Aufnahme und Verwahrung von Fund- und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet - Stadt Münster - Ordnungsamt

Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement

Beauftragung zur Wahrnehmung der ordnungsbehördlichen Pflichtaufgaben der Aufnahme und Verwahrung von Fund- und Verwahrtieren seitens der Stadt Münster - Ordnungsamt - vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2029.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Zoologie
Referenznummer: 2023-0734-32
Kurze Beschreibung:
Beauftragung zur Wahrnehmung der ordnungsbehördlichen Pflichtaufgaben der Aufnahme und Verwahrung von Fund- und Verwahrtieren seitens der Stadt Münster - Ordnungsamt - vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2029.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Zoologie 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
Postanschrift: Klemensstraße 10
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html 🌏
E-Mail: vergaben@stadt-muenster.de 📧
Telefon: +49 251492-0 📞
Fax: +49 251-492-7700 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDY14UH71V7/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDY14UH71V7 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-08 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 173-541069
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden. Datenkategorien und Datenherkunft: - Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung - ggf. gültige E-Mail-Adresse, - Anschrift, - Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge - Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind, Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will. Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben. Rechte der betroffenen Person: Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit: 1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten; 2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten, 3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO. 4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen; 5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln 6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY14UH71V7
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Pflichtaufgabe zur Aufnahme und Verwahrung von innerhalb der Stadtgrenze aufgefundenen Tieren begründet sich aus §§ 965 ff, 90 a BGB und auf der Grundlage des § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 20 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) geändert worden ist.
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Bei der Aufnahme und Verwahrung sind das Tierschutzgesetz (TierSchG), das Tiergesundheitsrecht und die Vorgaben der Erlaubnis nach § 11 TierSchG der zuständigen Veterinärbehörde einzuhalten.
Die Vermittlung von Fundtieren wird u. a. durch die gesetzlich geregelte Verwahrungsfrist (6 Monate) nach § 973 BGB bestimmt.
Zur Verwahrung kommen auch Tiere, welche der Oberbürgermeister der Stadt Münster als zuständige Ordnungsbehörde oder das Polizeipräsidium Münster zur Abholung, Aufnahme und Verwahrung anweisen wird.
Die Aufnahme und Verwahrung bezieht sich auch auf Tiere, die durch das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes, des Seuchenschutzrechtes oder anderer in dessen Zuständigkeit liegender Rechtsgrundlagen zur Verwahrung angewiesen werden.
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Die Wahrnehmung der Aufgabe der Aufnahme und Verwahrung von Fundtieren und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet der Stadt Münster ist von der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner unter Beachtung sämtlicher einschlägiger rechtlichen Vorgaben (z. B. tierschutzrechtliche und eigentumsrechtliche Rechtsgrundlagen) wahrzunehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Stadt Münster 48143 Münster

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
- Erlaubnis für das Halten von Tieren nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Erlaubnis für das Halten von Tieren in dem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung, in welchem die Münsteraner Fund- und Verwahrtiere aufgrund der Angebotserstellung untergebracht werden sollen, gem. § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG.
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- Polizeiliches Führungszeugnis des Leitungspersonals (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses der zur Führung der Tierunterbringungseinrichtung vorgesehenen Person/en.
- Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Bestand einer Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht). Bewerber*innen müssen zusammen mit ihrem Teilnahmeantrag per aktueller Dritterklärung als Versicherungsnachweis (einschließlich Angabe der versicherten Risiken und Deckungssumme) einen bestehenden Versicherungsschutz belegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Steuern, Abgaben, Beiträge (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ist erfüllt.
Teilnahmebewerber*innen, deren Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
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- Gesamtumsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über den Gesamtumsatz des Teilnahmebewerbers bzw. Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Teilnahmebewerber*innen, deren Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung, als Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen.
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- Insolvenzverfahren, Liquidation (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Insolvenz, keine Liquidation für den Teilnahmebewerber bzw. das Unternehmen vorliegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern.
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- Konzept der Umsetzung des Auftrages (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bestandteil des Teilnahmeantrages und des (späteren) Auftrages ist ein vom/von Teilnahmebewerber*in auszuarbeitendes Konzept, das die Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung darstellt und insbesondere Angaben zu den Räumlichkeiten, Außenanlagen, zur artgerechten Unterbringung, technischen Ausstattung, Quarantäneeinrichtungen und -maßnahmen, Öffnungszeiten, Angaben zur Rufbereitschaft, Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung auch in Bereitschaftsfällen sowie Maßnahmen zur Tiervermittlung enthält. (Vgl. Leistungsbeschreibung.)
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- Beschäftigte/Mitarbeitende (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-10-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrales Vergabemanagement
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDY14UH71V7/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Viertes Quartal 2029 mit Beginn Vertragslaufzeit zum 01.01.2030.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
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Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
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Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
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4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY14UH71V7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die
aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
Postanschrift: Klemensstr. 10
Postleitzahl: 48143
E-Mail: vergaben@stadt-muenster.de 📧
Internetadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html 🌏
Quelle: OJS 2023/S 173-541069 (2023-09-04)