Die Stadt Rennerod plant den Ausbau der Bahnhofstraße, die vom nördlichen Ende des Stadtkerns aus Richtung Nordosten führt und in einer Schleife an der Bahnstrecke Herborn-Montabaur endet. Die Gesamtlänge des angedachten Ausbaubereichs beträgt rd. 1.150 m, die Straßenfläche (inklusive Anbindungen) rd. 18.200 m². Im gleichen Rahmen möchten die Verbandsgemeindewerke Rennerod die entlang der Ausbautrasse vorhandenen Wasserleitungen komplett austauschen und auch die Entwässerung überwiegend erneuern sowie teils durch neue Regenwasserkanäle ergänzen lassen. Zusätzlich soll ein nahegelegener Regenüberlauf in die Bahnhofstraße "verlegt" werden (Neubau), wobei auch die über die Bahnhofstraße führende Entlastungsleitung ausgetauscht werden soll. Die Auftraggeber Stadt und Verbandsgemeindewerke beschaffen die erforderlichen Planungsleistungen gemeinsam.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 23-05-03-1200
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Rennerod plant den Ausbau der Bahnhofstraße, die vom nördlichen Ende des Stadtkerns aus Richtung Nordosten führt und in einer Schleife an der Bahnstrecke Herborn-Montabaur endet. Die Gesamtlänge des angedachten Ausbaubereichs beträgt rd. 1.150 m, die Straßenfläche (inklusive Anbindungen) rd. 18.200 m².
Im gleichen Rahmen möchten die Verbandsgemeindewerke Rennerod die entlang der Ausbautrasse vorhandenen Wasserleitungen komplett austauschen und auch die Entwässerung überwiegend erneuern sowie teils durch neue Regenwasserkanäle ergänzen lassen. Zusätzlich soll ein nahegelegener Regenüberlauf in die Bahnhofstraße "verlegt" werden (Neubau), wobei auch die über die Bahnhofstraße führende Entlastungsleitung ausgetauscht werden soll.
Die Auftraggeber Stadt und Verbandsgemeindewerke beschaffen die erforderlichen Planungsleistungen gemeinsam.
Die Stadt Rennerod plant den Ausbau der Bahnhofstraße, die vom nördlichen Ende des Stadtkerns aus Richtung Nordosten führt und in einer Schleife an der Bahnstrecke Herborn-Montabaur endet. Die Gesamtlänge des angedachten Ausbaubereichs beträgt rd. 1.150 m, die Straßenfläche (inklusive Anbindungen) rd. 18.200 m².
Im gleichen Rahmen möchten die Verbandsgemeindewerke Rennerod die entlang der Ausbautrasse vorhandenen Wasserleitungen komplett austauschen und auch die Entwässerung überwiegend erneuern sowie teils durch neue Regenwasserkanäle ergänzen lassen. Zusätzlich soll ein nahegelegener Regenüberlauf in die Bahnhofstraße "verlegt" werden (Neubau), wobei auch die über die Bahnhofstraße führende Entlastungsleitung ausgetauscht werden soll.
Die Auftraggeber Stadt und Verbandsgemeindewerke beschaffen die erforderlichen Planungsleistungen gemeinsam.
Innerhalb der unter II.2.7 genannten Zeitspanne von 8 Monaten nach Auftragserteilung sind die Planungsleistungen für alle Planungsbereiche so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 binnen dieser Frist sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Innerhalb der unter II.2.7 genannten Zeitspanne von 8 Monaten nach Auftragserteilung sind die Planungsleistungen für alle Planungsbereiche so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 binnen dieser Frist sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Rennerod plant den Ausbau der Bahnhofstraße, die vom nördlichen Ende des Stadtkerns aus Richtung Nordosten führt und in einer Schleife an der Bahnstrecke Herborn-Montabaur endet. Die Gesamtlänge des angedachten Ausbaubereichs beträgt rd. 1.150 m, die Straßenfläche (inklusive Anbindungen) rd. 18.200 m².
Die Stadt Rennerod plant den Ausbau der Bahnhofstraße, die vom nördlichen Ende des Stadtkerns aus Richtung Nordosten führt und in einer Schleife an der Bahnstrecke Herborn-Montabaur endet. Die Gesamtlänge des angedachten Ausbaubereichs beträgt rd. 1.150 m, die Straßenfläche (inklusive Anbindungen) rd. 18.200 m².
