Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung der Teilnetze 12, 21, 22, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 53 und 81
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung in den Teilnetzen 12, 21, 22, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 53 und 81.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Der Bieter kann auf jedes Los ein Angebot abgeben. Ein Gesamtangebot über alle Lose ist unzulässig. Kombinationsangebote über zwei Lose sind nur für die...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
Der Bieter kann auf jedes Los ein Angebot abgeben. Ein Gesamtangebot über alle Lose ist unzulässig. Kombinationsangebote über zwei Lose sind nur für die TN-Kombinationen 12/21 (Lose 1 und 2), 21/22 (Lose 2 und 3), 31/32 (Lose 4 und 5), 41/42 (Lose 6 und 7) sowie 51/52 (Lose 8 und 9) und nur zulässig, wenn auch Einzelangebote für die in der Loskombination enthaltenen Einzellose abgegeben werden.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1, TN 12
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Northeim🏙️
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreise Göttingen und Northeim
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 1 (TN 12) mit den Linien 240, 241,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 1 (TN 12) mit den Linien 240, 241, 242.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.08.2024. Der Betrieb endet am 31.07.2029.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den...”
Beschreibung der Optionen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden bzw. dass Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2, TN 21
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 2 (TN 21) mit den Linien 450, 451,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 2 (TN 21) mit den Linien 450, 451, 452, 453, 454, 457.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.08.2024. Der Betrieb endet am 31.07.2029.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3, TN 22
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 3 (TN 22) mit den Linien 470, 471,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 3 (TN 22) mit den Linien 470, 471, 472.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.08.2024. Der Betrieb endet am 31.07.2029.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 4, TN 31
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 4 (TN 31) mit den Linien 180, 181,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 4 (TN 31) mit den Linien 180, 181, 182, 184, 185, 186 sowie dem AST-Verkehr auf den Linien 9180, 9186.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.08.2024. Der Betrieb endet am 31.07.2034.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 5, TN 32
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 5 (TN 32) mit den Linien 220, 221,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 5 (TN 32) mit den Linien 220, 221, 222, 223, 225 sowie AST-Verkehr auf der Linie 9220.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.08.2024. Der Betrieb endet am 31.07.2034.
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 6, TN 41
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 6 (TN 41) mit den Linien 110, 112,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 6 (TN 41) mit den Linien 110, 112, 115, 210 sowie AST-Verkehr auf der Linie 9115.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.08.2024. Der Betrieb endet am 31.07.2032.
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 7, TN 42
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 7 (TN 42) mit den Linien 211, 212,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 7 (TN 42) mit den Linien 211, 212, 213, 214, 510, 515 sowie AST-Verkehr auf der Linie 9510.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.08.2024. Der Betrieb endet am 31.07.2032.
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 8, TN 51
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 8 (TN 51) mit den Linien 161, 162,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 8 (TN 51) mit den Linien 161, 162, 163, 170, 171, 172, 173 sowie AST-Verkehr auf der Linie 9173.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.08.2024. Der Betrieb endet am 31.07.2034.
9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 9, TN 52
Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 9 (TN 52) mit den Linien 150, 154, 155...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 9 (TN 52) mit den Linien 150, 154, 155 sowie AST-Verkehr auf der Linie 9154.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.08.2024. Der Betrieb endet am 31.07.2034.
1️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 10, TN 53
Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 10 (TN 53) mit der Landesbuslinie...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 10 (TN 53) mit der Landesbuslinie 160.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.08.2024. Der Betrieb endet am 31.07.2029.
1️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 11, TN 81
Titel
Los-Identifikationsnummer: 11
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 11 (TN 81) mit den Linien 260, 261,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Los 11 (TN 81) mit den Linien 260, 261, 262, 263, 275, 276.
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.08.2024. Der Betrieb endet am 31.07.2034.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 11.09.2023 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 11.09.2023 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
“Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass...”
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Fortsetzung von III.1.2):
12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann,
14) der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist,
15) der Bieter, einschließlich seiner wirtschaftlich unselbständigen Tochtergesellschaften, seiner Beteiligungsgesellschaften und ggf. seiner für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung vorgesehenen Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten, in den drei Jahren vor Angebotsabgabe keine drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen erhalten hat oder dass die in diesem Zeitraum erhaltenen Zuwendungen unterhalb der in Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 dort genannten Schwelle von 200.000 Euro pro Drittstaat und betroffenem Unternehmen liegen (soweit das Vorstehende nicht zutreffend sein sollte, ist dies kenntlich zu machen und dem Angebot das nach den Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 ausgefüllte Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission vom 10.07.2023 beizufügen!).
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) (Buchstabe A)) und III.1.2) (Buchstabe A)) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: §§ 3 ff. PBZugV.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben (insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Niedersächsischen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben (insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 192-545519
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-02-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-11
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Teilnahme von Bietern ist nicht gestattet.
“Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar;...”
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 212-667529 (2023-10-31)
Ergänzende Angaben (2023-11-29)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 212-667529
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-12-11 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-12-18 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-12-11 📅
Zeit: 12:01
Neuer Wert
Datum: 2023-12-18 📅
Zeit: 12:05
Quelle: OJS 2023/S 233-732523 (2023-11-29)
Ergänzende Angaben (2023-12-11)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Alter Wert
Text:
“(...)
14) der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer...”
Text
(...)
14) der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist,
15) der Bieter, einschließlich seiner wirtschaftlich unselbständigen Tochtergesellschaften, seiner Beteiligungsgesellschaften und ggf. seiner für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung vorgesehenen Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten, in den drei Jahren vor Angebotsabgabe keine drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen erhalten hat oder dass die in diesem Zeitraum erhaltenen Zuwendungen unterhalb der in Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 dort genannten Schwelle von 200.000 Euro pro Drittstaat und betroffenem Unternehmen liegen (soweit das Vorstehende nicht zutreffend sein sollte, ist dies kenntlich zu machen und dem Angebot das nach den Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 ausgefüllte Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission vom 10.07.2023 beizufügen!).
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. (...)
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“(...)
14) der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer...”
Text
(...)
14) der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. (...)
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 242-759400 (2023-12-11)