Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot abzugeben sind:
1) Erklärung über Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes;
2) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen
nicht in Liquidation befindet;
3) Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
4) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt;
5) Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde;
6) Erklärung, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Hinweis: in Bezug auf die Nr. 1-6 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso
zugelassen. Mit dem Angebot abzugeben ist außerdem:
— die Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW,
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Auf Verlangen der Vergabestelle abzugeben sind:
— Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW für andere Unternehmen,
— die Erklärungen gem. Nr. 1-6 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft,
— ggf. Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer
angemessenen
Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.