Im gleichen Rahmen möchten die Verbandsgemeindewerke Rennerod die entlang der Ausbautrasse vorhandenen Wasserleitungen komplett austauschen und auch die Entwässerung überwiegend erneuern sowie teils durch neue Regenwasserkanäle ergänzen lassen. Zusätzlich soll ein nahegelegener Regenüberlauf in die Bahnhofstraße "verlegt" werden (Neubau), wobei auch die über die Bahnhofstraße führende Entlastungsleitung ausgetauscht werden soll.
Im gleichen Rahmen möchten die Verbandsgemeindewerke Rennerod die entlang der Ausbautrasse vorhandenen Wasserleitungen komplett austauschen und auch die Entwässerung überwiegend erneuern sowie teils durch neue Regenwasserkanäle ergänzen lassen. Zusätzlich soll ein nahegelegener Regenüberlauf in die Bahnhofstraße "verlegt" werden (Neubau), wobei auch die über die Bahnhofstraße führende Entlastungsleitung ausgetauscht werden soll.
Die Auftraggeber Stadt und Verbandsgemeindewerke beschaffen die erforderlichen Planungsleistungen gemeinsam.
Die bestehende Fahrbahn der Bahnhofstraße weist ebenso wie die vorhandenen Bord- , Rinnen- und Nebenanlagen zahlreiche frost- und nutzungsbedingte Schäden sowie Setzungen und Reparaturstellen aus Straßenaufbrüchen auf. Im gesamten Ausbaubereich müssen vorhandene Kanal- und Wasserversorgungsleitungen erneuert werden. Auch sollen im Zuge der Bauarbeiten die Bedürfnisse der anderen Versorger zur Neuverlegung bzw. zum Austausch der vorhandenen Versorgungsstränge Berücksichtigung finden.
Die bestehende Fahrbahn der Bahnhofstraße weist ebenso wie die vorhandenen Bord- , Rinnen- und Nebenanlagen zahlreiche frost- und nutzungsbedingte Schäden sowie Setzungen und Reparaturstellen aus Straßenaufbrüchen auf. Im gesamten Ausbaubereich müssen vorhandene Kanal- und Wasserversorgungsleitungen erneuert werden. Auch sollen im Zuge der Bauarbeiten die Bedürfnisse der anderen Versorger zur Neuverlegung bzw. zum Austausch der vorhandenen Versorgungsstränge Berücksichtigung finden.
Mit dem Ausbau der Bahnhofstraße soll der verfügbare Verkehrsraum unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen des Fahrzeug-, Fußgänger und Radverkehrs neu aufgeteilt, sowie zeitgemäß und richtlinienkonform neugestaltet werden. Gleichfalls soll die Neugestaltung den Anliegern ein wohnliches und attraktives Umfeld bieten, das die Belange der Verkehrssicherheit erfüllt. Im Vordergrund steht, dass alle Verkehrsformen in der notwendigen Sicherheit, Qualität und Leichtigkeit abgewickelt werden können. Besonderes Augenmerk soll hierbei auf eine Verkehrsberuhigung des Fahrzeugverkehrs und die Gestaltung der Nebenanlagen gelegt werden. Es sind geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Verbindung mit punktuellen Geschwindigkeitsbeschränkungen und/oder der flächendeckenden Einrichtung einer geschwindigkeitsbeschränkten Zonierung zu treffen.
Mit dem Ausbau der Bahnhofstraße soll der verfügbare Verkehrsraum unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen des Fahrzeug-, Fußgänger und Radverkehrs neu aufgeteilt, sowie zeitgemäß und richtlinienkonform neugestaltet werden. Gleichfalls soll die Neugestaltung den Anliegern ein wohnliches und attraktives Umfeld bieten, das die Belange der Verkehrssicherheit erfüllt. Im Vordergrund steht, dass alle Verkehrsformen in der notwendigen Sicherheit, Qualität und Leichtigkeit abgewickelt werden können. Besonderes Augenmerk soll hierbei auf eine Verkehrsberuhigung des Fahrzeugverkehrs und die Gestaltung der Nebenanlagen gelegt werden. Es sind geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Verbindung mit punktuellen Geschwindigkeitsbeschränkungen und/oder der flächendeckenden Einrichtung einer geschwindigkeitsbeschränkten Zonierung zu treffen.
In dem großzügig verfügbaren Raum in den Nebenanlagen können sowohl Flächen für den ruhenden Verkehr (Parkflächen), als auch Verweil- und Aufenthaltszonen sowie Flächen für Straßenbegleitgrün angeordnet werden. Alle Nebenanlagen sollen nach den örtlich gegebenen Möglichkeiten durchgängig barrierefrei gestaltet werden und eine DIN-gerechte Ausstattung mit taktilen Leitelementen erhalten.
