Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Qualifiktion Projektleiter:
(1) Einschlägiger Studienabschluss oder fachspezifischer Berufsabschluss (Bauingenieurwesen, Facharbeiter Rückbau oder vergleichbar) (Mindestanforderung),
(2) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren im Gebäuderückbau (Mindestanforderung),
(3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Steuerung/Koordination von Gebäuderückbaumaßnahmen mit Auftragsvolumen > EUR 5 Mio. (Kosten Abbruch und Entsorgung) (Mindestanforderung).
b) Qualifiktion technisches Personal "Rückbau und Gebäudeabbrüche":
Anhand der vorgelegten Eigenerklärung sowie Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen wsind die nachfolgenden Mindestanforderungen für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung vergeben:
(1) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren im Gebäuderückbau (Mindestanforderung),
(2) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Gebäuderückbaumaßnahmen mit umbauten Raum > 50.000 m³ (Mindestanforderung).
c) Qualifiktion technisches Personal "Schadstoffsanierung":
(Anhand der Eiegenerklärung und Vorlage von Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
(1) Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 3 - Großer Asbestschein oder vergleichbar (Mindestanforderung),
(2) Sachkundenachweis TRGS 521 - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle oder vergleichbar (Mindestanforderung),
(3) Sachkundenachweis TRGS 524 - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (Mindestanforderung),
(4) Sachkundenachweis TRGS 551 - Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischen Material (Mindestanforderung),
(5) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren im Rahmen von Schadstoffsanierungen (Mindestanforderung),
(6) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Rückbaumaßnahmen mit Schadstoffbelastungen (Asbest, PCB, PAK, KW, KMF) (Mindestanforderung).
d) Technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Anhand von der Eigenerklärung sowie Unterlagen sind folgende Mindestanforderungen für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachzuweisen:
(1) Nachweis der projektbezogenen Verfügbarkeit von > 10 Mitarbeiter für die auszuführenden Leistungen der Gebäudeabbrüche und zur Schadstoffentsorgung (Mindestanforderung),
(2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) gemäß § 56 KrWG nach der Entsorgungs-Fachbetriebe-Verordnung (EFBV) (Mindestanforderung),
(3) Zulassung des Unternehmens als Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest gemäß Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV (Mindestanforderung),
(4) RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten in folgenden Bereichen: AB (Abbruch im Bestand) und AK (Abbruch in kontaminierten Bereichen) (Mindestanforderung),
(5) SCC-Zertifizierung (Sicherheits-Certifikat Cotraktoren) SCC ** Zertifikat (Mindestanforderung),
(6) Zulassung des Unternehmens zum Transport von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG (Mindestanforderung).
Die Qualifikationen und Kenntnisse können entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen nachgewiesen werden.
e) Angaben zu den Entsorgungsstellen:
Anhand der vorgelegten Eigenerklärung ist folgende Mindestanforderung nachzuweisen:
Angaben zu den zur Verfügung stehenden Entsorgungsstellen. Aus Nachhaltigkeitsgründen müssen die Entsorgungsstellen für die Deponieklasse DK 0 bis III im Umkreis von ca. 50 km liegen.
f) Vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre. Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Vergleichbare Referenzprojekte sind:
Mindestkriterium: Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Vergleichbare Referenzprojekte sind die die nachfolgenden Kriterien (1) bis (3) kumulativ erfüllen:
(1) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen > EUR 5 Mio. (Kosten Abbruch und Entsorgung),
(2) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem umbauten Raum > 50.000 m³,
(3) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen (Asbest, PCB, PAK, KW, KMF).
Die wesentlichen Projektleistungen müssen im Rahmen der letzten 5 Jahre (d.h. seit dem 01.04.2018) erbracht und innerhalb dieses Zeitraums (d.h. bis zum 01.04.2023) abgeschlossen worden sein. Nur tatsächlich ausgeführte und erfolgreich abgeschlossene Referenzen (d.h. Fertigstellung und Abnahme) werden gewetet. Die Leistungen müssen entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind.