Artenmonitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

1 Ziel der Leistung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes sowie die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters (Cricetus cricetus, Anhang IV der FFH-Richtlinie) in Sachsen-Anhalt. Beides dient als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten.
2 Lose
Die gesamte Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt:
- Los 1 umfasst den vollständigen Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring)
- Los 2 umfasst die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters
Für die Teilleistung 1.1 - Erster Zwischenbericht Los 1 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2024
Für die Teilleistung 1.2 - Zweiter Zwischenbericht Los 1 - gilt folgende Ausführungsfrist: 29.03.2025
Für die Teilleistung 1.3 - Endbericht Los 1 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2025
Für die Teilleistung 2.1 - Erster Zwischenbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2024
Für die Teilleistung 2.2 - Zweiter Zwischenbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 29.03.2025
Für die Teilleistung 2.3 - Endbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2025

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Umweltschutz
Referenznummer: 43.16/01/2023
Kurze Beschreibung:
1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes sowie die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters (Cricetus cricetus, Anhang IV der FFH-Richtlinie) in Sachsen-Anhalt. Beides dient als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Lose Die gesamte Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt: - Los 1 umfasst den vollständigen Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) - Los 2 umfasst die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters Für die Teilleistung 1.1 - Erster Zwischenbericht Los 1 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2024 Für die Teilleistung 1.2 - Zweiter Zwischenbericht Los 1 - gilt folgende Ausführungsfrist: 29.03.2025 Für die Teilleistung 1.3 - Endbericht Los 1 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2025 Für die Teilleistung 2.1 - Erster Zwischenbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2024 Für die Teilleistung 2.2 - Zweiter Zwischenbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 29.03.2025 Für die Teilleistung 2.3 - Endbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2025
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Umweltschutz 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Umweltschutz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Reideburger Str. 47
Postleitzahl: 06116
Postort: Halle (Saale)
Kontakt
Internetadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau 🌏
E-Mail: vergabestelle-fub@lau.mwu.sachsen-anhalt.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533954 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533954 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-21 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-25 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 163-512268
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1 Ziel der Leistung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes sowie die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters (Cricetus cricetus, Anhang IV der FFH-Richtlinie) in Sachsen-Anhalt. Beides dient als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten.
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2 Lose
Die gesamte Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt:
- Los 1 umfasst den vollständigen Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring)
- Los 2 umfasst die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters
Für die Teilleistung 1.1 - Erster Zwischenbericht Los 1 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2024
Für die Teilleistung 1.2 - Zweiter Zwischenbericht Los 1 - gilt folgende Ausführungsfrist: 29.03.2025
Für die Teilleistung 1.3 - Endbericht Los 1 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2025
Für die Teilleistung 2.1 - Erster Zwischenbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2024
Für die Teilleistung 2.2 - Zweiter Zwischenbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 29.03.2025
Für die Teilleistung 2.3 - Endbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2025
Bezeichnung des Loses: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
1. Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen
Die methodischen Vorgaben für Datenerhebung und -auswertung basieren auf dem landesweiten Monitoringkonzept für FFH-Tierarten (siehe Anlage 1a, inkl. des neuen Bewertungsschemas für das Bundesmonitoring gemäß BfN (2017) in Tab. 2). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich.
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Für das Bundesmonitoring sind die in ÖKOTOP (2010, 2014, 2019) bearbeiteten Untersuchungsflächen heranzuziehen.
Grundsätzlich ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Untersuchungen und deren Darstellung in den Berichten anzustreben.
Der Kartierungsarbeiten im Monitoringdurchgang sind auf 2 aufeinanderfolgende Jahre aufgeteilt. Die Geländeerhebungen sind in den Untersuchungsjahren 2024 und 2025 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Dabei ist für die Jahre folgender Anteil der innerhalb der Gesamtleistung auszuführenden Arbeiten anzustreben:
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2024: ca. 50 % der Erfassungsarbeiten
2025: ca. 50 % der Erfassungsarbeiten
Abweichungen im Hinblick auf die Jahresscheiben sind im Umfang von bis zu 10 % möglich.
Die im Jahr 2024 erhobenen Daten sind im ersten Zwischenbericht (Fälligkeit 2024) und im zweiten Zwischenbericht (Fälligkeit 2025) auszuwerten und darzustellen. Die im Jahr 2025 erhobenen Daten sind im Endbericht (Fälligkeit 2025) auszuwerten und darzustellen (s. Teilleistungen gemäß Ziffer 3.3).
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2. Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten
2.1 Auswahl der konkreten Untersuchungsflächen
Die konkreten Untersuchungsflächen des Bundesmonitorings sind bereits festgelegt (s. ÖKOTOP 2010, 2014, 2019).
Der Auftragnehmer (AN) legt die für das Landesmonitoring im Gelände zu untersuchenden konkreten Flächen innerhalb der im Monitoringkonzept ausgewiesenen Monitoringgebiete bzw. innerhalb des jeweiligen Flächenpools fest. Die entsprechenden Auswahlkriterien sind flächengenau (Ackerschlag) zu dokumentieren. Die relevanten Nutzungsparameter im Untersuchungsjahr bzw. dem Vorjahr sind zu dokumentieren.
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In Bezug auf die festzulegenden konkreten Untersuchungsflächen innerhalb des Flächenpools ist ggf. zunächst eine engere Vorauswahl geeigneter Ackerschläge vorzunehmen. Zum Zeitpunkt der Geländebegehungen zur Hamster-Bestandskartierung nach der Ernte erfolgt dann die verbindliche Auswahl. Auf diese Weise kann flexibel auf Unwägbarkeiten hinsichtlich des Erntetermins, der nicht absolut sicher feststeht, reagiert werden. Sofern sich der bestehende Flächenpool als nicht ausreichend erweist, ist er nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem AG zu erweitern.
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Mit den betroffenen Landwirten sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen mit den Landwirten herzustellen. Eine allgemeine ortsübliche Bekanntmachung von Kartierungs- und Monitoringarbeiten durch bzw. im Auftrag des LAU erfolgte auf Ebene der Gemeinden (https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Kartierung_und_Bewertung/Bekanntmachung_von_Kartierungen_des_LAU_2021-2025.pdf).
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2.2 Erfassung populations- und habitatbezogener Parameter
Der AN führt die Erhebung der populations- und habitatbezogenen Parameter gemäß Monitoringkonzept FFH-Tierarten Sachsen-Anhalt (siehe Anlage 1a) durch. Für die Flächen des Bundesmonitorings sind die Vorgaben des aktuellen Bewertungsschemas für den Feldhamster gemäß BfN (2017, Tab. 2) anzuwenden. Die Muster in Anlage 1b und Anlage 1c veranschaulichen ebenfalls die zu erhebenden bzw. auszuwertenden Parameter.
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2.3 Bewertung des Erhaltungszustandes
Der AN führt die Erhebung der populations- und habitatbezogenen Parameter gemäß Monitoringkonzept FFH-Tierarten Sachsen-Anhalt (siehe Anlage 1a) durch. Für die Flächen des Bundesmonitorings sind die Vorgaben des aktuellen Bewertungsschemas für den Feldhamster gemäß BfN (2017, Tab. 2) anzuwenden. Die Muster in Anlage 1b und Anlage 1c veranschaulichen ebenfalls die auszuwertenden Parameter.
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2.4 Dateneingaben
Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Dabei sind die Vorgaben nach Ziffer 3.3.2 einzuhalten, insbesondere sind die Muster in den Anlagen 1b, 1c und 1d zu beachten. Es soll größtmögliche Vergleichbarkeit der Darstellungen mit früheren Berichten (s. Quellen) angestrebt werden.
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3. Berichte und Teilleistungen
3.1 Teilleistungen
Der AN verfasst schriftliche Berichte, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind.
Zwischen- und Endbericht zu Los 1 gelten jeweils als eine Teilleistung:
- Teilleistung 1.1: Erster Zwischenbericht
Teilleistung 1.1 enthält die anteilige Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2024. Dabei ist ein Anteil von ca. 30 % der zu bearbeitetenden Monitoringgebiete anzustreben.
- Teilleistung 1.2: Zweiter Zwischenbericht
Teilleistung 1.2 enthält die anteilige Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2024. Dabei ist ein Anteil von ca. 20 % der zu bearbeitetenden Monitoringgebiete anzustreben.
- Teilleistung 1.3: Endbericht
Teilleistung 1.3 enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2025 sowie jahresübergreifender Aspekte und landesweit gültige Gesamtdarstellungen des Monitoringdurchgangs.
Die in den Zwischenberichten enthaltenen Leistungsteile sollen inhaltlich eigenständig nutzbar sein. Das heißt insbesondere, dass die Teilleistungen 1.1 und 1.2 die inhaltlich abgeschlossenen Untersuchungen/Auswertungen der betreffenden Monitoringgebiete enthalten sollen. Landesweit gültige Auswertungsergebnisse sind zusammenfassend in Teilleistung 1.3 (Endbericht) zu darzustellen.
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Die Inhalte der Zwischenberichte sind in den Endbericht vollständig einzugliedern, um eine geschlossene Gesamtdarstellung der Gesamtleistung zu erreichen.
3.2 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung
Es ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben.
Die Berichte sind folgendermaßen zu gliedern:
Einleitung
Methodik und Untersuchungsflächen
Ergebnisse und Bewertung im Bundesmonitoring
Ergebnisse und Bewertung im Landesmonitoring
Folgerungen für die Einschätzung des landesweiten Erhaltungszustandes des Feldhamsters
Zusammenfassung
Literatur
Anlagen, bestehend aus:
- Für die übersichtliche Darstellung der Untersuchungs- und Bewertungsergebnisse der Monitoringgebiete des Landesmonitorings bzw. Flächen des Bundesmonitorings sind Erfassungsbögen in weitgehender Anlehnung an die Muster in Anlage 1b und Anlage 1c zu verwenden. Die Inhalte sind ggf. an aktuelle Bewertungsschemata (BfN 2017) anzupassen (Format MS Word sowie pdf).
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- Datentabellen gemäß Muster in Anlage 1d (Format MS Excel sowie pdf). Es sind sämtliche in diesen Tabellen vorgegeben Parameter anzugeben.
Die Tabelle (Kartierergebnisse aller begangenen Ackerschläge) gemäß Muster in Anlage 1d enthält die punktgenauen Lagekoordinaten aller einzelnen nachgewiesenen Hamsterbaue bzw. Verdachtsfälle inkl. zugehöriger Messwerte und Bauparameter.
- Karten der Anbaukulturen der untersuchten Flächen (Format pdf)
- Übersichtskarten (Format pdf)
- Flächenscharf digitalisierte topografische Daten der Untersuchungsflächen (Format ESRI-shapefile)
- Datenbank aller Nachweise des Feldhamsters auf den Untersuchungsflächen als Multibase CS-Datei. Hierbei sind die Nachweisdaten zusammengefasst bezogen auf die jeweiligen Ackerschläge inkl. der zugehörigen Baudichte (Baue/ha) anzugeben.
- digitale Fotos inkl. räumlicher und zeitlicher Zuordnung zu Untersuchungsflächen
Die Berichte sind in einfacher Ausfertigung zu liefern. Den Berichten sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Textteil: Format MS Word, sofern nicht oben anders festgelegt). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält.
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Bezeichnung des Loses: Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebietes des Feldhamsters in Sachsen-Anhalt
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Verbreitung des Feldhamsters ist in Form der Belegung von 10 x 10 km-Rasterfeldern (RF) der Europäischen Umweltagentur (EEA-Grid) innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt zu erfassen (siehe Anlage 1e, Abb. 3). Hierfür sind repräsentative Erfassungen in besonders geeigneten Habitaten der betreffenden Rasterfelder durchzuführen.
