Ausschreibung Rahmenvereinbarung für das Dienstfahrradleasing

KoPart eG

Die KoPart eG ist eine Genossenschaft, die ihre Mitglieder, insbesondere die Städte und Gemeinden in NRW und darüber hinaus, bei der Beschaffung unterstützt. Vorliegend schreibt sie für interessierte Mitglieder einen Rahmenvertrag zum Dienstfahrrad-Leasing aus. Dadurch sollen die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützt und den kommunalen Tarifbeschäftigten ein stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglicht werden. Dazu bieten ihnen die kommunalen Arbeitgeber künftig die Möglichkeit, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a StVZO sowie leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln. Es wird Bezug genommen auf den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 (Anlage 1). Die nachfolgend genannten KoPart-Mitglieder sind abrufberechtigt. Bei den genannten KoPart-Mitgliedern sind insgesamt 10.251 Beschäftigte/Mitarbeiter/Beamte beschäftigt, die nach TV-Fahrradleasing abrufberechtigt sind. Diese Beschäftigten/Mitarbeiter/Beamte verteilen sich wie folgt auf die einzelnen abrufberechtigten KoPart-Mitglieder: KoPart-Mitglied Beschäftigte/Mitarbeiter/Beamte Stadt Borgentreich 150 Stadt Fröndenberg 95 Stadt Geilenkirchen 334 Stadt Hagen 3.400 Stadt Heiligenhaus 400 Stadt Hürth 704 Stadt Kamp-Lintfort 690 Stadt Königswinter 480 Stadt Marsberg 190 Stadt Pulheim 834 Stadt Radevormwald 231 Stadt Rheine 1.010 Regionalverband Ruhr 500 Stadt Schloß Holte-Stukenbrock 170 Stadtbetriebe Bornheim 102 Stadt Übach-Palenberg 180 Stadt Wermelskirchen 550 Stadt Xanten 231

Deadline

Deadline 2026-06-29

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung Rahmenvereinbarung für das Dienstfahrradleasing
Referenznummer: 54 26 194_G
Kurze Beschreibung:
Die KoPart eG ist eine Genossenschaft, die ihre Mitglieder, insbesondere die Städte und Gemeinden in NRW und darüber hinaus, bei der Beschaffung unterstützt. Vorliegend schreibt sie für interessierte Mitglieder einen Rahmenvertrag zum Dienstfahrrad-Leasing aus. Dadurch sollen die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützt und den kommunalen Tarifbeschäftigten ein stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglicht werden. Dazu bieten ihnen die kommunalen Arbeitgeber künftig die Möglichkeit, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a StVZO sowie leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln. Es wird Bezug genommen auf den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 (Anlage 1). Die nachfolgend genannten KoPart-Mitglieder sind abrufberechtigt. Bei den genannten KoPart-Mitgliedern sind insgesamt 10.251 Beschäftigte/Mitarbeiter/Beamte beschäftigt, die nach TV-Fahrradleasing abrufberechtigt sind. Diese Beschäftigten/Mitarbeiter/Beamte verteilen sich wie folgt auf die einzelnen abrufberechtigten KoPart-Mitglieder: KoPart-Mitglied Beschäftigte/Mitarbeiter/Beamte Stadt Borgentreich 150 Stadt Fröndenberg 95 Stadt Geilenkirchen 334 Stadt Hagen 3.400 Stadt Heiligenhaus 400 Stadt Hürth 704 Stadt Kamp-Lintfort 690 Stadt Königswinter 480 Stadt Marsberg 190 Stadt Pulheim 834 Stadt Radevormwald 231 Stadt Rheine 1.010 Regionalverband Ruhr 500 Stadt Schloß Holte-Stukenbrock 170 Stadtbetriebe Bornheim 102 Stadt Übach-Palenberg 180 Stadt Wermelskirchen 550 Stadt Xanten 231
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 54 26 194_G
Titel: Rahmenvereinbarung für Leasingverträge von Dienstfahrrädern
Beschreibung der Beschaffung:
Die KoPart eG ist eine Genossenschaft, die ihre Mitglieder, insbesondere die Städte und Gemeinden in NRW, bei der Beschaffung unterstützt. Vorliegend schreibt sie für interessierte Mitglieder einen Rahmenvertrag zum Dienstfahrrad-Leasing aus. Dadurch sollen die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützt und den kommunalen Tarifbeschäftigten ein stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglicht werden. Dazu bieten ihnen die kommunalen Arbeitgeber künftig die Möglichkeit, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a StVZO sowie leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln. Es wird Bezug genommen auf den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 (Anlage 1). Mit dem Zuschlag im Vergabeverfahren zur Ausschreibung eines Rahmenvertrags für Leasingverträge von Dienstfahrrädern kommt zwischen der KoPart eG einerseits und dem Auftragnehmer diese Rahmenvereinbarung zustande.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Auflistung der teilnehmenden KoPart-Mitglieder
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität, Konzept, siehe Vergabeunterlagen, gesamt 70%: Bestelllprozess (20%), Umsetzung (40%), Implementierung (10%)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 47 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 25
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-29 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen mit Ausnahme der vom Vergaberecht ausgeschlossenen Informationen (z.B. Preise) werden nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: KoPart eG
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007243
Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kopart.de 📧
Telefon: 004921159895755 📞
URL: http://www.kopart.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E81531811 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E81531811 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Fax: 0251 411-2165 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 102-367500 (2026-05-27)