Aufbereitung, Transport und Verwertung von Altpapier (PPK)

Landkreis Wolfenbüttel

Aufbereitung, Transport und Verwertung von Altpapier (PPK)

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-03.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-07-03)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Wolfenbüttel
Postanschrift: Bahnhofstraße 11
Postort: Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5331-84309 📞
E-Mail: vergabe@lk-wf.de 📧
Fax: +49 533184405 📠
Region: Wolfenbüttel 🏙️
URL: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CEA02A43-54AD-4CFE-812E-15787DE10D3F 🌏
Teilnahme-URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CEA02A43-54AD-4CFE-812E-15787DE10D3F 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aufbereitung, Transport und Verwertung von Altpapier (PPK) V_Sch_2023-24
Produkte/Dienstleistungen: Altpapiersammlung 📦
Kurze Beschreibung: Aufbereitung, Transport und Verwertung von Altpapier (PPK)

1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Altpapiersammlung 📦
Ort der Leistung: Wolfenbüttel 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Abfallwirtschaftsbetrieb als Teil der Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfen-büttel ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsbetrieb mit der Wahrnehmung...”    Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung zu unveränderten Konditionen einmalig um 1 Jahr zu verlängern.”
Zusätzliche Informationen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen. Bewerber haben als vorläufigen Nachweis...”    Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme

Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-03 09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-03 09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch. Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.”

Ergänzende Informationen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen

“Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die...”    Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153306 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413152943 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 129-411873 (2023-07-03)