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Die Geländeuntersuchungen erfolgen in RF, in denen eine Feldhamsterbesiedlung nicht hinreichend sicher durch Nachweise jüngeren Datums (zurückliegende und laufende FFH-Berichtsperiode, Daten ab 2018) belegt ist.
Folgende RF sind auf ihrem Anteil an der Landesfläche Sachsen-Anhalts zu bearbeiten (siehe Anlage 1f, Abb. 4):
10 RF:
10kmE447N311, 10kmE446N312, 10kmE447N312, 10kmE445N313, 10kmE446N313, 10kmE447N313, 10kmE446N314, 10kmE447N314, 10kmE446N315, 10kmE447N316
Die oben benannte Anzahl der RF ist als Kalkulationsgrundlage für die Angebotserstellung heranzuziehen. Für die Kalkulation ist ein durchschnittlicher zu erwartender Kartieraufwand (Arbeitsstunden) für ein vollständiges RF (10x10 km) zugrunde zu legen. Es ist zu berücksichtigen, dass an der Landesgrenze angeschnittene RF und großflächig nicht ackerbaulich genutzte RF (z.B. Städte, Tagebaue, Wälder) nur anteilig mit reduzierter Kartierfläche untersucht werden sollen.
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Die im Rahmen der Auftragserfüllung tatsächlich bearbeitete Anzahl der RF kann die o.g. Zahlen sowohl unter- als auch überschreiten. Sie ist u.a. davon abhängig, ob bzw. wie schnell die Geländeerfassungen zu Nachweisen und damit zu einer Rasterfeldbelegung führen; ggf. ist die kostenneutrale Bearbeitung zusätzlicher RF mit dem AG abzustimmen, falls die vorgegebenen RF frühzeitig vollständig bearbeitet sind.
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Sollten während der Vertragsbearbeitung neue Nachweise (ab 2018) aus anderen Quellen bekannt werden, die eine Präsenz des Feldhamsters hinreichend belegen, sind die betreffenden RF nicht im Gelände zu bearbeiten und sind kostenneutral in Abstimmung mit dem AG zu wechseln. Es ist zu berücksichtigen, dass naturgemäß insbesondere mit fortschreitender Vertragsbearbeitung mit Wechsel einzelner zu bearbeitender RF zu rechnen ist.
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Die Kartierung der vorgegebenen RF im Gelände ist in den Untersuchungsjahren 2024 und 2025 durchzuführen. Dabei ist für die Jahre folgender Umfang der auszuführenden Arbeiten anzustreben:
2024: ca. 35 % der Erfassungsarbeiten
2025: ca. 65 % der Erfassungsarbeiten
2.1 Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen und Festlegung konkreter Kartierzeiten
Die Geländeerfassungen erfolgen auf für eine Hamsterbesiedlung besonders geeigneten Ackerflächen (günstige Bodenverhältnisse, Anbaukultur: überwiegend Winterweizen).
Die konkret zu bearbeitenden Schläge sind durch den AN auszuwählen (Bodenverhältnisse, Anbaukulturen, erforderlicher logistischer Aufwand). Dabei soll die Wahrscheinlichkeit eines Hamsternachweises nach Möglichkeit maximiert werden. Mögliche konkrete Erfassungszeiträume (Kartierzeiten) für die Flächen (Kartierfähigkeit in Abhängigkeit von der Flächenbewirtschaftung sowie Jahreszeit bzw. Hamsteraktivität) sind durch den AN festzulegen.
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2.2 Kartierungsarbeiten im Gelände
Die Geländeerfassung erfolgt schwerpunktmäßig im Sommer nach erfolgter Ernte vor Umbruch der abgeernteten Flächen als Transektfeinkartierungen der Baue im Umfang von mind. ca. 20 % entsprechend „Querfurter Methode“ (analoge Methodik wie im Stichprobenmonitoring). Daneben sind auf geeigneten Flächen Frühjahrskartierungen möglich.
