Die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen sind vom Bieter zu erfüllen. Der Ärztliche Dienst unterstützt die Fachkräfte des JobCenter Essen dabei, für Arbeitsuchende und Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen passende Lösungen zu finden. Dazu beurteilen die Ärzte und Ärztinnen individuell in jedem Einzelfall: - gesundheitliche Einschränkungen, - die Leistungsfähigkeit, - die Eignung für bestimmte Berufe, - die Eignung speziell von Jugendlichen für bestimmte Berufe, - welche Reha bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall helfen kann. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen dabei als selbstständig tätiger Dienstleister für den Auftraggeber (Leistungserbringer). Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird nicht begründet. Der Auftragnehmer ist in der Organisation und Durchführung seiner Tätigkeit frei und unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Leistungserbringung, soweit nicht gesetzliche Vorgaben oder der Vertragszweck entgegenstehen. Eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers erfolgt nicht. Zielgruppe der ausgeschriebenen Leistung sind in der Regel Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), bei denen eine ärztliche Begutachtung in Bezug auf ihre allgemeine Leistungsfähigkeit oder die Notwendigkeit einer medizinischen Begutachtung besteht. Von der Erwerbsfähigkeit wird ausgegangen. Gegenstand der Beauftragung ist die Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit der zuständigen Leistungssachbearbeiter (u.a. bei Gewährung von Mehrbedarfen) sowie der Integrationsfachkräfte des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein. Eine ausschließliche Bindung an den Auftraggeber besteht nicht.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ärztlicher Dienst
Referenznummer: 34348/FB56/17-2026
Kurze Beschreibung:
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen sind vom Bieter zu erfüllen.
Der Ärztliche Dienst unterstützt die Fachkräfte des JobCenter Essen dabei, für Arbeitsuchende und Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen passende Lösungen zu finden. Dazu beurteilen die Ärzte und Ärztinnen individuell in jedem Einzelfall:
- gesundheitliche Einschränkungen,
- die Leistungsfähigkeit,
- die Eignung für bestimmte Berufe,
- die Eignung speziell von Jugendlichen für bestimmte Berufe,
- welche Reha bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall helfen kann.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen dabei als selbstständig tätiger Dienstleister für den Auftraggeber (Leistungserbringer).
Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird nicht begründet.
Der Auftragnehmer ist in der Organisation und Durchführung seiner Tätigkeit frei und unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Leistungserbringung, soweit nicht gesetzliche Vorgaben oder der Vertragszweck entgegenstehen.
Eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers erfolgt nicht.
Zielgruppe der ausgeschriebenen Leistung sind in der Regel Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), bei denen eine ärztliche Begutachtung in Bezug auf ihre allgemeine Leistungsfähigkeit oder die Notwendigkeit einer medizinischen Begutachtung besteht. Von der Erwerbsfähigkeit wird ausgegangen.
Gegenstand der Beauftragung ist die Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit der zuständigen Leistungssachbearbeiter (u.a. bei Gewährung von Mehrbedarfen) sowie der Integrationsfachkräfte des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein.
Eine ausschließliche Bindung an den Auftraggeber besteht nicht.
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen sind vom Bieter zu erfüllen.
Der Ärztliche Dienst unterstützt die Fachkräfte des JobCenter Essen dabei, für Arbeitsuchende und Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen passende Lösungen zu finden. Dazu beurteilen die Ärzte und Ärztinnen individuell in jedem Einzelfall:
- gesundheitliche Einschränkungen,
- die Leistungsfähigkeit,
- die Eignung für bestimmte Berufe,
- die Eignung speziell von Jugendlichen für bestimmte Berufe,
- welche Reha bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall helfen kann.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen dabei als selbstständig tätiger Dienstleister für den Auftraggeber (Leistungserbringer).
Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird nicht begründet.
Der Auftragnehmer ist in der Organisation und Durchführung seiner Tätigkeit frei und unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Leistungserbringung, soweit nicht gesetzliche Vorgaben oder der Vertragszweck entgegenstehen.
Eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers erfolgt nicht.
Zielgruppe der ausgeschriebenen Leistung sind in der Regel Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), bei denen eine ärztliche Begutachtung in Bezug auf ihre allgemeine Leistungsfähigkeit oder die Notwendigkeit einer medizinischen Begutachtung besteht. Von der Erwerbsfähigkeit wird ausgegangen.
Gegenstand der Beauftragung ist die Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit der zuständigen Leistungssachbearbeiter (u.a. bei Gewährung von Mehrbedarfen) sowie der Integrationsfachkräfte des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein.
Eine ausschließliche Bindung an den Auftraggeber besteht nicht.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Ärztlicher Dienst Los 1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die einzelnen Lose umfassen folgende gerundeten Kontingente für den Beauftragungszeitraum von 12 Monaten.
Los 1: 1650 Gutachten
Los 2: 300 Gutachten
Los 3: 600 Gutachten
Los 4: 1650 Gutachten
Los 5: 800 Gutachten
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Stadt: Essen, Ruhr
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-01-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann zweimal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Ärztlicher Dienst Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Ärztlicher Dienst Los 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Ärztlicher Dienst Los 4
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Ärztlicher Dienst Los 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-11 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen)
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 6 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des Auftraggebers mit Kontaktperson inkl. Telefonnr.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen)
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 6 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des Auftraggebers mit Kontaktperson inkl. Telefonnr.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der ausgeschriebenen Leistung ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Abgeschlossenes Medizinstudium
- nachgewiesene mindestens dreijährige Erfahrung auf dem Gebiet der medizinischen Begutachtung, speziell im Bereich SGB II oder SGB III
- Bereitschaft und Fähigkeit, Kunden mit komplexen psychosozialen Problemlagen zu begutachten
- Kenntnisse und Erfahrungen zum Themenbereich Arbeitslosigkeit und Gesundheit
- Fähigkeit zur Erstellung verständlicher und aussagekräftiger Gutachten
Der Personaleinsatz muss qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der ausgeschriebenen Leistung ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Abgeschlossenes Medizinstudium
- nachgewiesene mindestens dreijährige Erfahrung auf dem Gebiet der medizinischen Begutachtung, speziell im Bereich SGB II oder SGB III
- Bereitschaft und Fähigkeit, Kunden mit komplexen psychosozialen Problemlagen zu begutachten
- Kenntnisse und Erfahrungen zum Themenbereich Arbeitslosigkeit und Gesundheit
- Fähigkeit zur Erstellung verständlicher und aussagekräftiger Gutachten
Der Personaleinsatz muss qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6DYYHA7M9R#
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 151-548033 (2026-08-06)