Arzneimittelrabattverträge mit Beitrittsoption

BARMER Beschaffung und Vergabe

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.

Deadline

Deadline 2028-05-01

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittelrabattverträge mit Beitrittsoption
Referenznummer: 0024-RVBEITR.91-2026
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung: Ein Los Wirkstoff Clindamycin + Benzoylperoxid
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe der teilnehmenden Unternehmen ist technisch bedingt. Es ist keine Höchstzahl an teilnehmenden Unternehmen vorgesehen.
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postleitzahl: 42285
Stadt: Wuppertal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die BARMER hat eine einmalige Verlängerungsoption um 3 Monate bis zum 30.09.2028.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2028-05-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2028-05-01 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2028-05-01 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftraggebers können Unterlagen nachgereicht werden.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: BARMER Beschaffung und Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: 992-80322-57
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postleitzahl: 42285
Postort: Wuppertal
Region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rabattvertraege@barmer.de 📧
Telefon: +49 800333004992220 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://beschaffungen.barmer.de/ 🌏
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Aspekte des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn
Nationale Registrierungsnummer: 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228-9499-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 095-341463 (2026-05-18)