Beschreibung der Beschaffung
Die Freie Hansestadt Bremen - Bremische Bürgerschaft - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für Empfangs-, Pforten-, Aufsichts- und Kontrolldienstleistungen zu vergeben.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Empfangs-, Pforten-, Aufsichts- und Kontrolldienstleistungen zu beauftragen.
Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Das zu erwartende jährliche Auftragsvolumen für die Empfangs-, Pforten-, Aufsichts- und Kontrolldienstleistungen beträgt ca. 10.349 Stunden.
Durch den Abschluss dieses Vertrages entsteht kein Anspruch des AN gegen den AG auf Abruf einer bestimmten Mindeststundenmenge. Zu erbringen ist der tatsächliche Bedarf.
Ortsbesichtigung:
Die Besichtigung der Räumlichkeiten "Haus der Bürgerschaft, Am Markt 20, 28195 Bremen sowie Teile des Gebäudes Börsenhof A, Am Dom 5A, 28195 Bremen" ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren.
Angeboten werden Termine vom 05.03.2024 - 07.03.2024, in den Zeiten von 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr, 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist auf maximal 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Interessenten treffen sich jeweils 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin im Haus der Bürgerschaft. Für die Begehung ist ca. 1 Stunde einzuplanen. Details zur Begehung (Begehungsplan) werden Ihnen vor Ort ausgehändigt.
Von einer Ortsbesichtigung kann abgesehen werden, wenn diese bereits für die vorliegende Ausschreibung vor der Zurückversetzung des Vergabeverfahrens durch die Bieter durchgeführt wurden.
Zur Koordination der Besichtigungstermine, benötigt der AG die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Objektbesichtigung per E-Mail an
Anmeldung@buergerschaft.bremen.de bis 23.02.2024; 10:00 Uhr eingehend. Eine verbindliche Terminbestätigung erfolgt nach Anmeldung.
Der Vertreter des Bieters muss namentlich benannt werden und sich vor Ort ausweisen können.
Stellen Bieter bei der Ortsbesichtigung Tatsachen, Umstände, Mängel etc. fest, die für ihre Angebotsabgabe von Bedeutung sind oder sein können, sind sie aufgefordert, entsprechende Fragen zu stellen. Fragen im Zusammenhang mit der Ortsbesichtigung sind je Bieter innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Ortsbesichtigungstermins per E-Mail an
Ausschreibungsdienst@immobilien.bremen.de zu stellen und werden in Textform beantwortet und allen teilnehmenden Bietern zur Verfügung gestellt. Mündliche Auskünfte, Hinweise und/oder sonstige Informationen an die Bieter während der Ortsbesichtigung von Vertretern des AG und/oder sonstigen Dritten sind unmaßgeblich und nicht verbindlich.
Als Nachweis über die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist die Anlage 3 "Nachweis Teilnahme an der Ortsbesichtigung" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis muss ebenfalls erneut durch die Bieter eingereicht werden, welche bereits für die vorliegende Ausschreibung vor der Zurückversetzung des Vergabeverfahrens an der Ortsbesichtigung teilgenommen haben und somit den Nachweis bereits vorliegen haben.
Anzubieten ist ein Stundenverrechnungssatz für das einzusetzende Personal unter Beachtung des genannten Umfangs ab Ziffer 4 ff. in der Leistungsbeschreibung. Zuschläge für z. B. Nachtstunden (23:00 Uhr bis 06:00 Uhr), Sonntage und Feiertage sind gesondert anzugeben (Anlage 2 - Preisblatt).
Mit Abgabe des Angebots ist anzugeben, ob Nachunternehmer zur Leistungserbringung eingesetzt werden, oder ob der Bieter sich bei der Leistungserbringung der Kapazitäten Dritter bedient - sog. Eignungsleihe. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung Ziffer 2.3 ff. zu entnehmen.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist bereits mit Angebotsabgabe die vollständig ausgefüllte Erklärung (Formblatt 234) einzureichen. Zusätzlich muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1 - Eigenerklärungen zur Eignung) mit dem Angebot abgeben.
Der AG weist darauf hin, dass die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften unzulässig ist und zum zwingenden Ausschluss eines von dieser Bietergemeinschaft abgegebenen Angebot führt.