In dem großzügig verfügbaren Raum in den Nebenanlagen können sowohl Flächen für den ruhenden Verkehr (Parkflächen), als auch Verweil- und Aufenthaltszonen sowie Flächen für Straßenbegleitgrün angeordnet werden. Alle Nebenanlagen sollen nach den örtlich gegebenen Möglichkeiten durchgängig barrierefrei gestaltet werden und eine DIN-gerechte Ausstattung mit taktilen Leitelementen erhalten.
Die bestehenden Kanalisationsanlagen wurden durchgehend im Mischsystem angelegt, sie sind älteren Datums und weisen altersbedingte Schäden aus. Die Mischwasserkanäle sollen erneuert werden und ein zusätzlicher Regenwasserkanal mitverlegt werden.
Über den Sanierungsbedarf des vorhandenen Trinkwasserleitungsnetzes entlang der Bahnhofstraße bestehen keine gesicherten Erkenntnisse, daher sollen im Zuge des Ausbaus auf rd. 1.200 m Länge alle Rohre entlang der Bahnhofstraße sowie die erforderlichen Armaturen bis auf etwa 5 m Länge in den Einmündungsbereich der Seitenstraßen erneuert werden.
Über den Sanierungsbedarf des vorhandenen Trinkwasserleitungsnetzes entlang der Bahnhofstraße bestehen keine gesicherten Erkenntnisse, daher sollen im Zuge des Ausbaus auf rd. 1.200 m Länge alle Rohre entlang der Bahnhofstraße sowie die erforderlichen Armaturen bis auf etwa 5 m Länge in den Einmündungsbereich der Seitenstraßen erneuert werden.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für
- Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 (Auftraggeber: Stadt Rennerod) und
sowie für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die Auftraggeber beabsichtigen eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 für Leistungen für vorgenannte Planungsbereiche sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigen die Auftraggeber für die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 für diese Planungsbereiche sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Dauer: 8 Monate
Beschreibung der Optionen:
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für
- Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 (Auftraggeber: Stadt Rennerod) und
sowie für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die Auftraggeber beabsichtigen eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 für Leistungen für vorgenannte Planungsbereiche sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigen die Auftraggeber für die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 für diese Planungsbereiche sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Zusätzliche Informationen:
Innerhalb der unter II.2.7 genannten Zeitspanne von 8 Monaten nach Auftragserteilung sind die Planungsleistungen für alle Planungsbereiche so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 binnen dieser Frist sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhofstraße 56477 Rennerod
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind.
1.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.
3.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber/Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber/Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
5.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
5.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
6.) Nachweis des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bewerber/Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Bescheinigungen/Nachweise Dritter vorzulegen wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bewerber/Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Bescheinigungen/Nachweise Dritter vorzulegen wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Mindeststandards:
Der Bewerber/Bieter hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Deckungssumme
für Personenschäden mindestens 3.000.000 EUR,
für Sach- und Vermögenschäden mindestens 2.000.000 EUR,
für Umweltschäden mindestens 2.000.000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Es ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind:
1.) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV);
2.) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV);
3.) Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber/Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Mindeststandards:
I) Mindestanforderung an die Bürogröße:
Der Bewerber muss hinsichtlich der Person des Planers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens mit dem Schwerpunkt Verkehrsanlagenbau oder Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbar verfügen und eine Berufserfahrung von 10 Jahren in diesem Planungsbereich nachweisen. Hinsichtlich der Bürogröße muss der Bewerber neben der Person des Planers über einen Vertreter mit mindestens vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mindestens 8 Jahren in diesem Planungsbereich für den Stellvertreter ausreichend ist.
Der Bewerber muss hinsichtlich der Person des Planers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens mit dem Schwerpunkt Verkehrsanlagenbau oder Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbar verfügen und eine Berufserfahrung von 10 Jahren in diesem Planungsbereich nachweisen. Hinsichtlich der Bürogröße muss der Bewerber neben der Person des Planers über einen Vertreter mit mindestens vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mindestens 8 Jahren in diesem Planungsbereich für den Stellvertreter ausreichend ist.
Für die Bauüberwachung muss der Bewerber hinsichtlich der Person des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens mit dem Schwerpunkt Verkehrsanlagenbau oder Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbar verfügen und eine Berufserfahrung von 10 Jahren in der Bauüberwachung vergleichbarer Projekte nachweisen.
