Text
Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten und der nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabe-verfahren aus.
Zum Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leis-tungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB) hat der Bieter fol-gende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
5. Eignungserklärung des Bieters (Anlage 4.1),
• dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB und kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt,
• dass der Bieter nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist und auch kein Ausschlussverfahren anhängig ist,
• dass diesem bekannt ist, dass die Nichtabgabe oder Unrichtigkeit der Bieteranga-ben nach Kapitel 4 zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
• dass diesem bekannt ist, dass die Nichtabgabe oder Unrichtigkeit der Bieteranga-ben nach Kapitel 4 zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
6. Eigenerklärung des Bieters (Anlage 4.1), dass dieser
• in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist,
• die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
• seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist sowie alle fälligen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichtet hat.
7. Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung [losbezogen nach Bundesland] (Anlage 4.2)
• Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentloh-nung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Min-destlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landesta-riftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) vom 16.04.2013 (GBl. S. 50), zuletzt geändert am 21.11.2017 (GBl. S. 597, 606) [nur Los 5 – Anlage 4.2.1],
• Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträ-gen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, GVBl. S. 338 [nur Lose 1, 2 und 6 – Anlage 4.2.2],
• Erklärung Tariftreue / Mindestentgelt nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffent-lichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. S. 426), zuletzt geändert am 26.11.2019 (GVBl. S. 334) [nur Lose 3 und 7 – An-lage 4.2.3],
• Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öf-fentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Saarland nach dem Ge-setz über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fai-rer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8.12.2021 (Amtsbl. I S. 2688) [nur Los 4 – An-lage 4.2.4].
8. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Anlage 4.3)
Nach § 19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister Aus-künfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG an oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern ei-ne Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Mit Angebotsabgabe ist die den Vergabeunterlagen beigefügte „Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)“ abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass die Voraus-setzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Des Weiteren er-klärt der Bieter, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte aus dem Wettbewerbs-register und ggfls. Aus dem Gewerbezentralregister anfordern können.
9. Eigenerklärung zu Umsetzung von Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022 – Russlanderklärung (Anlage 4.4)
Nach Art. 5k Absatz 1 der Verordnung ist es verboten, öffentliche Aufträge an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Per-sonen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russ-land niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen ge-halten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen han-deln,
einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftrag-nehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.“
Für die Prüfung, ob ein Zuschlagsverbot besteht, ist mit dem Angebot die den Vergabeun-ter-lagen beigefügte „Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates – Russlanderklärung “ abzugeben.
10. Nachweis eines gültigen Zertifikates als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation.
11. Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung in Höhe von mindestens 1 Mio. € je Schadensfall für Personen- und Sachschäden jeweils pro Einzelfall vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfall abgeschlossen wird (Anlage 4.5).
12. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Übernahme und Vermarktung von Altpapier), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) (An-lage 4.6).
13. Referenzen bezüglich der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen (Über-nahme und Vermarktung von Altpapier) aus den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022), mit Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Anschrift und Kontaktdaten, Beschreibung Art und Umfang des Auftrages, Angabe des Rechnungswertes und des Leistungszeitraumes (Anlage 4.7).
14. Angaben nach //
• Typ der eingesetzten Transportfahrzeuge einschl. durchschnittlicher Auslastung (To/Fahrzeug),
• Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage (Beförderungsziel der Transport-fahrzeuge), falls zum Angebotszeitpunkt bekannt, einschl. durchschnittlicher Dis-tanz (km) zum Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n).
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen, können auf freiwilliger Basis aber bereits mit dem Angebot vorgelegt werden:
15. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist. Der Nachweis darf nicht älter sein als drei Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote.
16. Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als sechs Monate).
17. Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist.
18. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Bieters aus den letzten zwei abgeschlosse-nen Geschäftsjahren (2020, 2021), falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschafts-recht des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
19. Verbindliche Erklärung des Verwertungsbetriebs oder der Verwertungsbetriebe zur An-nahme oder Verwertung des jeweils zur Verwertung anfallenden Altpapiers für den gesam-ten Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrages bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten.
20. Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage, aus dem die genehmig-te Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie das anzuneh-mende Altpapier hervorgehen.
21. Angabe der zur Verwertung angenommenen Altpapiermengen der letzten drei Jahre.
22. Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret be-nannt wurden.
23. Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen gem. Ziff. 5 bis Ziff. 23 auch vom Unterauftragnehmer (vgl. jedoch die unter 1.2.4 angeführten Besonder-heiten für die „Teilleistung der eigentlichen Verwertung“).