Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzen:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens 3 geeignete Referenzen verfügen, die folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
- Die Referenzprojekte müssen durchweg hinreichend aktuell sein. Das Ende des Leistungszeitraums darf jeweils nicht länger zurück liegen als 01.01.2020.
- Der Einzelbewerber/ Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. das Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Einzelbewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft, muss die Referenzleistung als verantwortliches Unternehmen als führender Versicherer erbracht haben.
- Die Anzahl der betreuten Reisenden muss mindestens das doppelte des angegebenen Ausschreibungsgegenstand betragen.
- Die Referenzleistungen müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
Hinweise zu Referenzen
1. Zur Überprüfung der Referenzen sind sowohl die Referenzgeber als auch die Kontaktdaten von Ansprechpartner(n)*innen dieser Referenzgeber zu benennen, in den dafür vorgesehenen Textfeldern. Können Referenzen nicht verifiziert werden, behält sich die KfW vor, diese Referenzen als nicht wertungsfähig zu behandeln, was zum Ausschluss des betroffenen Bewerbers / Bieters führen kann.
2. Wenn Sie mehr Referenzen als vorgegeben einreichen wollen, fügen Sie diese bitte als externes PDF bei. Achten Sie dabei bitte darauf, dass alle geforderten Angaben enthalten sind.
Schadenbearbeitung und Underwriting-Stelle:
Bieter / die Bietergemeinschaft muss über eine auf Auslandsreisekrankenversicherungen spezialisierte deutschsprachige eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, Schadenbearbeitungs- und Underwriting-Stelle verfügen.
Vertretungsvollmacht - Assekuradeur:
Sofern ein Assekuradeur ein Angebot im Namen eines Versicherers einreicht, ist die Vertretungsbevollmächtigung des Versicherers dem Angebot zwingend beizufügen. Diese muss den Assekuradeur bevollmächtigen, für den Versicherer ein bindendes Angebot abzugeben und den Versicherungsvertrag mit der KfW im Namen des Versicherers abzuschließen, die Eignungskriterien für den Versicherer haben auch bei Vertretung durch einen Assekuradeur Bestand.
Vertretungsvollmacht - Makler:
Sofern ein Makler ein Angebot im Namen eines Versicherers einreicht, ist die Vertretungsbevollmächtigung des Versicherers dem Angebot zwingend beizufügen. Diese muss den Makler bevollmächtigen, für den Versicherer ein bindendes Angebot abzugeben und den Versicherungsvertrag mit der KfW im Namen des Versicherers abzuschließen,
die Eignungskriterien für den Versicherer haben auch bei Vertretung durch einen Makler Bestand.
Es handelt sich hierbei um Mindestbedingungen !