An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Audiovisuelle Medientechnik
Referenznummer: KfW-2026-0005
Kurze Beschreibung:
“An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw....”
Kurze Beschreibung
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen:
(1)
Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens).
(2)
Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik).
(3)
Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte.
(4)
Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation.
(5)
Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten.
(6)
Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung).
(7)
Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf.
Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten.
Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein.
Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird.
Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 510 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw....”
Beschreibung der Beschaffung
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen:
(1)
Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens).
(2)
Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik).
(3)
Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte.
(4)
Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation.
(5)
Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten.
(6)
Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung).
(7)
Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf.
Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten.
Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein.
Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird.
Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
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Zusätzliche Informationen:
“(1)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe...”
Zusätzliche Informationen
(1)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen, die Bestandteil unserer Vergabeunterlagen sind.
(2)
Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien, die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten einzutragen haben sowie anhand der Referenzen, die die Bieter unter Verwendung des hierfür von der KfW bereitgestellten Formblatts als externe Anlage zusammen mit ihrem Angebot hochzuladen haben
(3)
Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter/die Bietergemeinschaft ggf. zum Nachweis seiner/ihrer Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, eine Eigenerklärung hierüber abzugeben.
(4)
Unter den in Ziff. 6.2 der Rahmenvereinbarung genannten Voraussetzungen ist die KfW berechtigt, im erforderlichen und dem Auftragnehmer zumutbaren Umfang sowie innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das in dieser Bekanntmachung mitgeteilte maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge unter der Rahmenvereinbarung in Höhe von 6.500.000,-- € nochmals um maximal das Eineinhalbfache zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen des Umfangs und Zuschnitts der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mikrofone und Lautsprecher📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Multimediaausrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Audiovisueller Bedarf📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsqualität des Angebotes (Fachliche Qualität + Nachhaltigkeit der Leistungserbringung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 115
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Durchschnittlicher Mindestnettojahresumsatz des Unternehmens des Bieters bzw. der Unternehmen der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Falls dem Bieter der Zuschlag erteilt wird, muss er spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung nachweisen, dass er eine Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Falls dem Bieter der Zuschlag erteilt wird, muss er spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung nachweisen, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung entweder abgeschlossen hat oder bereits besitzt. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft diesen Nachweis erbringen.
Das Eignungskriterium finden Sie unter nachfolgendem Link. Der Link muss nicht ausschließlich auf die vorstehend angegebene Eignungskategorie zutreffen, sondern kann auch für weitere gelten.
https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/299834f7-9aa2-42ec-b38f-477e965b6563/suitabilitycriteria
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss Referenzleistungen vorweisen, wonach er/sie Lieferungen und Dienstleistungen für Medientechnik erbracht hat, die nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss Referenzleistungen vorweisen, wonach er/sie Lieferungen und Dienstleistungen für Medientechnik erbracht hat, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Das Eignungskriterium finden Sie unter nachfolgendem Link. Der Link muss nicht ausschließlich auf die vorstehend angegebene Eignungskategorie zutreffen, sondern kann auch für weitere gelten.
https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/299834f7-9aa2-42ec-b38f-477e965b6563/suitabilitycriteria
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktuelle Fachkenntnis (Technologien, Mess-Systeme): Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss Fachkräfte zur Verfügung haben und einsetzen, die Erfahrung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktuelle Fachkenntnis (Technologien, Mess-Systeme): Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss Fachkräfte zur Verfügung haben und einsetzen, die Erfahrung besitzen in den aktuellen Technologien und Mess-Systemen, die für das Erbringen der ausgeschriebenen Leistung notwendig sind.
Das Eignungskriterium finden Sie unter nachfolgendem Link. Der Link muss nicht ausschließlich auf die vorstehend angegebene Eignungskategorie zutreffen, sondern kann auch für weitere gelten. https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/299834f7-9aa2-42ec-b38f-477e965b6563/suitabilitycriteria
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausbildungsnachweise: Die Fachkräfte, die der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung einsetzt, müssen über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausbildungsnachweise: Die Fachkräfte, die der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung einsetzt, müssen über Ausbildungsnachweise oder gleichwertige Nachweise in den aktuellen Technologien verfügen, die für das Erbringen der ausgeschriebenen Leistung notwendig sind.
Das Eignungskriterium finden Sie unter nachfolgendem Link. Der Link muss nicht ausschließlich auf die vorstehend angegebene Eignungskategorie zutreffen, sondern kann auch für weitere gelten. https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/299834f7-9aa2-42ec-b38f-477e965b6563/suitabilitycriteria
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 2018de2d-ad7b-4cc2-b0a6-8baab0edf709
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 1
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 2018de2d-ad7b-4cc2-b0a6-8baab0edf709
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 1
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 066-232775 (2026-04-02)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 510 000 EUR 💰
“Rückfragen von am Auftrag interessierten Unternehmen haben uns veranlasst, Vorgaben im Leistungsverzeichnis stellenweise zu präzisieren und zu berichtigen....”
Rückfragen von am Auftrag interessierten Unternehmen haben uns veranlasst, Vorgaben im Leistungsverzeichnis stellenweise zu präzisieren und zu berichtigen. Entsprechend hat das Leistungsverzeichnis punktuelle Korrekturen erfahren. Namentlich:
(1)
Ziff. 3:
Transportkosten (Flug, Bahn, LkW) für die Lieferung der vorgenannten Hardware werden nicht gesondert vergütet. Sie sind stattdessen in die Einzelpreise der jeweiligen Geräte und Komponenten (je Stück bzw. Quadratmeter Bildfläche) einzukalkulieren.
(2)
pos. 01.01.0020:
(a)
Ein Geräuschpegel im Normalmodus <= 42 dB ist zulässig. Wir korrigieren unsere bisherige Anforderung, wonach <= 36 dB Normalmodus verlangt war. Das wäre üblich für den Quiet- bzw. Eco-Modus und ist daher tatsächlich zu streng.
(b)
Ferner ist eine maximale Leistungsaufnahme von 1150 W und im Normalmodus eine Leistungsaufnahme von 995 W zulässig. Unsere Forderung nach 600 W im Normalmodus ist zu streng. Dies wäre üblich für den Quiet- bzw. Eco-Modus.
(3)
pos. 01.01.0120:
Unsere bisherige Anforderung von 400 W im Normalmodus war zu streng. Marktgängig ist tatsächlich eine Leistungsaufnahme von 420 W im Normalbetrieb. Wir korrigieren diesen Fehler und akzeptieren eine maximale Leistungsaufnahme von 470 W sowie im Normalmodus eine Leistungsaufnahme von 415 W.
(4)
pos. 01.01.0140:
Unsere bisherige Anforderung einer maximalen Leistungsaufnahme von 700 W ist für den in Rede stehenden Gerätetyp definitiv zu streng und nicht marktkonform. Wir korrigieren diesen Fehler und legen die Leistungsaufnahme wie Folgt fest: 880 W maximal sowie 790 W im Normalmodus.
(5)
pos. 01.09.0010:
Wir formulieren unsere Vorgaben zu Position 01.09.0010 neu wie Folgt: Das Bühnenelement muss eine Abmessung haben von 200 x 100 x 9 cm. Das Bühnenelement muss dabei inklusive montierter Füße eine Gesamthöhe von 40 cm besitzen.
(6)
In Position 01.01.0650 muss es heißen: 3840 x 2160 (UHD), anstatt 3840 x 2160 (FullHD).
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Quelle: OJS 2026/S 081-287166 (2026-04-23)