuwählen (Bodenverhältnisse, Anbaukulturen, erforderlicher logistischer Aufwand). Dabei soll die Wahrscheinlichkeit eines Hamsternachweises nach Möglichkeit maximiert werden. Mögliche konkrete Erfassungszeiträume (Kartierzeiten) für die Flächen (Kartierfähigkeit in Abhängigkeit von der Flächenbewirtschaftung sowie Jahreszeit bzw. Hamsteraktivität) sind durch den AN festzulegen.
2.2 Kartierungsarbeiten im Gelände
Die Geländeerfassung erfolgt schwerpunktmäßig im Sommer nach erfolgter Ernte vor Umbruch der abgeernteten Flächen als Transektfeinkartierungen der Baue im Umfang von mind. ca. 20 % entsprechend „Querfurter Methode“ (analoge Methodik wie im Stichprobenmonitoring). Daneben sind auf geeigneten Flächen Frühjahrskartierungen möglich.
Je RF werden ca. 5-10 Flächen mit einer Gesamtgröße von maximal 400 ha (entspricht bei 20 % Erfassungsintensität 80 ha Transektfeinkartierung) beprobt. Wenn mit weniger Flächen bereits 1-2 sichere Präsenznachweise (besiedelte Flächen) erbracht wurden, erfolgt der Wechsel in ein neues RF. Sofern nach vollständiger Kartierung der o.g. Fläche keine Nachweise erbracht wurden, wird die Erfassung im betreffenden RF abgebrochen und in einem neuen RF begonnen.
In denjenigen RF, die nur teilweise im Land Sachsen-Anhalt liegen wird nur eine anteilige Flächengröße im Gelände kartiert.
2.3 Dateneingaben
Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Dabei sind die Vorgaben nach Ziffer 4.3.2 einzuhalten.
3. Berichte und Teilleistungen
3.1 Teilleistungen
Der AN verfasst schriftliche Berichte, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind.
- Zwischen- und Endberichte zu Los 2 gelten jeweils als eine Teilleistung:
- Teilleistung 2.1: Erster Zwischenbericht
- Teilleistung 2.1 enthält die anteilige Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2024. Dabei ist ein Anteil von ca. 10 % der zu bearbeitetenden Rasterfelder anzustreben.
- Teilleistung 2.2: Zweiter Zwischenbericht
Teilleistung 2.2 enthält die anteilige Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2024. Dabei ist ein Anteil von ca. 25 % der zu bearbeitetenden Rasterfelder anzustreben.
- Teilleistung 2.3: Endbericht
Teilleistung 2.3 enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2025 sowie jahresübergreifender Aspekte.
Die in den Zwischenberichten enthaltenen Leistungsteile sollen inhaltlich eigenständig nutzbar sein. Das heißt insbesondere, dass die Teilleistung 2.1 und 2.2 (Zwischenberichte) inhaltlich weitestgehend abgeschlossene Untersuchungen/Auswertungen von Rasterfeldern enthalten sollen. Landesweit bzw. für den gesamten Untersuchungsraum gültige Auswertungsergebnisse sind zusammenfassend in Teilleistung 2.3 (Endbericht) zu bringen.
Die Inhalte der Zwischenberichte sind in den Endbericht vollständig einzugliedern, um eine geschlossenen Gesamtdarstellung zu erreichen.
3.2 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung
Die Berichte sind folgendermaßen zu gliedern:
Einleitung
Methodik und Untersuchungsflächen
Ergebnisse inkl. Vergleich mit früherem Kenntnisstand, inkl. kartographische Darstellungen der Rasterfelder und Untersuchungsgebiete
Zusammenfassung
Literatur
digitale Anlagen (Dateiform):
- tabellarische schlagbezogene Darstellung der Bestands- und Nutzungsdaten sowie Kartierergebnisse, Erfassungsgrad und Bewertung (Format MS Excel)
Der AN dokumentiert für jede bearbeitete Fläche/Schlag u.a. folgende Parameter:
Lage (GIS)
Boden
Anbaukultur
Schlaggröße und Anteil kartierter Fläche
Zeitpunkt der Geländeerfassung
Durchführende Personen
Hamsternachweise/Baufunde:
Koordinaten
Einschätzung des Bautyps
- flächenscharf digitalisierte topographischen Daten aller Untersuchungsflächen (Format ESRI-shapefiles)
- Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datenbank
- Ausdruck der Datenbankinhalte in übersichtlicher tabellarischer Form
- digitale Fotos inkl. räumlicher und zeitlicher Zuordnung zu Untersuchungsflächen
- Übersichtskarten (Format pdf)
- Datenbank aller Nachweise des Feldhamsters auf den Untersuchungsflächen als MultibaseCS-Datei. Hierbei sind die Nachweisdaten zusammengefasst bezogen auf die jeweiligen Ackerschläge inkl. der zugehörigen Baudichte (Baue/ha) anzugeben.
- digitale Fotos inkl. räumlicher und zeitlicher Zuordnung zu Untersuchungsflächen