Ausschreibung marktorientierte Beschaffung von elektrischer Energie für den Abwasserzweckverband Aken (Elbe) für den Lieferzeitraum 2024-2026

Abwasserzweckverband Aken (Elbe)

Marktorientierte Beschaffung von elektrischer Energie für den Abwasserzweckverband Aken (Elbe) für den Lieferzeitraum 2024-2026

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-21 Auftragsbekanntmachung
2023-09-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Referenznummer: 109457-S23
Kurze Beschreibung:
Marktorientierte Beschaffung von elektrischer Energie für den Abwasserzweckverband Aken (Elbe) für den Lieferzeitraum 2024-2026
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Anhalt-Bitterfeld 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserzweckverband Aken (Elbe)
Postanschrift: Köthener Chaussee 1
Postleitzahl: 06385
Postort: Aken (Elbe)
Kontakt
Internetadresse: http://www.azvaken.de 🌏
E-Mail: bauer@azvaken.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2792123/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-26 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 142-452863
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung umfasst insgesamt 74 Lieferstellen, davon 2 mit Registrierter Leistungsmessung. Die prognostizierte Jahresliefermenge beträgt ca. 1.165.876 kWh.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aken (Elbe), DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
— § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, — § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
B) Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
C) Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass:
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, — weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
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— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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D) Erklärung zu den Ausschlussgründen Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des
Angebots ausgefüllt einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Dem Auftraggeber sind auf Verlangen 2 geeignete Referenzen, über früher ausgeführte Lieferleistungen (seit dem 1.1.2020), der in den letzten höchsten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen vorzulegen.
2. Angabe von Unteraufträgen
Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.azvaken.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2792123/zustellweg-auswaehlen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: first energy GmbH
Postanschrift: Struthweg 26
Postort: Kaufungen
Postleitzahl: 34260
Kontaktperson: Stefanie Seidemann
Telefon: +49 56059392826 📞
E-Mail: seidemann@first-energy.net 📧
Fax: +49 56059392890 📠
Land: Kassel, Landkreis 🏙️
Internetadresse: www.first-energy.net 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 3455141115 📠
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 142-452863 (2023-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 183-568262
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 142-452863
ABl. S-Ausgabe: 183

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-12 📅
Name: Stadtwerke Cottbus GmbH
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: martina.thomalla@stadtwerke-cottbus.de 📧
Land: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 183-568262 (2023-09-18)