Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren (2018, 2019, 2020, 2021, 2022) erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des
Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes
sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr.
1 VgV). Als vergleichbar werden
Referenzprojekte angesehen für Ingenieur- und
fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche
Leistungen) zu:
a)Planung und Überwachung einer hydraulischen Sicherung / Grundwassersanierungsanlage mit spreng-stofftypischen oder anderen leichtflüchtigen Verbindungen als Hauptkontaminanten mit einem Mindestdurchsatz von 30 m³/h,
b) Planung und Begleitung von Grundwassermonitoring auf STV-Standorten mit Dokumentation und gutachterlicher Bewertung der Ergebnisse,
c) Planung und Begleitung oder Durchführung von Grundwassermodellierungen (Stofftransport- und Strömungsmodell) mit Dokumentation und / oder gutachterlicher Bewertung der Ergebnisse.
Liste der wesentlichen in den letzten fünf (2018, 2019, 2020,
2021, 2022) Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch
laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des
Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder
privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar
werden Referenzprojekte angesehen für Ingenieur- und
fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche
Leistungen) zu:
d) Planung und Überwachung von Hydraulischen Sicherungen/ Grundwassersanierungsanlagen mit sprengstofftypischen oder anderen leichtflüchtigen Verbindungen als Hauptkontaminanten
e) Planung und Begleitung von Grundwassermonitoring mit Dokumentation und gutachterlicher Bewertung der Ergebnisse
Sofern nicht für jeden der Punkte a) bis e) jeweils mindestens
eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3
VgV): QM-System
zertifiziert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System (nicht
zertifiziert, Einreichung Inhaltsverzeichnis) und akkreditiert
nach
DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden,
Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN
ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den
jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur
Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG
bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von
Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen
entsprechenden Bestellungstenor besitzen.
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3
VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42
ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
(u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn
die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.