Bestandteil der Ausschreibung ist die Ausführung von Reinigungsleistungen entsprechend der flächen-, materialmäßigen und reinigungshäufigen Vorgaben in diversen Liegenschaften der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, bestehend aus:
- Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung,
- Glasflächenreinigung (inkl. Befähigung zur Bedienung von Fassadenbefahranlagen),
- Gebäudereinigung als Sonderreinigung sowie
- Lieferung von sanitären Verbrauchsartikeln.
- Tauschservice für Sauberlaufmatten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-05.
Auftragsbekanntmachung (2023-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Referenznummer: 108230405A
Kurze Beschreibung:
“Bestandteil der Ausschreibung ist die Ausführung von Reinigungsleistungen entsprechend der flächen-, materialmäßigen und reinigungshäufigen Vorgaben in...”
Kurze Beschreibung
Bestandteil der Ausschreibung ist die Ausführung von Reinigungsleistungen entsprechend der flächen-, materialmäßigen und reinigungshäufigen Vorgaben in diversen Liegenschaften der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, bestehend aus:
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-07 📅
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 070-212777
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
“Eine Anpassung des Lohnkostenanteils ist möglich, soweit die Erhöhung auf eine Änderung des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages bzw. des Mindestlohnes für...”
Eine Anpassung des Lohnkostenanteils ist möglich, soweit die Erhöhung auf eine Änderung des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages bzw. des Mindestlohnes für das vom AN eingesetzte Reinigungspersonal zurückgeht.
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Quelle: OJS 2023/S 070-212777 (2023-04-05)