Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen, Gebäude- und Inventarversicherung

Amt Probstei

Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen für Gebäude- und Inventarversicherungen des Amtes Probstei und deren angehörigen Gemeinden und Verbände für die Jahre 2024-2026

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-25 Auftragsbekanntmachung
2024-01-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Referenznummer: IV.1-23-084
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen für Gebäude- und Inventarversicherungen des Amtes Probstei und deren angehörigen Gemeinden und Verbände für die Jahre 2024-2026
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Plön 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Probstei
Postanschrift: Knüll 4
Postleitzahl: 24217
Postort: Schönberg (Holstein)
Kontakt
Internetadresse: https://www.amt-probstei.de 🌏
E-Mail: info@amt-probstei.de 📧
Telefon: +49 43443061600 📞
URL der Dokumente: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D451968111 🌏
URL der Teilnahme: https://bi-medien.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-29 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 188-584916
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen in elektronischer Form: Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3). Kommunikation: Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden. Angebotsabgabe: Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen! Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de einzureichen. Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur elektronischen Angebotsabgabe als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D451968111 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebote -. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/bieterassistent.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Vergabeunterlagen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 24217 Schönberg (Holstein)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Erklärungen u Nachweise gem. Bekanntmachung u Bewerbungsbedingungen
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für den Fall, dass Sie bei Auftragserteilung die Leistungen ganz oder teilweise auf Nachunternehmen übertragen wollen, wird auf die Anforderungen in den Bewerbungsbedingungen und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Amtes Probstei hingewiesen. Vordrucke für die Benennung von Art und Umfang der zu übertragenden Leistungen sowie der Nachunternehmen und den Verleihern von Arbeitskräften und deren Erklärungen können bei Bedarf von der Vergabestelle abgefordert werden
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: -Der Amtsdirektor-
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D451968111 🌏
Kontaktperson: HTL IV.1.2
Telefon: +49 43443061412 📞
E-Mail: martina.heuer@amt-probstei.de 📧
Land: Plön 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de einzureichen.
Mehr anzeigen
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur elektronischen Angebotsabgabe als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D451968111 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebote -.
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Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1
GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist
zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsabschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs, 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der
Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche
Anträge auf Feststellung der Unwegsamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwegsamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 188-584916 (2023-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 100070.34 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Probstei - Der Amtsdorektor -
Postort: Schönberg
Kontakt
Telefon: +49 4344306-1412 📞
Fax: +49 4344306-2726 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2024-01-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2024-01-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 004-006624
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 188-584916
ABl. S-Ausgabe: 4

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 24217 Schönberg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-20 📅
Name: GVV Kommunalversicherung VVaG
Postort: Köln
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln 🏙️
Internetadresse: https://gvv-kommunal.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 100070.34 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Martina Heuer

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über dasNachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
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Nach Zuschlagserteilung (Vertragsabschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs, 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung derWartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwegsamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information derbetroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwegsamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Telefon: +49 431988460 📞
Quelle: OJS 2024/S 004-006624 (2024-01-02)