Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Ladeinfrastruktur für die zukünftig im ÖPNV der Stadt Bad Nauheim eingesetzten Elektrobusse. Diese Ladeinfrastruktur soll darüber hinaus tagsüber für die öffentliche Ladung diverser Fahrzeuge unterschiedlicher Eigentümer genutzt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse und sonstige Fahrzeuge
04-2023”
Produkte/Dienstleistungen: Ladegeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Ladeinfrastruktur für die zukünftig im ÖPNV der Stadt Bad Nauheim eingesetzten Elektrobusse. Diese...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Ladeinfrastruktur für die zukünftig im ÖPNV der Stadt Bad Nauheim eingesetzten Elektrobusse. Diese Ladeinfrastruktur soll darüber hinaus tagsüber für die öffentliche Ladung diverser Fahrzeuge unterschiedlicher Eigentümer genutzt werden können.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Batterieladegeräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Auflader📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Turbolader📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aufladegeräte📦
Ort der Leistung: Wetteraukreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt 61231 Bad Nauheim Stadtgebiet Bad Nauheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit dieser Ausschreibung möchte die Stadtwerke Bad Nauheim GmbH (folgenden "Auftraggeberin" oder "AG") Ladeinfrastruktur für die zukünftig im ÖPNV der Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit dieser Ausschreibung möchte die Stadtwerke Bad Nauheim GmbH (folgenden "Auftraggeberin" oder "AG") Ladeinfrastruktur für die zukünftig im ÖPNV der Stadt Bad Nauheim eingesetzten Elektrobusse beschaffen. Dabei soll die Ladung der für den ÖPNV verwendeten Busse vornehmlich nachts erfolgen. Tagsüber soll die Ladeinfrastruktur möglichst flexibel genutzt werden können. So wünscht sich die Auftraggeberin, dass die zu beschaffende Ladeinfrastruktur tagsüber auch von verschiedenen anderen Fahrzeugen unterschiedlicher Eigentümer (Dritter) genutzt werden kann. Es soll eine Ladung beispielsweise der eigenen sonstigen Elektrofahrzeuge der Auftraggeberin oder von diversen Fahrzeugen der Stadt sowie von Privaten möglich sein. Unabhängig von dieser gewünschten zusätzlichen Nutzung der Ladeinfrastruktur durch verschiedene Fahrzeuge und Nutzer besteht die Hauptaufgabe der Ladeinfrastruktur in der zuverlässigen Ladung der im ÖPNV eingesetzten Elektrobusse.
Sofern im Rahmen dieser Ausschreibung der Auftraggeberin keine zufriedenstellenden technischen Lösungen zur Erfüllung aller ihrer Wünsche und Vorstellungen angeboten werden sollten oder diese wirtschaftlich nicht überzeugen können, kann eine Zuschlagserteilung ggf. auch auf ein Angebot entfallen, welches lediglich eine wirtschaftliche und zuverlässige Ladung der Elektrobusse des städtischen ÖPNV gewährleistet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Zusätzliche Informationen:
“Dieser Auftrag steht in Verbindung mit gewährten Fördermitteln des Landes Hessen. Bei der Umsetzung der Beschaffung sind die gegenüber dem Auftragnehmer...”
Zusätzliche Informationen
Dieser Auftrag steht in Verbindung mit gewährten Fördermitteln des Landes Hessen. Bei der Umsetzung der Beschaffung sind die gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilten Vorgaben des Fördermittelgebers zu beachten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden nachfolgende Nachweise verlangt:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden nachfolgende Nachweise verlangt:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (bei Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied einzureichen).
- Erklärung über den Gesamtumsatz mit Leistungen, die im Bereich Ladeinfrastruktur erzielt worden sind, der letzten drei Geschäftsjahre (bei Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied einzureichen).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Die kompletten Eignungskriterien können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden nachfolgende Nachweise verlangt:
- Beschreibung des Leistungsspektrums des Unternehmens
- Geeignete...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden nachfolgende Nachweise verlangt:
- Beschreibung des Leistungsspektrums des Unternehmens
- Geeignete Referenzen betreffend der Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur für vergleichbare Projekte:
Es werden mindestens drei Referenzen für die Lieferung von Ladeinfrastruktur für möglichst vergleichbare Projekte erwartet.
Sofern ein Bewerber keine Referenzprojekte für die Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur, die sowohl für die Ladung von Elektrobussen des ÖPNV, als auch für die Ladung sonstiger Fahrzeuge, wie bspw. PKW, vorlegen kann oder möchte, sind zumindest Referenzprojekte zu benennen, die entweder die Lademöglichkeit von Elektrobussen des ÖPNV oder sonstigen Fahrzeugen im öffentlichen Raum zum Inhalt haben. Beim Fehlen von geeigneten vergleichbaren Referenzen kann der Bewerber seine technische und personelle Leistungsfähigkeit ggf. auch auf anderen Wege gegenüber der Auftraggeberin darlegen. So können beispielsweise auch hinreichend konkrete Planungen und Kooperationen angeführt werden.
Die kompletten Eignungskriterien können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-15
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-05-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFH6KT4
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 611-327648534 📠
URL: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; wobei der Ablauf der Frist nach § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unberührt bleibt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls nicht spätestens bis zum Ablauf der der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 071-218401 (2023-04-06)