Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings im Sinne von § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG an Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter sowie - optionsweise - an Tarifbeschäftigte des Landes einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) mit höchstmöglichem Digitalisierungsgrad.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-11.
Auftragsbekanntmachung (2023-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrräder
Referenznummer: 0412-1401-1
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings im Sinne von § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings im Sinne von § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG an Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter sowie - optionsweise - an Tarifbeschäftigte des Landes einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) mit höchstmöglichem Digitalisierungsgrad.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrräder📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrräder mit Hilfsmotor📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“1. Eine Aufteilung nach Losen erfolgt nicht. Denn Lose mit unterschiedlichen Dienstleistern könnten erstens zu unterschiedlichen Konditionen,...”
1. Eine Aufteilung nach Losen erfolgt nicht. Denn Lose mit unterschiedlichen Dienstleistern könnten erstens zu unterschiedlichen Konditionen, Leasingbedingungen und Durchführungsmodalitäten führen und somit das angestrebte Ziel der Einheitlichkeit des Dienstrad-Angebotes unterlaufen. Damit einhergehend könnte es zweitens zu einer unzulässigen Ungleichbehandlung der Nutzungsberechtigten im Rahmen der Entgeltumwandlung kommen. Drittens würde im Zuge der Durchführung unterschiedlicher Leasingvereinbarungen und Leasingportale für den Auftraggeber ein nicht mehr verhältnismäßiger Koordinations- und Schnittstellenaufwand entstehen. Insoweit erfordern technische Gründe eine Zusammenvergabe (§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 094-291675 (2023-05-11)
Ergänzende Angaben (2023-06-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben