Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck mit 39.000 Einwohnern, beabsichtigt, den Fuhrpark der allgemeinen Verwaltung durch ein Carsharing-Modell abzulösen. Hierbei sollen hauptsächlich Fahrzeuge mit Elektromotoren eingesetzt werden.
Gegenstand ist zudem die Vergabe eines Carsharing-Angebots im Stadtgebiet, das sowohl durch Mitarbeiter der Stadt als auch durch die Bürgerinnen und Bürger genutzt werden kann.
Der Bewerber bietet zu diesem Zwecken die Bereitstellung von Carsharing-Fahrzeugen mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren an mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Fahrzeugbereitstellung und Instandhaltung sowie Pflege und Servicemanagement (Hotline) sollen ebenfalls durch den Auftragnehmer erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufbau eines Carsharing-Angebotes
Produkte/Dienstleistungen: Fuhrparkverwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck mit 39.000 Einwohnern, beabsichtigt, den Fuhrpark der allgemeinen Verwaltung durch ein Carsharing-Modell abzulösen....”
Kurze Beschreibung
Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck mit 39.000 Einwohnern, beabsichtigt, den Fuhrpark der allgemeinen Verwaltung durch ein Carsharing-Modell abzulösen. Hierbei sollen hauptsächlich Fahrzeuge mit Elektromotoren eingesetzt werden.
Gegenstand ist zudem die Vergabe eines Carsharing-Angebots im Stadtgebiet, das sowohl durch Mitarbeiter der Stadt als auch durch die Bürgerinnen und Bürger genutzt werden kann.
Der Bewerber bietet zu diesem Zwecken die Bereitstellung von Carsharing-Fahrzeugen mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren an mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Fahrzeugbereitstellung und Instandhaltung sowie Pflege und Servicemanagement (Hotline) sollen ebenfalls durch den Auftragnehmer erfolgen.
1️⃣
Ort der Leistung: Fürstenfeldbruck🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fürstenfeldbruck
Beschreibung der Beschaffung:
“Das jährliche Fahraufkommen wird auf ca. 50.000 km geschätzt. Hierzu werden voraussichtlich 7 KFZ benötigt.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kompatibilität im Gesamtsystem
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Marketingkonzept und Kundeninformation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Serviceversprechen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x Verlängerung für je 2 Jahre optionale Laufzeitverlängerung
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: sh. Leistungsbeschreibung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-04
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-04
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus Fürstenfeldbruck
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762577📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de📧
Fax: +49 8921762859 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762577📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de📧
Fax: +49 8921762859 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762577📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de📧
Fax: +49 8921762859 📠
Quelle: OJS 2023/S 173-540450 (2023-09-04)