Für die Bauüberwachung muss der Bewerber hinsichtlich der Person des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens mit dem Schwerpunkt Verkehrsanlagenbau oder Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbar verfügen und eine Berufserfahrung von 10 Jahren in der Bauüberwachung vergleichbarer Projekte nachweisen.
Hinsichtlich der Bürogröße muss der Bewerber neben der Person des Bauüberwachers über einen Vertreter mit mindestens vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mindestens 8 Jahren für den Stellvertreter ausreichend ist.
Hinsichtlich der Bürogröße muss der Bewerber neben der Person des Bauüberwachers über einen Vertreter mit mindestens vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mindestens 8 Jahren für den Stellvertreter ausreichend ist.
Die geforderte Qualifikation muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und ist mit dem Angebot durch geeignete Unterlagen (Diplomurkunden, Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen, Referenzen oder sonstigen vergleichbaren Belegen) nachzuweisen.
Die geforderte Qualifikation muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und ist mit dem Angebot durch geeignete Unterlagen (Diplomurkunden, Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen, Referenzen oder sonstigen vergleichbaren Belegen) nachzuweisen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
II) Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Planungsleistungen für:
- Verkehrsanlagen;
- Anlagen der Regen- und Schmutzwasserableitung und
- Anlagen der Wasserversorgung
durch je mindestens 2 geeignete Referenzen für jeden Planungsbereich nachzuweisen.
Die Referenzen sind dann mit der Leistung vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der Größenordnung (Kosten und Fläche), der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlichen oder höheren Schwierigkeitsgrad ausweisen wie die beschriebenen Leistungen. Geeignet sind solche Referenzen, die die benannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Die Referenzen sind dann mit der Leistung vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der Größenordnung (Kosten und Fläche), der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlichen oder höheren Schwierigkeitsgrad ausweisen wie die beschriebenen Leistungen. Geeignet sind solche Referenzen, die die benannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3, 5-6 und 8 erbracht worden sein.
Für alle Referenzen muss die Lph 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 1.1.2018 abgeschlossen worden sein.
Mindestens 1 Referenz sollte die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (z.B. Wiederverwendung von Recyclingbaustoffen) ausweisen.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der LP 3, LP 7 und nach Abschluss der LP 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der LP 3, LP 7 und nach Abschluss der LP 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Ingenieure benennen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Ingenieure benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1.) Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von vergleichbaren Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Ausbau oder die Erschließung von Verkehrsanlagen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Durch die Vorlage von Referenzen, die den Ausbau von innerörtlichen Haupterschließungsstraßen mit einem Schwerpunkt auf die Gestaltung eines wohnlich attraktiven Umfeldes sowie einer ökologisch nachhaltigen und zukunftsfähigen Infrastruktur im öffentlichem Verkehrsraum betreffen, kann aufgrund der größeren Entsprechung mit der vorliegenden Planungsaufgabe eine bessere Bewertung erzielt werden. (60 %).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1.) Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von vergleichbaren Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Ausbau oder die Erschließung von Verkehrsanlagen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Durch die Vorlage von Referenzen, die den Ausbau von innerörtlichen Haupterschließungsstraßen mit einem Schwerpunkt auf die Gestaltung eines wohnlich attraktiven Umfeldes sowie einer ökologisch nachhaltigen und zukunftsfähigen Infrastruktur im öffentlichem Verkehrsraum betreffen, kann aufgrund der größeren Entsprechung mit der vorliegenden Planungsaufgabe eine bessere Bewertung erzielt werden. (60 %).
2.) Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (25 %).
3.) Einhaltung der geplanten Bauzeit und der geplanten Baukosten, wie sie sich aus den Referenzen ergeben (15 %).
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern, aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern, aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-05-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen/Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bewerber verwenden sollen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes empfohlen.
2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen/Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bewerber verwenden sollen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes empfohlen.
3.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge/Angebote gestellt werden.
3.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge/Angebote gestellt werden.
4.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
4.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
5.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6.) Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7.) Ausländische Bewerber/Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8.) Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen/Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV6AM7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Quelle: OJS 2023/S 068-204288 (2023-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 482 852 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-03 📅
Name: Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH
Postanschrift: An der Hofwiese 13
Postort: Westerburg
Postleitzahl: 56457
Land: Deutschland 🇩🇪 Westerwaldkreis
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Gesamtwert des Auftrags: 482 842 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.