Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt, die Kirschenallee als Teil der K 19 auszubauen. Dafür soll der Fahrbahnquerschnitt auf 6,50 m verbreitert und der Gehweg auf 3,00 m Breite über die gesamte Länge von rund 1.250 m angelegt werden. Es wurden bereits Achsvarianten untersucht, von denen nun die Vorzugsvariante mit einer Untervariante nördlich der Schlutuper Bahn weiter zu bearbeiten sind. Im Zuge der Kirschenallee befinden sich drei Bushaltestellenpaare und eine Fußgänger-LSA. Durch Teilung der Richtungsfahrbahnen (die zuvor genannte Untervariante) nördlich der Schlutuper Bahn ist zudem durch die so vergrößerte Knotenpunktgeometrie Kirschenallee/Wesloer Landstraße die Leistungsfähigkeit dieses signalisierten Knotens zu untersuchen und zu bewerten. Vergeben werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI §47. Ziel ist die Erarbeitung einer Entwurfsplanung als Entscheidungsgrundlage für die Politik und die Absicherung der Genehmigungsfähigkeit der der Politik vorgelegten Variante. Die projektspezifische Kommunikation - mündlich wie auch schriftlich - findet ausnahmslos in deutscher Sprache statt.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbauplanung der Kirschenallee in den Leistungsphasen 1 bis 4
Kurze Beschreibung:
“Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt, die Kirschenallee als Teil der K 19 auszubauen. Dafür soll der Fahrbahnquerschnitt auf 6,50 m verbreitert und der Gehweg...”
Kurze Beschreibung
Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt, die Kirschenallee als Teil der K 19 auszubauen. Dafür soll der Fahrbahnquerschnitt auf 6,50 m verbreitert und der Gehweg auf 3,00 m Breite über die gesamte Länge von rund 1.250 m angelegt werden. Es wurden bereits Achsvarianten untersucht, von denen nun die Vorzugsvariante mit einer Untervariante nördlich der Schlutuper Bahn weiter zu bearbeiten sind. Im Zuge der Kirschenallee befinden sich drei Bushaltestellenpaare und eine Fußgänger-LSA. Durch Teilung der Richtungsfahrbahnen (die zuvor genannte Untervariante) nördlich der Schlutuper Bahn ist zudem durch die so vergrößerte Knotenpunktgeometrie Kirschenallee/Wesloer Landstraße die Leistungsfähigkeit dieses signalisierten Knotens zu untersuchen und zu bewerten.
Vergeben werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI §47.
Ziel ist die Erarbeitung einer Entwurfsplanung als Entscheidungsgrundlage für die Politik und die Absicherung der Genehmigungsfähigkeit der der Politik vorgelegten Variante.
Die projektspezifische Kommunikation - mündlich wie auch schriftlich - findet ausnahmslos in deutscher Sprache statt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt, die Kirschenallee als Teil der K 19 auszubauen. Dafür soll der Fahrbahnquerschnitt auf 6,50 m verbreitert und ein Gehweg...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt, die Kirschenallee als Teil der K 19 auszubauen. Dafür soll der Fahrbahnquerschnitt auf 6,50 m verbreitert und ein Gehweg mit 3,00 m Breite über die gesamte Länge von rund 1.250 m angelegt werden. Es wurden bereits Achsvarianten untersucht, von denen nun die Vorzugsvariante mit einer Untervariante nördlich der Schlutuper Bahn weiter zu bearbeiten sind. Im Zuge der Kirschenallee befinden sich drei Bushaltestellenpaare und eine Fußgänger-LSA. Durch Teilung der Richtungsfahrbahnen (die zuvor genannte Untervariante) nördlich der Schlutuper Bahn ist zudem durch die so vergrößerte Knotenpunktgeometrie Kirschenallee/Wesloer Landstraße die Leistungsfähigkeit dieses signalisierten Knotens zu untersuchen.
Vergeben werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI §47.
Ziel ist die Erarbeitung einer Entwurfsplanung als Entscheidungsgrundlage für die Politik und die Absicherung der Genehmigungsfähigkeit der der Politik vorgelegten Variante.
Die projektspezifische Kommunikation - mündlich wie auch schriftlich - findet ausnahmslos in deutscher Sprache statt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Ort der Leistung: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-03 📅
Datum des Endes: 2026-12-18 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept
Fester Wert (pro Einheit): 20 Prozent
Das Personaleinsatzkonzept ist vom Bieter als eigene Anlage entsprechend der im separaten Dokument 'Zuschlagskriterien' genannten Details zu erstellen und dem Angebot beizufügen.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungserbringungskonzept
Fester Wert (pro Einheit): 20 Prozent
Das Leistungserbringungskonzept ist vom Bieter als eigene Anlage entsprechend der im separaten Dokument 'Zuschlagskriterien' genannten Details zu erstellen und dem Angebot beizufügen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-09 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 92
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder
Verwaltungsvorschrift: —...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder
Verwaltungsvorschrift: — Ingenieure oder beratende Ingenieure (§ 75 Abs. 2 VgV) und (soweit zulässig) Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen; — juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Ingenieurleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen.
2. Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes, soweit allgemein verpflichtend (siehe Eigenerklärung Eignung).
3. Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder Führungskräfte des Unternehmens (siehe Eigenerklärung Eignung).
4. Erklärungen zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. § 123/124 GWB (siehe Eigenerklärung Eignung).
5. Bieter-/Arbeitsgemeinschaften haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (siehe Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft), in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist die "Eigenerklärung Eignung" von jedem Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Angebot des bevollmächtigten Mitglieds der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Auftragsbezogene Berufshaftpflichtversicherung.
Geforderte Mindeststandards:
1. Mindestjahresumsatz...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Auftragsbezogene Berufshaftpflichtversicherung.
Geforderte Mindeststandards:
1. Mindestjahresumsatz von jährlich 150.000 Euro (brutto) in den letzten 3 Geschäftsjahren. 2. Auftragsbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR für sonstige Schäden. Falls eine Berufshaftpflichtversicherung mit diesen Deckungssummen noch nicht vorliegt, ist eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers erforderlich, die Deckungssumme im Falle der Auftragserteilung entsprechend zu erhöhen (siehe Eigenerklärung Eignung).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Referenzen: Vorzulegen sind als Anlage zum Angebotsschreiben mindestens drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen der Straßenplanung und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Referenzen: Vorzulegen sind als Anlage zum Angebotsschreiben mindestens drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen der Straßenplanung und Bushaltestellen (jeweils LP 1 bis 5) und der Planung von Lichtsignalanlagen aus vergleichbaren Bauvorhaben. Getrennte Nachweise (jeweils drei) von Bauvorhaben über die Straßenplanung, die Planung von Bushaltestellen und die Planung von Lichtsignalanlagen sind möglich. Die Referenzprojekte dürfen nicht vor mehr als fünf Jahren abgeschlossen worden sein. Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten: - Referenzauftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer), - Bezeichnung des Referenzprojektes, - Detaillierte Beschreibung des Referenzprojekts (Beschreibung der Planungsaufgabe und Details), - Honorarzone des geforderten Leistungsbilds, - Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen, - Nettohonorar, - Angaben zu Leistungsart und –umfang inkl. Angabe von Besonderen Leistungen. Um eine Prüfung der Vergleichbarkeit zu erleichtern, bittet die Auftraggeberin, als Anlage zu diesem Formblatt Fotos zu den Referenzprojekten einzureichen.
2. Personal: Angabe der Anzahl der durchgängig in den letzten 3 Jahren festangestellten und/oder geschäftsführenden Architekten/Ingenieure insgesamt und für den Bereich Planung (siehe Eigenerklärung Eignung).
3. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung nach VgV §46 (3) Nr. 9 - Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Die vorgegebenen Mindeststandards müssen erfüllt werden. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
“Anforderungen an die Bieter - Eignung der Bieter:
Der Bieter hat im Rahmen seines Angebotes Auskunft über die folgenden Sachverhalte zu geben:
- VgV §44 (1)...”
Anforderungen an die Bieter - Eignung der Bieter:
Der Bieter hat im Rahmen seines Angebotes Auskunft über die folgenden Sachverhalte zu geben:
- VgV §44 (1) - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- VgV §45 (4) Nr. 2 der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von min. 1.500.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für sonstige Schäden
- VgV §45 (4) Nr. 4 - Erklärung über den Gesamtumsatz und ggf. den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre jeweils mit einem Mindestjahresumsatz von 150.000 €
- VgV §46 (3) Nr. 1 Ausführung von vergleichbaren Leistungen - Nachweis über mindestens drei geeignete Referenzen (Straßenplanung (LP 1 bis 5), Planung von Lichtsignalanlagen, Planung von Bushaltestellen (jeweils LP 1 bis 5)) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des Namens des öffentlichen oder privaten Empfängers
- VgV §46 (3) Nr. 2 in Verbindung mit mit §46 (3) Nr. 6 Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte - Namentliche Nennung der Projektmitarbeiter inkl. Studien- und Ausbildungsnachweise, projektrelevante Qualifikationen (Ausbildung, beruflicher Hintergrund und Berufsjahre, auftragsrelevante Zusatzqualifikationen), projektrelevante Referenzprojekte zu den technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- VgV §46 (3) Nr. 3 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität - Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (bspw. Zertifizierung inkl. Nachweis)
- VgV §46 (3) Nr. 8 Personalbestand - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
- VgV §46 (3) Nr. 9 Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung - Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- VgV §46 (3) Nr. 10 Angabe, ob und wenn ja welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Auftragsfalle als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 461 988-4640📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 461 988-4640📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / Submission
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00006194
Postanschrift: Mühlendamm 10-12
Postleitzahl: 23552
Postort: Lübeck
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: submissionplanenundbauen@luebeck.de📧
Telefon: +49 451 122-6014📞
URL: https://www.luebeck.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren mindestens zehn Kalendertage vor Einreichen des Nachprüfungsantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
4.) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 084-299817 (2026-04-28)