Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) ist in der Rechtsform eines Landesbetriebs die für die Berufsbildung zuständige Stelle bei der Hamburger Schulbehörde (Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, BSFB) und umfasst 29 staatliche berufsbildende Schulen. Für den außerschulischen Bereich organisiert und finanziert das HIBB Unterstützungsangebote unter anderem für benachteiligte Jugendliche im Übergangssystem und in der beruflichen Ausbildung. Seit 2004 wird das sogenannte "Sekretariat für Kooperation (SfK)" als Projekt durch die Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V. (KWB) im Auftrag des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung in Kooperation mit der Sozial- bzw. Wirtschaftsbehörde und der Agentur für Arbeit Hamburg umgesetzt. Das "Sekretariat für Kooperation (SfK)" unterstützt seitdem die Vernetzung und die Transparenz am Übergang Schule - Beruf in Hamburg und somit die erfolgreiche Integration junger Menschen (U25) in Ausbildung und Arbeit, die effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen, die Vermeidung von Doppelförderungen sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Förderstrukturen. Das SfK fungiert als zentrale Dienstleistungs- und Koordinationsstelle in der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden, Trägern und Institutionen. Dieses Projekt soll neu ausgeschrieben werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung für die Fortführung des Projekts "Sekretariat für Kooperation (SfK)"
Referenznummer: 20980-26
Kurze Beschreibung:
Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) ist in der Rechtsform eines Landesbetriebs die für die Berufsbildung zuständige Stelle bei der Hamburger Schulbehörde (Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, BSFB) und umfasst 29 staatliche berufsbildende Schulen. Für den außerschulischen Bereich organisiert und finanziert das HIBB Unterstützungsangebote unter anderem für benachteiligte Jugendliche im Übergangssystem und in der beruflichen Ausbildung. Seit 2004 wird das sogenannte "Sekretariat für Kooperation (SfK)" als Projekt durch die Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V. (KWB) im Auftrag des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung in Kooperation mit der Sozial- bzw. Wirtschaftsbehörde und der Agentur für Arbeit Hamburg umgesetzt. Das "Sekretariat für Kooperation (SfK)" unterstützt seitdem die Vernetzung und die Transparenz am Übergang Schule - Beruf in Hamburg und somit die erfolgreiche Integration junger Menschen (U25) in Ausbildung und Arbeit, die effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen, die Vermeidung von Doppelförderungen sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Förderstrukturen. Das SfK fungiert als zentrale Dienstleistungs- und Koordinationsstelle in der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden, Trägern und Institutionen. Dieses Projekt soll neu ausgeschrieben werden.
Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) ist in der Rechtsform eines Landesbetriebs die für die Berufsbildung zuständige Stelle bei der Hamburger Schulbehörde (Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, BSFB) und umfasst 29 staatliche berufsbildende Schulen. Für den außerschulischen Bereich organisiert und finanziert das HIBB Unterstützungsangebote unter anderem für benachteiligte Jugendliche im Übergangssystem und in der beruflichen Ausbildung. Seit 2004 wird das sogenannte "Sekretariat für Kooperation (SfK)" als Projekt durch die Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V. (KWB) im Auftrag des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung in Kooperation mit der Sozial- bzw. Wirtschaftsbehörde und der Agentur für Arbeit Hamburg umgesetzt. Das "Sekretariat für Kooperation (SfK)" unterstützt seitdem die Vernetzung und die Transparenz am Übergang Schule - Beruf in Hamburg und somit die erfolgreiche Integration junger Menschen (U25) in Ausbildung und Arbeit, die effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen, die Vermeidung von Doppelförderungen sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Förderstrukturen. Das SfK fungiert als zentrale Dienstleistungs- und Koordinationsstelle in der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden, Trägern und Institutionen. Dieses Projekt soll neu ausgeschrieben werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Website-Gestaltung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Beschreibung
Interne Kennung: 20980-26
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Leistungsbeschreibung.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer 5.1.10.) zu entnehmen. Auf der unter 5.1.11) genannten Plattform stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebotes benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Information und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer 5.1.10.) zu entnehmen. Auf der unter 5.1.11) genannten Plattform stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebotes benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Information und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft (Angebotsformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes. Einzureichende Unterlagen: - Ausgefülltes Angebotsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage /Angaben der Bietenden. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft (Angebotsformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes. Einzureichende Unterlagen: - Ausgefülltes Angebotsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage /Angaben der Bietenden. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) in für den Auftragsgegenstand branchenüblicher und angemessener Höhe (vgl. § 45 Abs. 4 VgV))
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeitenden.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Angaben des Bieters über in den letzten drei Jahren erfolgter Dienstleistungen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Dienstleistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich der Fortführung, Wartung, Weiterentwicklung sowie redaktionellen Betreuung und kontinuierlichen Optimierung von Webseiten und der zugehörigen Datenbanken inklusive Informationsmanagement vergleichbar sind. Die Referenzen müssen belegen, dass der Bewerber über Erfahrung in den Themenbereichen Berufsvorbereitung, -orientierung und -ausbildung, Modularisierung und Übergangsmanagement, in der Betreuung komplexer Datenbankstrukturen und digitaler Plattformen sowie umfassende Kenntnisse der Hamburger Behördenlandschaft und der Förderstrukturen verfügt. Das Angebotsformular sieht entsprechende Ausfülloptionen vor, die sämtliche für die Auftraggeberin erforderliche Informationen enthalten. Anzugeben sind jeweils: - Auftragsgegenstand samt durchgeführter Leistung (stichpunktartig), - Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - Auftragsjahre, - Auftragsvolumen. 2) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes, 3) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB, 4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Angaben des Bieters über in den letzten drei Jahren erfolgter Dienstleistungen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Dienstleistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich der Fortführung, Wartung, Weiterentwicklung sowie redaktionellen Betreuung und kontinuierlichen Optimierung von Webseiten und der zugehörigen Datenbanken inklusive Informationsmanagement vergleichbar sind. Die Referenzen müssen belegen, dass der Bewerber über Erfahrung in den Themenbereichen Berufsvorbereitung, -orientierung und -ausbildung, Modularisierung und Übergangsmanagement, in der Betreuung komplexer Datenbankstrukturen und digitaler Plattformen sowie umfassende Kenntnisse der Hamburger Behördenlandschaft und der Förderstrukturen verfügt. Das Angebotsformular sieht entsprechende Ausfülloptionen vor, die sämtliche für die Auftraggeberin erforderliche Informationen enthalten. Anzugeben sind jeweils: - Auftragsgegenstand samt durchgeführter Leistung (stichpunktartig), - Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - Auftragsjahre, - Auftragsvolumen. 2) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes, 3) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB, 4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YURMZTC#
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass die Bieterin beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft (Angebotsformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes. Einzureichende Unterlagen: - Ausgefülltes Angebotsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass die Bieterin beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft (Angebotsformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes. Einzureichende Unterlagen: - Ausgefülltes Angebotsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-KFB0000001-20
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞
Fax: +49 40427923080 📠
URL: https://www.hamburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 120-433621 (2026-06-24)