Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich gem. § 39 HOAI eingereichten Projekte aus der Leistungsübersicht in den Kriterien:
1. Nachweis von Projekten der Freianlagenplanung mit durchgängig bearbeiteten und
abgeschlossenen Leistungsphasen (LPH) 1-3 oder 4-6 gem. § 39 HOAI
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
2. Nachweis von Projekten der Freianlagenplanung mit durchgängig bearbeiteten und
abgeschlossenen Leistungsphasen (LPH) 2-5 gem. § 39 HOAI
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
3. Nachweis von Projekten der Freianlagenplanung mit durchgängig bearbeiteten und
abgeschlossenen Leistungsphasen (LPH) 1-9 (ohne LPH 7) gem. § 39 HOAI
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
4. Nachweis von Projekten der Freianlagenplanung mit durchgängig bearbeiteten und
abgeschlossenen Leistungsphasen (LPH) 1-3 oder 4-6 gem. § 39 HOAI und einer
vergleichbaren Baukosten von mind. 3.000.000,00 € (KG 500) sowie einer vergleichbaren Fläche von mind. 20.000 m2
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
5. Nachweis von Projekten der Freianlagenplanung im Zusammenhang mit der Planung einer Radverkehrsanlage
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
6. Nachweis von Projekten der Freianlagenplanung im Zusammenhang mit der
funktionalen und gestalterischen Aufwertung von Verkehrsnebenflächen (Fußgängerbereiche, Stadtgrün)
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
7. Nachweis von Projekten der Freianlagenplanung mit funktionaler und gestalterischer
Integration des ruhenden Verkehrs (Stellplätze für den MIV sowie Stellplätze für den
Radverkehr)
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
8. Nachweis von Projekten der Freianlagenplanung in einem dichten städtischen
Zusammenhang (Mischgenutztes Gebiet (Wohnen, Verkehrsraum, belebte
Erdgeschosszone).
1 Projekt = 2 Punkte, 2 Projekte = 4 Punkte, 3 und mehr Projekte = 6 Punkte (max. 6 Punkte)
Näheres hierzu siehe Bewerberbogen.
Insgesamt können 27 Punkte erreicht werden. Eine Referenz kann in mehreren Mindest- und/oder Auswahlkriterien (Kriterien 1. bis 8.) gewertet werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens 3 und höchstens 5 Bieter auszuwählen. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) Vergabeverordnung (VgV) unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.