Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist
100,- EUR der Abrechnungssumme begrenzt.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
Verjährungsfrist für Mängelansprüche (§ 13)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre.
Sicherheitsleistung (§ 17)
Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5% v.H. der Auftragssumme zu leisten.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5% v.H. der Abrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Ausführungsfristen (§5)
Mit der Ausführung ist zu beginnen
unverzüglich nach Erteilung des Auftrages, ca.
Juli/2023 (Monat/Jahr)
Die Leistung ist fertig zu stellen innerhalb von 385 Tagen nach dem vereinbarten Beginn der
Ausführung.
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Baupause vom 20.11.2023 - 31.12.2023
Fertigstellung aller Arbeiten bis zum 01.11.2024
ACHTUNG
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,2 % des Endbetrages der Abrechnungssumme
bei Überschreitung von Einzelfristen 0,2 % des Endbetrages der Abrechnungssumme
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYWTKSPP6E