Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme). Assistierte Ausbildung zielt darauf ab, förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung zu fördern und bei der Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen. Der junge Mensch wird, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Ihm steht beim Träger der Assistierten Ausbildung über die gesamte Laufzeit der Förderung insbesondere eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung. Die Assistierte Ausbildung kann sich in zwei Phasen gliedern: Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung, § 75 SGB III und Vorphase der Assistierten Ausbildung, § 75a SGB III.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AsA IV (Maßnahme im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III)
Referenznummer: 79/26/55
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg
(Wümme).
Assistierte Ausbildung zielt darauf ab, förderungsberechtigte junge Menschen und deren
Ausbildungsbetriebe bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer
Einstiegsqualifizierung zu fördern und bei der Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen
Berufsausbildung zu unterstützen. Der junge Mensch wird, auch im Betrieb, individuell und
kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Ihm steht beim Träger der Assistierten
Ausbildung über die gesamte Laufzeit der Förderung insbesondere eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung.
Die Assistierte Ausbildung kann sich in zwei Phasen gliedern: Begleitende Phase der Assistierten
Ausbildung, § 75 SGB III und Vorphase der Assistierten Ausbildung, § 75a SGB III.
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg
(Wümme).
Assistierte Ausbildung zielt darauf ab, förderungsberechtigte junge Menschen und deren
Ausbildungsbetriebe bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer
Einstiegsqualifizierung zu fördern und bei der Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen
Berufsausbildung zu unterstützen. Der junge Mensch wird, auch im Betrieb, individuell und
kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Ihm steht beim Träger der Assistierten
Ausbildung über die gesamte Laufzeit der Förderung insbesondere eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung.
Die Assistierte Ausbildung kann sich in zwei Phasen gliedern: Begleitende Phase der Assistierten
Ausbildung, § 75 SGB III und Vorphase der Assistierten Ausbildung, § 75a SGB III.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 062 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: d6b78428-a130-474b-879b-132972e59d0d
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 27...
Stadt: Rotenburg, Zeven, Bremervörde
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Offenes Verfahren gem. § 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 93 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-22 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird eine Trägerzulassung gefordert. Laut § 176 SGB III bedürfen Träger der Zulassung durch
eine Fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung nach § 74 Abs. 6 SGB III selbst
durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Nachweis dieser Trägerzulassung ist mit dem
Angebot vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird eine Trägerzulassung gefordert. Laut § 176 SGB III bedürfen Träger der Zulassung durch
eine Fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung nach § 74 Abs. 6 SGB III selbst
durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Nachweis dieser Trägerzulassung ist mit dem
Angebot vorzulegen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
siehe B. 1.4 Anforderung an die Lehrkräfte / Mitarbeiter
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der ausgeschriebenen Maßnahme ist fachlich
qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Bei der Auswahl des Personals ist
insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z. B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude,
Kreativität und Teamfähigkeit etc.) zu achten.
Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer wie folgt zu
organisieren: bei Krankheit muss spätestens ab dem 3. Arbeitstag alternatives Personal zur
Verfügung stehen, bei Urlaub ab dem 1. Urlaubstag.
Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab
Maßnahmebeginn vorzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm zur Durchführung
der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die
Leistungserbringung einzusetzen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere
Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.
Der Nachweis (Lebenslauf und Qualifizierungsnachweise) des Personals inklusive einer Kopie des Arbeitsvertrages hat spätestens eine Woche vor Maßnahmebeginn gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
siehe B. 1.4 Anforderung an die Lehrkräfte / Mitarbeiter
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der ausgeschriebenen Maßnahme ist fachlich
qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Bei der Auswahl des Personals ist
insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z. B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude,
Kreativität und Teamfähigkeit etc.) zu achten.
Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer wie folgt zu
organisieren: bei Krankheit muss spätestens ab dem 3. Arbeitstag alternatives Personal zur
Verfügung stehen, bei Urlaub ab dem 1. Urlaubstag.
Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab
Maßnahmebeginn vorzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm zur Durchführung
der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die
Leistungserbringung einzusetzen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere
Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.
Der Nachweis (Lebenslauf und Qualifizierungsnachweise) des Personals inklusive einer Kopie des Arbeitsvertrages hat spätestens eine Woche vor Maßnahmebeginn gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Räumliche und technische Ausstattung:
1 x Raum für Einzelgespräche
1 x Gruppenraum für Unterricht und EDV-Arbeiten in dem Kleingruppen von bis zu 6 Personen gleichzeitig unterrichtet werden können. Alle weiteren Anforderungen siehe B.1.3
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und die Ausstattung 1 Woche vor
Maßnahmebeginn zur Abnahme durch das Jobcenter vorzuhalten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Räumliche und technische Ausstattung:
1 x Raum für Einzelgespräche
1 x Gruppenraum für Unterricht und EDV-Arbeiten in dem Kleingruppen von bis zu 6 Personen gleichzeitig unterrichtet werden können. Alle weiteren Anforderungen siehe B.1.3
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und die Ausstattung 1 Woche vor
Maßnahmebeginn zur Abnahme durch das Jobcenter vorzuhalten.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Trägerzulassung AZAV, Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Trägerzulassung AZAV, Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
0,45 (ZEV); 0,45 (BRV);0,65 (ROW) Sozialpädagoge
0,25 Kraft für administrative Aufgaben
Dabei entspricht der Wert „1“ einem Volumen von wöchentlich 39 Zeitstunden
ohne Pausen.
Verändert sich die Teilnehmeranzahl ist dementsprechend auch die Höhe des
eingesetzten Personals anzupassen und nachzuweisen.
Der Personalschlüssel für die Lehrkräfte liegt jeweils bei 1:35 (Lehrkraft:
Teilnehmer).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
0,45 (ZEV); 0,45 (BRV);0,65 (ROW) Sozialpädagoge
0,25 Kraft für administrative Aufgaben
Dabei entspricht der Wert „1“ einem Volumen von wöchentlich 39 Zeitstunden
ohne Pausen.
Verändert sich die Teilnehmeranzahl ist dementsprechend auch die Höhe des
eingesetzten Personals anzupassen und nachzuweisen.
Der Personalschlüssel für die Lehrkräfte liegt jeweils bei 1:35 (Lehrkraft:
Teilnehmer).
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: 7018baaf-0131-4475-b6fa-4ada30549563
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 121-438999 (2026-06-24)