Aufzugsanlage

Vergabestelle der Stadt Fulda

Planung, Lieferung und Montage einer Aufzugsanlage für den Neubau der Feuerwehr Süd

Deadline

Deadline 2026-12-08

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-11-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aufzugsanlage
Referenznummer: VG-2026-0142.
Kurze Beschreibung:
Planung, Lieferung und Montage einer Aufzugsanlage für den Neubau der Feuerwehr Süd
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Maschinentechnische Installationsarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen der Maßnahme Neubau Feuerwache Fulda Süd ist der Einbau einer Aufzugsanlage erforderlich.
Postleitzahl: 36041
Stadt: Fulda
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Fulda 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-03-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-08 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-12-08 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabestelle der Stadt Fulda Schlossstraße 4-6 36037 Fulda Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-12-08 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Vergabestelle der Stadt Fulda Schlossstraße 4-6 36037 Fulda Deutschland
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen der Regelungen §56 VgV nachzufordern. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Vergabestelle der Stadt Fulda
Nationale Registrierungsnummer: 631009
Postanschrift: Schlossstraße 4-6
Postleitzahl: 36037
Postort: Fulda
Region: Fulda 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@fulda.de 📧
Telefon: +49 661-1021115 📞
Fax: +49 661-1021117 📠
URL: https://www.fulda.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a1a6bcc6a2-3a64d5efe2da6814 🌏
Teilnahme-URL: https://www.had.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151-126603 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Ein Nachprüfverfahren ist weiterhin unzulässig, sofern: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), oder - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-11-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 216-774756 (2026-11-05)
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