Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungskriterien können dem Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU" entnommen werden. Das Formblatt ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind gem. Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
1) Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über erbrachte Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - Wichtung 30%
5 Punkte (Kriterium bestmöglich erfüllt): mehr als fünf Referenzprojekte mit einer Größe von mindestens 100.000 € Honorar in den letzten fünf Jahren
4 Punkte (Kriterium überdurchschnittlich erfüllt): fünf Referenzprojekte mit einer Größe von mindestens 100.000 € Honorar in den letzten fünf Jahren
3 Punkte (Kriterium durchschnittlich erfüllt): vier Referenzprojekte mit einer Größe von mindestens 100.000 € Honorar in den letzten fünf Jahren
2 Punkte (Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt): drei Referenzprojekte mit einer Größe von mindestens 100.000 € Honorar in den letzten fünf Jahren
1 Punkte (Kriterium (Mindestanforderung) noch erfüllt): ein bis zwei Referenzprojekte mit einer Größe von mindestens 100.000 € Honorar in den letzten fünf Jahren
0 Punkte (Kriterium (Mindestanforderung) nicht erfüllt): kein vergleichbares Referenzprojekt oder nur vergleichbare Referenzprojekte mit einer Größe von weniger als 100.000 € Honorar in den letzten fünf Jahren
Als vergleichbare Leistungen werden definiert:
Leistungen in der Bauüberwachung bei der Probenahme von Bodenproben sowie deren Analyse, z. B. an Kanälen, Kaimauern & Hafenanlagen, Spundwänden in Flüssen und Häfen.
2) Erklärungen nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. - Wichtung 20%
5 Punkte (Kriterium bestmöglich erfüllt): Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl größer 20 Mitarbeiter, davon min. 7 Bauingenieure bzw. Geologen
4 Punkte (Kriterium überdurchschnittlich erfüllt): Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl größer 15 Mitarbeiter, davon min. 7 Bauingenieure bzw. Geologen
3 Punkte (Kriterium durchschnittlich erfüllt): Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl größer 12 Mitarbeiter, davon min. 6 Bauingenieure bzw. Geologen
2 Punkte (Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt): Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl größer 10 Mitarbeiter, davon min. 5 Bauingenieure bzw. Geologen
1 Punkt (Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt): Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl größer 5 Mitarbeiter, davon min. 4 Bauingenieure bzw. Geologen
0 Punkte (Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt): Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl unter 5 Mitarbeiter oder weniger als 4 Bauingenieure bzw. Geologen