Ausschreibung und marktorientiere Beschaffung ökologischer elektrischer Energie und Erdgasbelieferung des Landratsamt Kitzingen für den Lieferzeitraum 2024 bis 2025
Los 1 Strom: Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Der abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen. Das Los umfasst insgesamt 21 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 mit ca. 1.277.000 kWh Strom sowie einem Jahresverbrauch für 2025 mit ca. 1.195.000 kWh. Los 2 Gas: Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für SLP-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 und 2025 von 1.600.000 kWh Gas pro Jahr. Der abzuschließende Gasliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen. Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 und 2025 mit ca. 1.600.000 kWh Gas pro Lieferjahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Referenznummer: 41.8610-2024-2025 Strom - 41.8620-2024-2025 Gas
Kurze Beschreibung:
Los 1 Strom: Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Der abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen. Das Los umfasst insgesamt 21 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 mit ca. 1.277.000 kWh Strom sowie einem Jahresverbrauch für 2025 mit ca. 1.195.000 kWh.
Los 2 Gas: Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für SLP-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 und 2025 von 1.600.000 kWh Gas pro Jahr. Der abzuschließende Gasliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen.
Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 und 2025 mit ca. 1.600.000 kWh Gas pro Lieferjahr.
Los 1 Strom: Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Der abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen. Das Los umfasst insgesamt 21 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 mit ca. 1.277.000 kWh Strom sowie einem Jahresverbrauch für 2025 mit ca. 1.195.000 kWh.
Los 2 Gas: Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für SLP-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 und 2025 von 1.600.000 kWh Gas pro Jahr. Der abzuschließende Gasliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen.
Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 und 2025 mit ca. 1.600.000 kWh Gas pro Lieferjahr.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-27 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 121-384888
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 Strom: Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Der abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen. Das Los umfasst insgesamt 21 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 mit ca. 1.277.000 kWh Strom sowie einem Jahresverbrauch für 2025 mit ca. 1.195.000 kWh.
Los 1 Strom: Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Der abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen. Das Los umfasst insgesamt 21 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 mit ca. 1.277.000 kWh Strom sowie einem Jahresverbrauch für 2025 mit ca. 1.195.000 kWh.
Los 2 Gas: Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für SLP-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 und 2025 von 1.600.000 kWh Gas pro Jahr. Der abzuschließende Gasliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen.
Los 2 Gas: Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für SLP-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 und 2025 von 1.600.000 kWh Gas pro Jahr. Der abzuschließende Gasliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen.
Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 und 2025 mit ca. 1.600.000 kWh Gas pro Lieferjahr.
Bezeichnung des Loses: Los 1 (Strom)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst insgesamt 21 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 mit ca. 1.277.000 kWh Strom sowie einem Jahresverbrauch für 2025 mit ca. 1.195.000 kWh.
Bezeichnung des Loses: Los 2 (Gas)
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kitzingen, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
A) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
— § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, — § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, — § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
B) Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
C) Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass:
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, — weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, — weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
D) Erklärung zu den Ausschlussgründen Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des
Angebots ausgefüllt einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2021, 2020) mittels Eigenerklärung (L 124 Eigenerklärung) zu erbringen.
Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Dem Auftraggeber sind auf Verlangen 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungen (seit dem 1.1.2020), der in den letzten höchsten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, vorzulegen (siehe L 124 Eigenerklärung).
Mindeststandards:
1. Referenzen
2. Angabe von Unteraufträgen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 Strom: Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen,
definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom
01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Der
abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der
ausgeschriebenen Entnahmestellen. Das Los umfasst insgesamt 21 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 mit ca. 1.277.000 kWh Strom
sowie einem Jahresverbrauch für 2025 mit ca. 1.195.000 kWh.
Los 2 Gas: Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für SLP-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen
(Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Gasliefervertrag. Das
vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für
2024 und 2025 von 1.600.000 kWh Gas pro Jahr. Der abzuschließende Gasliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an
ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen.
Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 und 2025 mit ca. 1.600.000 kWh Gas pro Lieferjahr.
Los 1 Strom: Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen,
definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen (Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom
01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Der
abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der
ausgeschriebenen Entnahmestellen. Das Los umfasst insgesamt 21 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 mit ca. 1.277.000 kWh Strom
sowie einem Jahresverbrauch für 2025 mit ca. 1.195.000 kWh.
Los 2 Gas: Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für SLP-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt das Landratsamt Kitzingen
(Auftraggeber) als auch die weiteren Vertragspartner für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 einen neuen Gasliefervertrag. Das
vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für
2024 und 2025 von 1.600.000 kWh Gas pro Jahr. Der abzuschließende Gasliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an
ökologischer elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen.
Das Los umfasst insgesamt 21 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 mit ca. 1.277.000 kWh
Strom sowie einem Jahresverbrauch für 2025 mit ca. 1.195.000 kWh.
Das Los umfasst insgesamt 14 Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch für 2024 und 2025 mit ca. 1.600.000
kWh Gas pro Lieferjahr.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-14 📅
Name: Stadtwerke Cottbus GmbH
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: martina.thomalla@stadtwerke-cottbus.de📧
Land: Cottbus, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Gas-Versorgungsbetriebe Cottbus GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.