Zusätzliche Informationen
Zuschlagswertungssystem für die Angebote
- Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist;
- Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular;
- Leistung: Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Summe der Punkte für das Gestaltungskonzept.
Bei der Leistungswertung können die Angebote maximal 20 Punkte erhalten (maximal 10 Punkte pro Unterkriterium).
Im Rahmen des Gestaltungskonzeptes soll die Darstellung des Angebotes, die Einfache Nutzung und die besonderen Benefits durch den Bieter dargestellt werden.
Gewertet werden nur Ausführungen, die verbindlich angeboten werden. Die Konzeptausführungen sollen insgesamt 2 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Da für die Konzeptausführung wenig Platz zur Verfügung steht, ist eine besonders präzise und gedrungene Darstellung erforderlich, wobei die Ausführungen ggf. auf wichtige Schwerpunkte beschränkt werden müssen.
Unterkriterien
Die Auftraggeberin bewertet das Gestaltungskonzept nach den folgenden zwei gleichgewichteten Unterkriterien:
- Aufbereitung/Darstellung des Angebotes
- Besondere Benefits
1. Unterkriterium Aufbereitung/Darstellung des Angebotes
Ziel der Auftraggeberin ist es, dass der Bieter in diesem Unterkriterium möglichst genau darstellt, wie das Angebot sich sowohl für die Auftraggeberin als auch für die Mitarbeiter umsetzten lässt.
Der Bietende soll darlegen, wie die Abrechnung der Mitgliedschaften erfolgt, wie die Mitarbeiter die Sportangebote nutzen können (täglich/mehrmals die Woche; Sportstudios, Online Kurse, Apps; Vielfalt der Sportarten; die geographische Verteilung (flächendeckend) im Verbund, sowohl in städtischen als auch in ländlichen Bereichen), wie die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin abläuft (Kooperation bei Gesundheitstagen; wenig administrative Aufwand für die BG Verkehr; Umfang der Unterstützung bei der Einführung des Angebots nach Vertragsabschluss; etc.) und welche Angebote in der gesamten Bundesrepublik nutzbar sind (Umsetzung der Mindestkriterien, Erläuterung siehe Ziffer III.1.2) der Bekanntmachung).
Hierbei kommt es der Auftraggeberin besonders auf die einfache Nutzung sowie eine gesonderte Abrechnung (Arbeitnehmer rechnet den Betrag selbstständig mit dem Mitarbeiter und der Auftraggeberin ab) an.
2. Unterkriterium Besondere Benefits
Ziel der Auftraggeberin ist es, dass das Angebot möglichst flexibel und benutzerfreundlich für den Mitarbeiter ist.
Hier sind seitens des Bieters aufzuzeigen, welche besonderen Benefits ihr Angebot für die Mitarbeiter bringt. Positiv bewertet wird unter anderem die Möglichkeit, bereits vorhandene Mitgliedschaften der Mitarbeiter bei Sportstudios/Einrichtungen etc. während der Inanspruchnahme des Angebotes zu pausieren. Auch Sonderkonditionen für Lebenspartner und Angehörige der teilnehmenden Mitarbeiter sowie Betreuungskonzepte der Vertragspartner vor Ort gehen positiv in die Bewertung der besonderen Benefits ein.
Bewertungsmaßstab pro Unterkriterium
0% "ungenügend" (Angebotsausschluss) = Ausführungen zum Unterkriterium fehlen vollständig oder sind aus Sicht der Auftraggeberin völlig unbrauchbar.
20% "mangelhaft" = Die Ausführungen überzeugen aus Sicht der Auftraggeberin höchstens in Teilen, sind aus ihrer Sichtüberwiegend nicht zielführend, d.h. überwiegend unbrauchbar.
40% "ausreichend" = Die Ausführungen leiden aus Sicht der Auftraggeberin an kleineren Mängeln, sind aber insgesamt gerade noch zielführend.
60% "befriedigend" = Die Ausführungen sind zielführend und entsprechen voll und ganz dem durchschnittlich zu erwartendem Leistungsangebot.
80% "gut" = Die Ausführungen sind überzeugend und liegen über dem durchschnittlich zu erwartendem Leistungsangebot.
100% "sehr gut" = Sehr überzeugende Ausführungen, die erheblich über dem durchschnittlich zu erwartenden Leistungsangebot liegen und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lassen.
Die Punktezahl pro Unterkriterium ergibt sich durch Multiplikation von der jeweiliger Höchstpunktzahl und dem prozentualem Erfüllungsgrad. Anschließend werden die bei jedem Unterkriterium erzielten Punkte addiert und die Gesamtsumme durch den angebotenen Preis (Fakturierungsfaktoren) dividiert.
Beispielrechnung Leistungspunkte:
Erfüllter Bewertungsmaßstab 60 % bei Unterkriterium 1, 80 % bei Unterkriterium 2 = 0,6 * 10 + 0,8 * 10 = 6 + 8 = 14 Leistungspunkte.