Beschreibung der Beschaffung
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Leipzig, schreibt die Prüfung der Jahres-abschlüsse aller Konzerngesellschaften für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr aus.
Zu prüfen sind die Abschlüsse der nachfolgenden Gesellschaften, alle mit Sitz in Leipzig, für das Geschäftsjahr 2023 Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH:
- WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH
- LWB Verwaltungsgesellschaft mbH
- LWB GmbH & Co. Immobilienverwaltungs KG
- KAV Kommunale Assekuranzvermittlung GmbH & Co. KG
- KAV Beteiligungsgesellschaft mbH
- LWB Modernisierungs- und Sanierungsgesellschaft mbH
- IVG Immobilienverwaltung Gohlis GmbH.
Die LWB ist als große Kapitalgesellschaft nach § 316 HGB prüfungspflichtig. Bei den Toch-tergesellschaften handelt es sich um freiwillige Prüfungen, wobei die Gesellschaftsverträge, unabhängig vom Erreichen der handelsrechtlichen Größenmerkmale, jeweils die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse nach den Regeln für große Kapitalgesellschaften, d.h. einschließlich Anhang und Lagebericht, vorsieht. Bei der WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH ist ferner die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG zu prüfen.
Zu prüfen ist ferner der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht der LWB für das Geschäftsjahr 2023.
Darüber hinaus ist bei allen Gesellschaften die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu prüfen. Dabei sind die in § 53 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 HGrG aufgeführten Vorgaben zu Prüfung und Berichtsdarstellung zu beachten.
Im Jahres-/ Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 wird die Lageberichterstattung vo-raussichtlich erstmalig um eine noch nicht final regulatorisch umgesetzte Nachhaltigkeitsbe-richterstattung zu erweitern sein.
Die Prüfungen der Jahresabschlüsse und des Konzernabschlusses haben gemäß bzw. ent-sprechend §§ 317 ff. HGB und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss-prüfung zu erfolgen.
Über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes/Konzernlageberichtes der genannten Gesellschaften ist in gesetzlichem Umfang gemäß § 321 HGB und über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 53 HGrG ist in einem gesonderten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß IDW Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) schriftlich zu berichten.
Die LWB sowie ihre Beteiligungsgesellschaften unterliegen den Regeln des "Leipziger Corpo-rate Governance Kodex, Richtlinien für Unternehmenssteuerung und Unternehmensführung der Stadt Leipzig", aktuell in der Fassung des Stadtratsbeschlusses vom 11. Dezember 2013. Alle Anforderungen, die sich daraus an den Jahresabschluss, an die Abschlussprüfung bzw. die Beauftragung der Abschlussprüfer ergeben, sind im hier ausgeschriebenen Leistungsum-fang enthalten.
Der Aufsichtsrat der LWB wird von der Möglichkeit Gebrauch machen, eigene Prüfungs-schwerpunkte zu benennen und mit dem Abschlussprüfer abzustimmen. Hierüber ist geson-dert zu berichten.
Der Geschäftsführung ist auf deren Wunsch über die Zwischenergebnisse nach Beendigung der Vorprüfung sowie über die Ergebnisse der (Haupt-)Prüfung des Jahresabschlusses im Rahmen einer Präsentation zu berichten.
Die Teilnahme des Abschlussprüfers an den Sitzungen des Aufsichtsrates und dessen Aus-schüssen sowie den Gesellschafterversammlungen zum Jahres-/Konzernabschluss der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH sowie sein Bericht über die wesentlichen Er-gebnisse seiner Prüfungen sämtlicher Jahresabschlüsse wird vorausgesetzt.
Ein ggf. zu erstellender Management Letter ist der Geschäftsführung in einem Entwurfsstadi-um zur Verfügung zu stellen.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Prüfung der Abschlüsse zum 31. Dezember 2023. Die Beauftragung stellt gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung mit den Bedingungen für eine entsprechende Tätigkeit für die Geschäftsjahre 2024 bis 2027 dar. Ein Rechtsanspruch des Wirtschaftsprüfers auf die Beauftragung für die Geschäftsjahre 2024 bis 2027 ist ausge-schlossen.
Sämtliche mündliche und schriftliche Kommunikation bzw. Korrespondenz ist zwingend in deutscher Sprache zu führen. Dieses gilt auch für sämtliche im Rahmen des Auftrages abzu-fassenden Berichte.
Erwünscht ist darüber hinaus eine größtmögliche Konstanz im einzusetzenden Prüfungsteam.