Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anlagen zu überprüfen sind mittels der Anlage 08 Formblätter Eignung zu übermitteln. Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden
oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in der Anlage 08 Formblätter Eignung stark verfälscht oder
Informationen zurückgehalten haben oder die Angaben nicht mit zusätzlichen Unterlagen belegt werden
können. Neben den Eigenerklärungen werden im Formular insbesondere folgende Angaben gefordert:
Nachweis einer bestehenden Versicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (pro Schadensereignis):
- für Personenschäden je Schadensfall: 3.000.000,00 EUR
- für Sachschäden je Schadensfall: 1.000.000,00 EUR
- für Vermögensschäden je Schadensfall: 100.000,00 EUR
- für Schlüssel- und Codekartenverlust je Schadensfall: 100.000,00 EUR
- für Bearbeitungsschäden je Schadensfall: 50.000,00 EUR
bzw. eine Absichtserklärung mit der erklärt wird, dass im Zuschlagsfall die Versicherungssummen auf die
Mindestdeckungssummen angepasst werden. In diesem Fall ist eine Bestätigung des Versicherungsgebers
neben der Absichtserklärung einzureichen. Im Versicherungsschutz gegen Schlüsselschäden sind
Kosten für notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende
Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) inbegriffen.
Vom Bieterunternehmen sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Angebotsprüfung innerhalb von 6 Kalendertagen folgende Nachweise vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger (Ausstellungsdatum des Nachweises nicht
älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfristende),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Ausstellungsdatum des Nachweises nicht
älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfristende),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Ausstellungsdatum des Nachweises nicht älter
als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfristende),
- Nachweis über die bestehenden (Betriebshaftpflicht-) Versicherungen in Höhe der Mindestdeckungssummen
gemäß Ausschreibungsunterlagen (Ausstellungsdatum des Nachweises nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab
Angebotsfristende), sofern die Mindestdeckungssummen schon bestehen.