Zusätzliche Informationen
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt.
III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet. Das von den Bietern vorzulegende Konzept wird nach den folgenden Unterkriterien bewertet: (1) Besondere Anforderungen an das Projekt, (2) Organisationskonzept und (3) Kosten- und Terminkontrolle.
Für jedes Unterkriterium kann ein Bieter jeweils maximal 10 Punkte erreichen. Die höchstmögliche Wertungspunktzahl sind daher insgesamt 30 Punkte. Hierzu im Einzelnen wie folgt:
(1) Besondere Anforderungen an das Projekt
Ziel der konzeptionellen Darstellung ist es, dass der Bieter dargelegt, welche besonderen Anforderungen er zur Lösung der Planungsaufgaben erkannt hat und wie er mit den besonderen Erfordernissen des Projekts umzugehen gedenkt. Für die Auftraggeberin ist die Herangehensweise an das Projekt und dessen Durchführung (zügige Realisierung der Planungsaufgaben, Ablauf des Planungsprozesses, Umgang mit gegebenenfalls auftretenden Schnittstellenproblemen) relevant.
Dargestellt werden soll, wie der Bieter die innere Erschließung sowie die in der Leistungsbeschreibung näher dargelegte verkehrliche Erschließung planen und konzeptionell umsetzen möchte.
Relevant ist hier, dass das Konzept eine sinnvolle Struktur aufweist und die besonderen Planungsanforderungen hervorhebt. Dies soll in seinem Konzept zum Ausdruck und mit Bezug auf die Besonderheiten des konkreten Projekts dargelegt werden.
Besondere Anforderungen liegen in der Herausforderung, dass auf dem Gelände neben einer dreizügigen Grundschule eine Zweifeldsporthalle, ein Sportplatz und ca. 60 Wohneinheiten gebaut werden soll. Technisch hochwertige und innovative Ansätze sowie eine energieeffiziente und nachhaltige Projektplanung werden in diesem Zusammenhang besonders honoriert.
Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass planerische Vorgehen des Bieters anhand der konzeptionellen Erläuterungen nachvollziehen zu können und Lösungen aufgezeigt zu bekommen, wie sich die Planung konkret umsetzen lässt.
(2) Organisationskonzept
Das Ziel der hierauf bezogenen Konzeptdarstellung ist es, dass der Bieter darlegt, wie seine personelle Organisation im Rahmen dieses Projektes aufgestellt werden soll, um schnellstmöglich nach der Beauftragung durch die Auftraggeberin mit der Planung der jeweiligen Gewerke beginnen zu können.
Der Bieter soll in seinem Konzept darstellen, wie er gewährleistet, dass über den gesamten Projektzeitraum eine ausreichende Anzahl von projektbeteiligten Personen zur Verfügung steht, um Verzögerungen bestmöglich vermeiden zu können. Hierzu zählt insbesondere die Darlegung der Vertretungsregelungen für den Ausgleich unvorhergesehener personeller Ausfälle und der zügige Projektbeginn nach Auftragserteilung.
Wichtig für die Auftraggeberin ist, dass der Bieter einen ständigen Ansprechpartner bereithält. Hierbei sind die bereitgestellten Ausschreibungs- und Projektunterlagen zu berücksichtigen.
Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass die personelle Organisation des Bieters derart aufgestellt ist, dass keine personellen Engpässe, die regelmäßig zu Projektverzögerungen führen, entstehen. Dies wird im Rahmen der konzeptionellen Bewertung positiv honoriert.
(3) Kosten- und Terminkontrolle
Ziel ist, dass der Bieter eine valide Kosten- und Terminkontrolle vorlegt, die eine zügige Projektdurchführung gewährleistet und eine Überschreitung vereinbarter Kosten vermeidet.
Der Bieter soll darlegen, wie er sicherzustellen gedenkt, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen in Bezug auf die Erschließung nicht überschritten werden.
Insbesondere ist dabei eine fortlaufende und an Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierte Kostenkontrolle zu gewährleisten.
Diesbezüglich soll der Bieter seine Methoden darstellen, wie er die termingerechte Realisierung der Erschließungsplanung sicherzustellen gedenkt.
Der Auftraggeberin kommt es zudem darauf an, dass alle planerisch notwendigen Maßnahmen benannt, plausibel dargelegt und inhaltlich erläutert werden.
Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Erfüllungsgrad zu gewährleisten:
0 Punkte erhält das Konzept, wenn Ausführungen vollständig fehlen oder aus Sicht der Auftraggeberinnen völlig unbrauchbar sind.
2 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen zum Konzept aus Sicht der Auftraggeberinnen an erheblichen Mängeln leiden und höchstens in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar sind.
4 Punkte erhält der Bieter, wenn seine Ausführungen an kleineren Mängeln leiden, aber trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch genügen.
6 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen aus Sicht der Auftraggeberinnen in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entsprechen.
Der Bieter erhält 8 Punkte, wenn das Konzept überzeugende Ausführungen enthält, die aus Sicht der Auftraggeberin über den durchschnittlichen Anforderungen liegen.
10 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter sehr überzeugende Ausführungen tätigt, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegen und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lassen.
Die Verhandlungen werden voraussichtlich am 28. Juni 2023 stattfinden. Nähere Informationen werden diesbezüglich rechtzeitig bereitgestellt.