Zusätzliche Informationen
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
I. Preis und Leistung werden 30% (Preis) zu 70% (Leistung) gewertet.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem besten Preis-Leistung-Verhältnis. Die Gewichtung von Preis zu Leistung beträgt 30% (preisliche Wertung) zu 70% (qualitative Wertung).
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und die genannte Gewichtung erfolgen mit folgender Bewertungsmethode zur Berechnung der Zuschlagskennziffer Z:
Z gewerteter Bieter = 30% * Preispunkte gewerteter Bieter + 70% * Leistungspunkte gewerteter Bieter.
Der Wertungspreis ergibt sich aus dem Preisblatt, das Bestandteil des Angebotsformulars ist. Aus diesem Wertungspreis wird die Punktzahl ermittelt, die der Bieter im Preiskriterium erzielt.
Sowohl im Rahmen der preislichen als auch im Rahmen der Leistungswertung kann ein Angebot jeweils zwischen 0 und maximal 20 Punkte erzielen - nach der Multiplikation mit dem jeweiligen Gewichtungskoeffizienten sind es maximal 6 Punkte bei der Preis-, und maximal 14 Punkte bei der Leistungswertung.
II. Zuschlagskriterium Preis
Der Preis, der sich aus dem Pauschalpreis für die im Angebotsformular näher beschriebenen Arbeitspakete und den dort niedergelegten gewichteten Stundensätzen ergibt, geht mit insgesamt 30% in die Bewertung ein. Im Rahmen der preislichen Wertung können (vor der Gewichtung) maximal 20 Punkte erreicht werden. Für die Angebotswertung wird der Preis in folgender Art und Weise auf eine Punkteskala von 0 bis 20 umgerechnet:
20 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen Preis des niedrigsten Angebotspreises. Sämtliche Angebote, die über diesem Betrag liegen, werden ebenfalls mit 0 Punkten bewertet.
Die Punktebewertung für die zwischen diesen Wertungen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Beispiel:
Wertungspreis Bieter A = EUR 225.000,-
Wertungspreis Bieter B = EUR 200.000,-
Berechnung der Preispunktzahl:
2 x niedrigster Angebotspreis - Angebotspreis / niedrigster Angebotspreis x maximal mögliche Preispunktzahl:
Preispunkte Bieter A = ((2 x 200.000 - 225.000) / 200.000) x 20 = 17,5
Preispunkte Bieter B = 20
(nicht gewichtet)
III. Zuschlagskriterium Leistung:
Die Leistung wird auf der Basis des Projektdurchführungskonzepts bewertet. Im Projektdurchführungskonzept ist zum einen das Konzept der Prüfungsstrategie (1) sowie das Personalkonzept (2) zu erläutern.
Zu der Punktevergabe bei den dargelegten Kriterien:
Die je Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den je Kriterium aufgezeigten Maßstab zu erfüllen:
0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden nicht erfüllt oder die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich nicht schlüssig dargestellt. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen bzw. Erwartungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.
2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters weist inhaltliche Unschärfen auf. Das Konzept lässt also nur eine nicht ausreichende Durchführung der Leistungen erwarten.
4 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht sie eine ausreichende Umsetzung.
6 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden vom Bieter erfüllt und die Herangehensweise ist inhaltlich schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht das Konzept mit kleinen Einschränkungen Erfolg.
8 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht vollumfänglich den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung ist sie Erfolg versprechend. Dies ist im Konzept grundsätzlich schlüssig dargestellt und verspricht daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung.
10 Punkte: Das Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Unterkriteriums der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist der Zielerreichung in herausragender Weise dienlich. Dies ist im Konzept in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt und verspricht daher eine weit über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung.
Für das Projektdurchführungskonzept können insgesamt maximal 20 Punkte erzielt werden (10 Punkte für das Konzept der Prüfungsstrategie (1) sowie 10 Punkte für das Personalkonzept (2)).
Nähere Angaben zu den Konzepten sind Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.