Zusätzliche Informationen
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
- Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
- Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis.
- Leistung: Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Summe der Punkte für das Realisierungskonzept.
Im Rahmen des Realisierungskonzeptes soll die Herangehensweise und Umsetzung des Bietenden für dieses Projekt dargestellt werden. Die Konzeptdarstellung muss sich auf die konkrete Auftragsdurchführung beziehen und nicht nur allgemeine Informationen zu einem ähnlichen Projekt oder dem Unternehmen des Bietenden enthalten.
Gewertet werden nur Ausführungen, die verbindlich angeboten werden. Die Konzeptausführungen sollen insgesamt 2 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten.
Ziel der Auftraggeberin ist es, dass sich der Bieter während der Auftragsdurchführung möglichst optimal mit der Auftraggeberin abstimmt und auf die Erbringung der Eigenleistungen einstellt. Der Bietende soll darlegen, wie er die von der Auftraggeberin vorgegebenen Leistungen umsetzen wird. Der Bietende soll verdeutlichen, auf welche Weise und in welchem Zeitrahmen er alle einzelnen entstehenden Leistungen innerhalb des Leistungszeitraumes umsetzen wird. Hierbei müssen auch Eigenleistungen der Auftraggeberin berücksichtigt werden. Daneben soll der Bietende etwaige, über die in den Vergabeunterlagen hinausgehende Maßnahmen benennen und erläutern, welche er für die Auftragsdurchführung für wesentlich hält. Der Auftraggeberin kommt es dabei darauf an, dass die vom Bieter dargestellte Realisierung, möglichst unter Berücksichtigung der vom Bieter erkannten Besonderheiten, möglichst umfassend, in sich schlüssig und plausibel ist und insgesamt eine möglichst optimale Zielerfüllung erwarten lässt.
Die Auftraggeberin bewertet das Realisierungskonzept mit 0 bis maximal 100 Leistungspunkten.
0% "ungenügend" (Angebotsausschluss) = Das Konzept fehlt vollständig oder ist aus Sicht der Auftraggeberin völlig unbrauchbar.
20% "mangelhaft" = Das Konzept überzeugt aus Sicht der Auftraggeberin höchstens in Teilen, ist aus ihrer Sicht überwiegend nicht zielführend, d.h. überwiegend unbrauchbar.
40% "ausreichend" = Das Konzept leidet aus Sicht der Auftraggeberin an kleineren Mängeln, ist aber insgesamt gerade noch zielführend.
60% "befriedigend" = Das Konzept ist zielführend und entspricht voll und ganz dem durchschnittlich zu erwartenden Leistungsangebot.
80% "gut" = Das Konzept ist überzeugend und liegt über dem durchschnittlich zu erwartenden Leistungsangebot.
100% "sehr gut" = Sehr überzeugendes Konzept, das erheblich über dem durchschnittlich zu erwartenden Leistungsangebot liegt liegen und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lässt.
Die Wertung erfolgt mit den genannten prozentualen Erfüllungsgraden. Bei der Bewertung betrachtet die Auftraggeberin die Konzepte der Bieter auch im Vergleich. Der vom Bieter für das Konzept erreichte Erfüllungsgrad wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl 100 multipliziert.