Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
I. Preis und Leistung werden 30% (Preis) zu 70% (Leistung) gewertet.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem besten Preis-Leistung-Verhältnis. Die Gewichtung von Preis zu Leistung beträgt 30% (preisliche Wertung) zu 70% (qualitative Wertung).
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und die genannte Gewichtung erfolgen mit folgender Bewertungsmethode zur Berechnung der Zuschlagskennziffer Z:
Z gewerteter Bieter = 30% * Preispunkte gewerteter Bieter + 70% * Leistungspunkte gewerteter Bieter.
Der Wertungspreis ergibt sich aus dem Preisblatt, das Bestandteil des Angebotsformulars ist. Aus diesem Wertungspreis wird die Punktzahl ermittelt, die der Bieter im Preiskriterium erzielt.
Sowohl im Rahmen der preislichen als auch im Rahmen der Leistungswertung kann ein Angebot jeweils zwischen 0 und maximal 20 Punkte erzielen - nach der Multiplikation mit dem jeweiligen Gewichtungskoeffizienten sind es maximal 6 Punkte bei der Preis-, und maximal 14 Punkte bei der Leistungswertung.
II. Zuschlagskriterium Preis
Der Preis, der sich aus dem Pauschalpreis für die im Angebotsformular näher beschriebenen Qualifikationsstufen ergibt, geht mit insgesamt 30% in die Bewertung ein. Im Rahmen der preislichen Wertung können (vor der Gewichtung) maximal 20 Punkte erreicht werden. Für die Angebotswertung wird der Preis in folgender Art und Weise auf eine Punkteskala von 0 bis 20 umgerechnet:
20 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen Preis des niedrigsten Angebotspreises. Sämtliche Angebote, die über diesem Betrag liegen, werden ebenfalls mit 0 Punkten bewertet.
Die Punktebewertung für die zwischen diesen Wertungen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Beispiel:
Wertungspreis Bieter A = EUR 225.000,-
Wertungspreis Bieter B = EUR 200.000,-
Berechnung der Preispunktzahl:
2 x niedrigster Angebotspreis - Angebotspreis / niedrigster Angebotspreis x maximal mögliche Preispunktzahl:
Preispunkte Bieter A = ((2 x 200.000 - 225.000) / 200.000) x 20 = 17,5
Preispunkte Bieter B = 20
(nicht gewichtet)
II. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis des Projektdurchführungskonzeptes bewertet.
Bei der Leistungswertung können die Angebote maximal 20 Punkte erhalten (maximal 10 Punkte pro Unterkriterium).
Im Rahmen des Projektdurchführungskonzeptes soll die Umsetzung des Projekts sowie die Teamzusammensetzung dargestellt werden.
Gewertet werden nur Ausführungen, die verbindlich angeboten werden. Die Konzeptausführungen sollen insgesamt 4 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Hierfür ist angesichts des geringen Seitenumfangs eine besonders präzise Darstellung erforderlich, wobei die Ausführungen ggf. auf wichtige Schwerpunkte beschränkt werden müssen.
Die Auftraggeberin bewertet das Projektdurchführungskonzept nach folgenden zwei gleichgewichteten Unterkriterien:
- Umsetzung der Leistungsanforderungen
- Organisation des Projektteams
1. Unterkriterium Umsetzung der Leistungsanforderungen
Ziel der Auftraggeberin ist es, dass der Bieter in diesem Konzeptteil möglichst genau darstellt, wie er das Projekt durchführen will. Er soll die einzelnen Schritte darstellen, die für die Etablierung der deutsch-afrikanischen Schiedsgerichtsbarkeit erforderlich sind, soll die Personen und Institutionen identifizieren, die in das Projekt einzubeziehen sind und eine grobe Zeitplanung für die Umsetzung erstellen. Für die Auftraggeberin ist relevant, wie realistisch die Vorschläge des Bieters sind und wie vollständig die Abläufe beschrieben werden.
Der Bietende soll außerdem darlegen, wie die Koordination, die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin, der Informationsaustausch und die Einhaltung von Projektfristen umgesetzt wird. Hierzu hat der Bieter seine Herangehensweise an das Projekt und seine Methodik darzulegen, wie er die bei der Auftraggeberin relevanten Prozesse in die Betreuung und Beratung integriert. Hierbei kommt es der Auftraggeberin besonders auf die effektive Vorgehensweise an.
Positiv wird bewertet, wenn das Vorgehen des Bieters besonders nachvollziehbar sowie anhand der Anforderungen der Leistungsinhalte dargelegt und Lösungen aufgezeigt werden, welche die erfolgreiche Betreuung und Beratung fördern.
2. Unterkriterium Organisation des Projektteams
Im Rahmen dieses Unterkriteriums wird die Zusammensetzung des Projektteams bewertet und inwieweit das Projektteam den besonderen Anforderungen an das Projekt entspricht.
Aus Sicht des Auftraggebers ist insbesondere die interkulturelle Zusammensetzung des Teams in Bezug auf die Afrika- und Schiedsgerichtskompetenz wesentlich. Entscheidend ist, dass der Bieter ein Team anbietet, das die erforderlichen Kompetenzen in Bezug auf den deutsch- afrikanischen Rechtsverkehr, Schiedsgerichtsverfahren sowie internationaler Handelsverträge und internationale Rechts- und Justizpolitik bestmöglich repräsentiert.
Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen:
0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden nicht erfüllt oder die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich nicht schlüssig dargestellt. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen bzw. Erwartungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.
2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters weist inhaltliche Unschärfen auf. Das Konzept lässt also nur eine nicht ausreichende Durchführung der Leistungen erwarten.
4 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht sie eine ausreichende Umsetzung.
6 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden vom Bieter erfüllt und die Herangehensweise ist inhaltlich schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht das Konzept mit kleinen Einschränkungen Erfolg.
8 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht vollumfänglich den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung ist sie Erfolg versprechend. Dies ist im Konzept grundsätzlich schlüssig dargestellt und verspricht daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung.
10 Punkte: Das Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Unterkriteriums der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist der Zielerreichung in herausragender Weise dienlich. Dies ist im Konzept in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt und verspricht daher eine weit über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR6VUC