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Je RF werden ca. 5-10 Flächen mit einer Gesamtgröße von maximal 400 ha (entspricht bei 20 % Erfassungsintensität 80 ha Transektfeinkartierung) beprobt. Wenn mit weniger Flächen bereits 1-2 sichere Präsenznachweise (besiedelte Flächen) erbracht wurden, erfolgt der Wechsel in ein neues RF. Sofern nach vollständiger Kartierung der o.g. Fläche keine Nachweise erbracht wurden, wird die Erfassung im betreffenden RF abgebrochen und in einem neuen RF begonnen.
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In denjenigen RF, die nur teilweise im Land Sachsen-Anhalt liegen wird nur eine anteilige Flächengröße im Gelände kartiert.
2.3 Dateneingaben
Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Dabei sind die Vorgaben nach Ziffer 4.3.2 einzuhalten.
- Zwischen- und Endberichte zu Los 2 gelten jeweils als eine Teilleistung:
- Teilleistung 2.1: Erster Zwischenbericht
- Teilleistung 2.1 enthält die anteilige Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2024. Dabei ist ein Anteil von ca. 10 % der zu bearbeitetenden Rasterfelder anzustreben.
- Teilleistung 2.2: Zweiter Zwischenbericht
Teilleistung 2.2 enthält die anteilige Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2024. Dabei ist ein Anteil von ca. 25 % der zu bearbeitetenden Rasterfelder anzustreben.
- Teilleistung 2.3: Endbericht
Teilleistung 2.3 enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2025 sowie jahresübergreifender Aspekte.
Die in den Zwischenberichten enthaltenen Leistungsteile sollen inhaltlich eigenständig nutzbar sein. Das heißt insbesondere, dass die Teilleistung 2.1 und 2.2 (Zwischenberichte) inhaltlich weitestgehend abgeschlossene Untersuchungen/Auswertungen von Rasterfeldern enthalten sollen. Landesweit bzw. für den gesamten Untersuchungsraum gültige Auswertungsergebnisse sind zusammenfassend in Teilleistung 2.3 (Endbericht) zu bringen.
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Die Inhalte der Zwischenberichte sind in den Endbericht vollständig einzugliedern, um eine geschlossenen Gesamtdarstellung zu erreichen.
Ergebnisse inkl. Vergleich mit früherem Kenntnisstand, inkl. kartographische Darstellungen der Rasterfelder und Untersuchungsgebiete
digitale Anlagen (Dateiform):
- tabellarische schlagbezogene Darstellung der Bestands- und Nutzungsdaten sowie Kartierergebnisse, Erfassungsgrad und Bewertung (Format MS Excel)
Der AN dokumentiert für jede bearbeitete Fläche/Schlag u.a. folgende Parameter:
Lage (GIS)
Boden
Anbaukultur
Schlaggröße und Anteil kartierter Fläche
Zeitpunkt der Geländeerfassung
Durchführende Personen
Hamsternachweise/Baufunde:
Koordinaten
Einschätzung des Bautyps
- flächenscharf digitalisierte topographischen Daten aller Untersuchungsflächen (Format ESRI-shapefiles)
- Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datenbank
- Ausdruck der Datenbankinhalte in übersichtlicher tabellarischer Form
- Datenbank aller Nachweise des Feldhamsters auf den Untersuchungsflächen als MultibaseCS-Datei. Hierbei sind die Nachweisdaten zusammengefasst bezogen auf die jeweiligen Ackerschläge inkl. der zugehörigen Baudichte (Baue/ha) anzugeben.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533954&criteriaId=31823
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533954&criteriaId=31824
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533954&criteriaId=31825

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt,
Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale)
Zusätzliche Informationen:
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die
Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533954 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; Vergabekammern-Geschäftsstelle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die
Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 163-512268 (2023-08-21)