Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde,
Leistungsfaehigkeit und Zuverlaessigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugaengliche Liste des Vereins für Praequalifikation von
Bauunternehmen e.V. (Praequalifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der
Nachweis der Eignung kann auch durch eine
- Eigenerklaerung gemäß Formblatt VHB 124 ( Eigenerklaerung) oder
- Einheitliche Europaeische Eigenerklaerung (EEE) erbracht werden.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklaerungen auch für die
vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen
sind praequalifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der
die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Praequalifikation von
Bauunternehmen e. V. (Praequalifikationsverzeichnis) geführt werden. Das
Formblatt "Eigenerklaerungen zur Eignung" ist Bestandteil der zu versendenden
Vergabeunterlagen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende
Nachweise gemaeß § 6a VOB/A EU zu erbringen:
- Gütezeichen Kanalbau AK 2
- Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzobjekten in entsprechender
Groeße, mit Ansprechpartner beim AG, Ausfuehrungszeit 2018 bis 2022
Folgende Nachweise sind durch den Bieter auf gesondertes verlangen innerhalb
von 6 Tagen nachzureichen:
- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
- Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen
- Formblatt 444 Referenzen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
Folgende Angaben sind laut §12a ThuerVgG nach dem Bestbieterprinzip nur von
dem jenigen Bieter, welchem nach Auswertung der Angebote der Zuschlag erteilt
werden soll, innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Werden die geforderten
Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist der Bieter von dem Verfahren
auszuschließen.
- Eigenerklaerung zu Tariftreue, Mindestentgeld und Endgeldgleichheit (§§ 10
und 12 Abs. 2 u. § 15 Abs. 2 ThürVgG), auch für Nachunternehmer
- Erklaerung zur Verpflichtung und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§§ 11
und 12 Abs. 2 ThürVgG), auch für Nachunternehmer
- Verpflichtung nach § 12 und § 15 ThuerVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17
ThuerVgG (Kontrollen), § 18 ThuerVgV (Sanktionen)
Um eine schnellere Abwicklung des Vergabeverfahrens zu erreichen, wird es
allen Bieter jedoch gestattet, die oben aufgefuehrten Nachweise und
Erklaerungen bereits mit dem
Angebot einzureichen. Hat ein Bieter bereits in den letzten 12 Monaten die
entsprechende Nachweisfuehrung erbracht, so ist ein erneutes Einreichen der
Erklaerungen nur bei auftretenden Unklarheiten und nach erneuter
Aufforderung durch den Auftraggeber notwendig. In diesem Fall genuegt ein
Hinweis auf das entsprechende Vergabeverfahren.
Folgende sonstige Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von
6 Kalendertagen weiterhin vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse, Berufsgenossenschaft
und Finanzamt
Die eingereichten Nachweise / Erklaerungen müssen gueltig sein.